Traglast

Mit Traglast wird in der Baustatik die absolute Beanspruchungsgrenze eines unbestimmten statischen Systems vor Erreichen des kinematischen Zustandes beschrieben.

Im Traglastverfahren wird, meist im Stahl- oder Stahlbetonbau, das örtliche Plastifizieren von Bauteilen oder Verbindungsmitteln zugelassen. Mit jedem plastischen Dreh- oder Verschiebungsgelenk wird die statische Unbestimmtheit reduziert, bis zuletzt ein verschiebliches System vorliegt.

Die Beanspruchbarkeit bis zu diesem Punkt ist die absolute Traglast.

Nennbelastung

In Veranstaltungstechnik und Fördertechnik wird die Summe aus Traglast (Nennlast) und dynamischen Kräften im Betriebsfall als Nennbelastung definiert.[1]

Siehe auch

Fußnoten

  1. Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen – Lasten über Personen, VBG-Fachinformation, BGI 810-3. Version 2.0/2007-03