Tieffliegervernichtungsabzeichen

alternative Beschreibung
Verordnung über die Stiftung des Tieffliegervernichtungsabzeichens. RGBl. Nr. 05/1945

Das Tieffliegervernichtungsabzeichen wurde am 12. Januar 1945 als Kampfabzeichen des Heeres der deutschen Wehrmacht von Adolf Hitler gestiftet.

Am 13. Januar 1945 erließ das Oberkommando der Wehrmacht die entsprechenden Durchführungsbestimmungen, in denen es u. a. hieß: „Das Sonderabzeichen wird an Soldaten verliehen, die in diesem Kriege mit Handwaffen (Gewehr, Maschinenpistole, MG Kal. 12 mm und kleiner) einen feindlichen Tiefflieger abgeschossen haben. Für jedes abgeschossene Flugzeug wird an den entscheidend beteiligten Einzelschützen ein Sonderabzeichen verliehen. Der Ärmelstreifen wird am rechten Oberarm der Feldbluse getragen. An Stelle von fünf Abschüssen ist ein Abzeichen in Gold zu tragen.“

Bei der Auszeichnung handelt es sich um ein rechteckiges Aluminiumgespinst (ca. 30 mm × 80 mm), ober- und unterhalb abgegrenzt mit 3 mm starken schwarzen eingewirkten Stoffstreifen. In der Mitte befindet sich ein aus Blech gestanztes Flugzeug, das von links oben nach rechts unten gerichtet ist.

Ob das Abzeichen wegen der fortgeschrittenen Kriegslage noch zur Verleihung kam, ist fraglich.

Literatur

  • Ingo G. Haarcke: Das Tieffliegervernichtungsabzeichen. In: Orden und Ehrenzeichen. Das Magazin für Freunde der Phaleristik, Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde, Heft 97, 17. Jahrgang, Gäufelden 2015. ISSN 1438-3772.
  • Reichsgesetzblatt Teil I – Berlin, den 14. Februar 1945 – Nr. 5, S. 23.
  • Kurt-Gerhard Klietmann: Deutsche Auszeichnungen. Band 2: Deutsches Reich: 1871–1945. Die Ordens-Sammlung, Berlin 1971.

Weblinks

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Scan aus dem Deutschen Reichsgesetzblatt 1945, Teil 1