UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt

Sonderberichterstatter für Menschenrechte und Umwelt
Special Rapporteur on human rights and the environment
 
OrganisationsartSonderberichterstatter
KürzelSREnvironment
LeitungDavid R. BOYD
Gegründet19. April 2012
HauptsitzPalais des Nations, Genf
OberorganisationUN-Menschenrechtsrat
 

Die Stelle des Sonderberichterstatters für Menschenrechte und Umwelt wurde geschaffen, da das Recht auf eine saubere Umwelt ein Menschenrecht ist.

Das UNO-Mandat

Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 19. April 2012 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UNO-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 9. April 2018.[2]

Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UNO mit einem Mandat beauftragt[3][4] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[5] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[6] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[7]

Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[8] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[9] Er prüft Mitteilungen[10] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können[9]. Er macht auch Anschlussverfahren[11] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[12] zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.[7]

Websites

Fußnoten

  1. Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/19/10. UN-Menschenrechtsrat, 19. April 2012, abgerufen am 8. April 2019.
  2. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/37/8. UN-Menschenrechtsrat, 9. April 2018, abgerufen am 8. April 2019.
  3. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  4. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 5. April 2019.
  5. Verhaltenskodex (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat. 18. Juni 2007. Abgerufen am 28. April 2019.
  6. Handlungshandbuch (PDF) UN-Menschenrechtsrat. Abgerufen am 28. April 2019.
  7. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  8. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  9. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  11. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.