UN-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte

Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte
Working Group on Business and Human Rights
 
OrganisationsartArbeitsgruppe
KürzelWGHRBUS
LeitungSurya Deva
Gegründet6. Juli 2011
HauptsitzPalais des Nations, Genf
OberorganisationUN-Menschenrechtsrat
 

Zu den Aufgaben der Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte gehört die Umsetzung der Leitlinien im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Leitung des Forums für Wirtschaft und Menschenrechte. Dieses ist eine globale Plattform, um Entwicklungen und Herausforderungen bei der Umsetzung der Leitprinzipien zu diskutieren, den Dialog und die Zusammenarbeit betreffend Wirtschaft und Menschenrechten zu fördern. Das Forum steht Staaten, Unternehmen und Verbänden, Organisationen der Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Wissenschaftlern, Studenten, den Medien und allen anderen relevanten Interessengruppen offen.

Das UNO-Mandat

Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 6. Juli 2011 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UNO-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 14. Juli 2017.[2]

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind keine Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern werden von der UNO mit einem Mandat beauftragt[3][4] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[5] Der unabhängige Status der Mandatsträger ist für die unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben[6] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[7]

Die Arbeitsgruppe erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Sie macht Länderbesuche[8] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[9] Zu ihren Aufgaben gehört auch die Prüfung von Mitteilungen[10] und sie unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können.[9] Sie macht auch Anschlussverfahren,[11] in welchen sie die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt sie Jahresberichte[12] zu Händen des UN-Menschenrechtsrates[7] und der UN-Generalversammlung.[7]

Mitglieder der Arbeitsgruppe

Name[13]Landseit
Hr. Surya DevaIndien Indien2016
Fr. Elzbieta KarskaPolen Polen2018
Hr. Githu MuigaiKenia Kenia2018
Hr. Dante PesceChile Chile2015
Fr. Anita RamasastryUruguay Uruguay2016

Siehe auch

Literatur

Websites

Fußnoten

  1. Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/17/4. UN-Menschenrechtsrat, 6. Juli 2011, abgerufen am 8. April 2019.
  2. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/35/7. UN-Menschenrechtsrat, 14. Juli 2017, abgerufen am 8. April 2019.
  3. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  4. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 5. April 2019.
  5. Verhaltenskodex (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat. 18. Juni 2007. Abgerufen am 28. April 2019.
  6. Handlungshandbuch (PDF) UN-Menschenrechtsrat. Abgerufen am 28. April 2019.
  7. a b c Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  8. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  9. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  11. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  13. Mitglieder der Arbeitsgruppe. Abgerufen am 5. April 2019.

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