Teilwertverfahren

Beim Teilwertverfahren handelt es sich um ein versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung.

Das Teilwertverfahren ist in § 6a Abs. 3 EStG geregelt. Der dort definierte Teilwert ist ein Spezialfall des steuerlichen Teilwertes nach § 6 EStG. Angewandt wird das Teilwertverfahren im deutschen Handels- und Steuerrecht, während in internationalen Rechnungslegungsstandards die Projected Unit Credit Method (PUCM) üblich ist.

Beim Teilwertverfahren wird der Aufwand für den Aufbau einer Pensionsrückstellung über eine fiktive Prämie (Teilwertprämie) gleichmäßig über die Dienstzeit des begünstigten Arbeitnehmers verteilt. Dabei wird unterstellt, dass die Pensionszusage bereits bei Eintritt in das Unternehmen bestanden hat. Änderungen der Zusage beeinflussen somit auch die Prämien der Vergangenheit. Das führt dazu, dass jede Änderung der Zusage eine sprunghafte Veränderung der Pensionsrückstellung zur Folge hat.