Teufelsmoor (Naturschutzgebiet)

Teufelsmoor
Moorlandschaft mit Wiedervernässungsflächen

Moorlandschaft mit Wiedervernässungsflächen

LageNordöstlich von Osterholz-Scharmbeck, Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Fläche1.927 ha
KennungNSG LÜ 313
WDPA-ID555638585
Geographische Lage53° 17′ N, 8° 52′ O
Teufelsmoor (Naturschutzgebiet) (Niedersachsen)
Teufelsmoor (Naturschutzgebiet) (Niedersachsen)
Meereshöhevon 2,5 bis 6,5
Einrichtungsdatum20. April 2017
f6

Das Teufelsmoor ist ein Naturschutzgebiet in der Stadt Osterholz-Scharmbeck und den Gemeinden Hambergen und Vollersode in der Samtgemeinde Hambergen im Landkreis Osterholz.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet mit dem Kennzeichen NSG LÜ 313 ist rund 1.927 Hektar groß. Teilweise ist es gleichzeitig als FFH-Gebiet „Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor“, das sich über 4.153,32 Hektar erstreckt[1] und auch Teile des südlich liegenden Naturschutzgebietes „Hammeniederung“ umfasst, sowie als EU-Vogelschutzgebiet „Hammeniederung“ ausgewiesen, das sich über 6.296 Hektar erstreckt[2] und auch große Teile des Naturschutzgebietes „Hammeniederung“ sowie des sich im Südosten an das Naturschutzgebiet „Teufelsmoor“ anschließenden Landschaftsschutzgebiet „Hammenniederung“ umfasst.[3] Das Naturschutzgebiet grenzt vielfach an das Landschaftsschutzgebiet „Teufelsmoor“ sowie im Süden an das Landschaftsschutzgebiet „Beekniederung“. An der Querung der Landesstraße 153 mit der Beek grenzt das Naturschutzgebiet in einem schmalen Streifen an die Natur- und Landschaftsschutzgebiete „Hammeniederung“. Im Schutzgebiet sind Teile des bisherigen Landschaftsschutzgebietes „Hamberger Moor“ aufgegangen. Die Verordnungen des im Westen liegenden Naturschutzgebietes „Moor bei Niedersandhausen“ sowie des Naturschutzgebietes „Torfkanal und Randmoore“ blieben zunächst in Kraft. Diese Schutzgebiete gingen zum 3. Oktober 2019 in dem Naturschutzgebiet auf. Das Gebiet steht seit dem 20. April 2017 unter Schutz.[4] Zuständige untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Osterholz.

Das aus vier Teilflächen bestehende Naturschutzgebiet liegt nordöstlich von Osterholz-Scharmbeck am Rand der Hamme­niederung. Es umfasst Teile des Niedersandhausener Moors, das Hamberger Moor, Teile der Randmoore des Torfkanals, das Günnemoor, Teile des Önersmoores, Teile des Weißen Moors, das Moor zwischen Friedensheim und Bornreihe sowie Teile der oberen Beekniederung. Das Naturschutzgebiet bildet zusammen mit dem Naturschutzgebiet „Hammeniederung“ sowie den angrenzenden Naturschutzgebieten einen Biotopverbund.

Große Teile der Hochmoore wurden in der Vergangenheit unterschiedlich tief abgetorft, aber meist nicht kultiviert, so dass sich Bruch- und Moorwälder, Sümpfe und reicht strukturiertes Grünland ausbilden konnte. Teilflächen wurden wiedervernässt. Dies betrifft insbesondere das Günnemoor, das großflächig wiedervernässt wurde.[5] Die Wiedervernässung abgetorfter Flächen begann hier in den 1990er-Jahren.[6] Der industrielle Torfabbau wurde Ende 2012 eingestellt,[7] nachdem keine weiteren Abbaugenehmigungen im Günnemoor erteilt wurde.[8] Weitere Wiedervernässungsmaßnahmen wurden im Hamberger Moor durchgeführt. Dies ist jedoch deutlich zerkuhlter – anders als im Günnemoor fand hier bis in die 1980er-Jahre vor allem bäuerlicher Handtorfstich statt – und vielfach mit Moorwald bestanden.[9] Im Zuge der Wiedervernässungsmaßnahmen wurden Entwässerungsgräben verschlossen und durch die Wasserrückhaltung liefen ehemalige Handtorfstiche voll.[10] Insbesondere im Bereich der Wiedervernässungsflächen im Naturschutzgebiet kann sich das Hochmoor regenerieren, so dass hier teilweise naturnahe Hochmoorvegetation zu finden ist. In der oberen Beekniederung und Teilen des Önersmoores herrscht weiträumiges, vielfach feuchtes Grünland vor, das von zahlreichen Gräben durchzogen ist.

Das Naturschutzgebiet grenzt vielfach an landwirtschaftliche Nutzflächen, stellenweise auch an bewaldete Flächen, die zu einem überwiegenden Teil als Landschaftsschutzgebiet „Teufelsmoor“ ausgewiesen sind. Im Süden grenzt es im Bereich der Beekniederung an eine Landesstraße. Die Teilfläche zwischen Friedrichsheim und Bornreihe grenzt an die durch Friedrichsheim verlaufende Kreisstraße. Durch Teile des Naturschutzgebietes verlaufen Wege. Zwischen der ehemaligen Torfabbaufläche im Günnemoor und dem südwestlich davon liegenden Naturschutzgebiet „Torfkanal und Randmoore“ verläuft ein Weg, der von Mitte Juni bis Ende September begehbar ist und von dem aus die Wiedervernässungsflächen einsehbar sind.[11] An diesem Weg wurden mehrere Schautafeln mit Informationen zu den Themen Moor und Moorkultivierung aufgestellt.[12]

Flora und Fauna

Im Naturschutzgebiet sind verschiedene Fledermäuse heimisch, darunter Breitflügelfledermaus, Wasserfledermaus und Teichfledermaus. Weiterhin sind im Naturschutzgebiet verschiedene Libellenarten heimisch, darunter Große und Früher Schilfjäger, Grüne Mosaikjungfer, Kleine Binsenjungfer, Nordische Moosjungfer, Torf-Mosaikjungfer, Hochmoor-Mosaikjungfer, Kleine Mosaikjungfer, Speer-Azurjungfer, Mond-Azurjungfer, Scharlachlibelle, Blaue Federlibelle, Kleine Pechlibelle, Kleines Granatauge, Gebänderte Prachtlibelle, Blauflügel-Prachtlibelle, Sumpf-Heidelibelle und Gebänderte Heidelibelle, die alle mindestens als „gefährdet“ auf der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Libellen geführt werden. An gefährdeten Tagfaltern kommen Schwalbenschwanz, Trauermantel, Braunfleckiger Perlmuttfalter, Hochmoor-Perlmuttfalter, Hochmoorbläuling, Lungenenzian-Ameisenbläuling, Geißklee-Bläuling, Großes Wiesenvögelchen und Komma-Dickkopffalter im Naturschutzgebiet vor. Reptilien und Amphibien sind u. a. durch Feuersalamander, Schling- und Ringelnatter, Kreuzotter, Moorfrosch sowie Berg-, Kamm- und Fadenmolch vertreten.[13]

Die Beek und die mit ihr verbundenen Gräben sind Lebensraum u. a. von Steinbeißer und Schlammpeitzger. Weiterhin kommen Ukelei, Hecht, Moderlieschen und Zander vor.[13] Das Naturschutzgebiet ist auch potentieller Lebensraum des Fischotters, der im Wümme-Hamme-Raum heimisch ist.

Das Gebiet ist Lebensraum und Rastgebiet für eine artenreiche Avifauna. So kommen hier Seeadler sowie Rohr-, Korn- und Wiesenweihe und Sumpfohreule vor. Limikolen sind u. a. durch Kiebitz, Bekassine, Wald- und Uferschnepfe, Rot- und Grünschenkel, Großer Brachvogel, Austernfischer, sowie verschiedene Wasser- und Strandläufer und Regenpfeifer vertreten. Weiterhin sind Rebhuhn, Wachtel und Wachtelkönig ebenso heimisch wie Ziegenmelker und Kleinspecht. Taucher und Säger sind durch Hauben-, Zwerg-, Rothals- und Schwarzhalstaucher sowie Zwerg- und Gänsesäger, Entenvögel durch verschiedene Enten, darunter Brandgans, Pfeif-, Schnatter-, Krick-, Spieß-, Knäck-, Löffel-, Tafel-, Reiher- und Schellente, Gänse, darunter Grau-, Bläss-, Waldsaat-, Kanada- und Weißwangengans, und Schwäne wie Höcker-, Sing- und Zwergschwan vertreten. Singvögel sind z. B. durch Pirol, Feldlerche, Schafstelze, Blau-, Braun- und Schwarzkehlchen, Gartenrotschwanz, Steinschmätzer, Rohrammer, Wiesen- und Baumpieper, Feldschwirl, Bluthänfling und Teich- und Schilfrohrsänger vertreten. Weiterhin kommen Neuntöter, Raubwürger, Weißstorch, Kranich, Graureiher, Silberreiher und Rohrdommel sowie verschiedene Rallen, Seeschwalben und Möwen vor. Für den Kranich ist das wiedervernässte Günnemoor Schlafplatz[14] und während des Vogelzuges wichtiger Rastplatz.[11]

Siehe auch

Commons: Naturschutzgebiet Teufelsmoor – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Untere Wümmeniederung, untere Hammeniederung mit Teufelsmoor, Natura-2000-Gebiete, Bundesamt für Naturschutz. Abgerufen am 28. Juni 2022.
  2. Hammeniederung, Natura-2000-Gebiete, Bundesamt für Naturschutz. Abgerufen am 28. Juni 2022.
  3. Sammelverordnung über Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Bereich „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“ im Landkreis Osterholz, Anlage 2, Landkreis Osterholz, 10. März 2017 (PDF-Datei, 2,8 MB). Abgerufen am 20. Juni 2017.
  4. Sammelverordnung im Bereich „Hammeniederung“ und „Teufelsmoor“, Landkreis Osterholz. Abgerufen am 20. Juni 2017.
  5. Günnemoor – Wiedervernässung des Moores, Kataster durchgeführter und geplanter Maßnahmen im BG 24 – Wümme, Maßnahmen-Nr. Md 43 (PDF-Datei, 907 kB). Abgerufen am 20. Juni 2017.
  6. Torfabbau im Günnemoor (Memento desOriginals vom 31. Januar 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.biologische-station-osterholz.de, Biologische Station Osterholz (PDF-Datei, 80,2 kB). Abgerufen am 20. Juni 2017.
  7. Lutz Rode: Ende des Torfabbaus besiegelt, Osterholzer Kreisblatt, 7. März 2014. Abgerufen am 20. Juni 2017.
  8. Lutz Rode: Günnemoor-Fläche für Torfabbau gestrichen, Weser-Kurier, 22. Februar 2012. Abgerufen am 20. Juni 2017.
  9. Irena Güttel: Moore in Deutschland fast komplett zerstört, WeltN24, 2. Februar 2013. Abgerufen am 20. Juni 2017.
  10. Hamberger Moor – Wiedervernässung des Moores, Kataster durchgeführter und geplanter Maßnahmen im BG 24 – Wümme, Maßnahmen-Nr. Md 45 (PDF-Datei, 287 kB). Abgerufen am 20. Juni 2017.
  11. a b Das Günnemoor im Teufelsmoor (Memento vom 1. Februar 2019 im Internet Archive), Moorland für Moor und Klima, Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND).
  12. Moorlehrpfad, Kulturland Teufelsmoor. Abgerufen am 10. Januar 2018.
  13. a b Vision Teufelsmoor – Ideenskizze zum Bundeswettbewerb Naturschutzgroßprojekte und ländliche Entwicklung, Landkreis Osterholz, Januar 2008 (PDF-Datei, 3,8 MB). Abgerufen am 20. Juni 2017.
  14. Andreas Hanuschek: Graue Riesen halten ihren Zeitplan ein, Osterholzer Kreisblatt, 3. Oktober 2010. Abgerufen am 20. Juni 2017.

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