Der Gemeinderat aus Tosterglope setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Die Ratsmitglieder werden durch eine Kommunalwahl für jeweils fünf Jahre gewählt.
Der ehrenamtliche Bürgermeister Hermann Saucke wurde am 25. Oktober 2018 gewählt.
Wappen
Blasonierung: „In einem durch einen halbrund nach oben gekrümmten silbernen Bach quer geteilten grünen Wappenschild oben drei goldene Pflugscharen, unten ein goldener Findling.“
Die drei Pflugscharen stehen für die bäuerlich geprägten Ortsteile Tosterglope, Köhlingen und Gut Horndorf. Der Findling steht für den Ortsteil Ventschau. Ein solcher ist dort tatsächlich zu finden. Der Bach steht für den Barnbeker Bach, der Ventschau von den anderen Ortsteilen trennt.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Siehe auch: Liste der Baudenkmale in Tosterglope und Liste der Bodendenkmale in Tosterglope
Verkehr
Tosterglope liegt an der L 232, die die Bundesstraße 216 mit der Elbfähre in Neu Darchau verbindet. Durch diese Route besteht auch eine Busverbindung (Linie 5300) alle zwei Stunden, die alle vier Ortsteile direkt mit Dahlenburg (mit Schulen und Einkaufsmöglichkeiten) und Lüneburg verbindet. Als einzige Gemeinde im Landkreis Lüneburg verfügt Tosterglope über keinerlei Fahrradwege.
↑Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart/Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S.233.
↑Landtagswahlkreise ab 16. Wahlperiode. Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag. Anlage zu § 10 Abs. 1 NLWG, S. 4. (PDF (Memento desOriginals vom 25. Juli 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.nls.niedersachsen.de; 87 KB)
↑Beschreibung der Wahlkreise. Anlage zu § 2 Abs. 2 Bundeswahlgesetz. In: Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Anlage zu Artikel 1. Bonn 18. März 2008, S. 325. (PDF (Memento desOriginals vom 25. Juli 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundeswahlleiter.de; 200 KB)