Die urkundliche Ersterwähnung von Tautendorf erfolgte am 10. Juni 1283.[2] Damals wurde das Kloster Roda zum Gerichtsherrn für Tautendorf bestimmt. Tautendorf gehörte zum Herzogtum Sachsen, seit 1572 zum Herzogtum Sachsen-Weimar und seit 1603 zum Herzogtum Sachsen-Altenburg. Im Dreißigjährigen Krieg und beim Durchzug französischer Truppen unter dem Kommando von Marschall Michel Ney am Vortag der Doppelschlacht bei Jena und Auerstedt nahmen das Dorf und seine Bewohner großen Schaden.[3][4]
Die denkmalgeschützte Dorfkirche wurde 1628 errichtet.
↑Wolfgang Kahl: Ersterwähnung Thüringer Städte und Dörfer. Ein Handbuch. 5., verbesserte und wesentlich erweiterte Auflage. Rockstuhl, Bad Langensalza 2010, ISBN 978-3-86777-202-0, S. 282.
↑Johannes Töpfer: Landeskunde des Herzogthums Sachsen-Altenburg. Das Herzogthum Sachsen-Altenburg, in geographischer, statistischer und topographischer Beziehung beschrieben. Amthor & Ißleib, Gera 1867, S. 116.
↑Alban von Montbé: Die Chursächsischen Truppen im Feldzuge 1806. Band 1. Kuntze, Dresden 1860, S. 258.