Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine tauchärztliche Untersuchung, mit dem Ziel, Tauchen gefahrenlos ausüben zu können. Die körperliche Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung für Berufs- und Sporttaucher.

Die Untersuchung

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung dient der Prävention von Tauchunfällen und sollte im Eigeninteresse eines jeden Tauchers liegen. Durch die Untersuchung hat der Arzt die Möglichkeit, einem Taucher klarzumachen, wo seine Einschränkungen liegen oder dass das Tauchen für ihn ein zu großes Risiko darstellt. Der Taucharzt klärt dabei im Gespräch oder durch einen Fragebogen die folgenden Punkte:[1][2]

  • Ist der Patient rein körperlich fähig längere Strecken zu schwimmen?
  • Kann der Patient angemessen und klar mit Mitmenschen kommunizieren?
  • Weist er den nötigen Grad an mentaler Reife und Eigenverantwortung auf?
  • Gibt es Gründe, warum eine plötzliche Bewusstseinstrübung oder Orientierungsstörung zu erwarten ist?
  • Gibt es Gründe, dass plötzliche Panik entstehen könnte?
  • Gibt es körperliche Ursachen, die ein Barotrauma begünstigen könnten?
  • Könnten Suchtmittel eine Beeinträchtigung der Tauchtauglichkeit darstellen?[3]
  • Hat der Patient eine Krankheit oder Veranlagung, die durch das Tauchen verschlimmert werden kann?

Der Arzt untersucht bei der Tauchtauglichkeitsuntersuchung neben dem Allgemeinzustand im Wesentlichen folgende Bereiche:[4][2]

Wiederholung

Es wird empfohlen, die Tauchtauglichkeitsuntersuchung nach zwei bis drei Jahren zu wiederholen und vor dem 18. sowie ab dem 40. Lebensjahr jährlich durchführen zu lassen.[6] Für professionelle Taucher ist die Tauchtauglichkeitsuntersuchung gesetzlich geregelt und muss jährlich erfolgen. Auch nach einem Tauchunfall sollte die Tauchtauglichkeit von einem Tauchmediziner erneut beurteilt werden.[2]

Rechtliches

Viele Tauchschulen und Verbände verlangen eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung, bevor sie einen Sporttaucher zu einem Tauchkurs zulassen. Die meisten Tauchbasen in aller Welt verlangen ebenfalls von ihren Tauchgästen eine tauchärztliche Untersuchung. Auch die Versicherungen der Tauchbasen verlangen eine Untersuchung, ebenso wie viele Reiseveranstalter, um bei Unfällen Haftungsausschlüsse geltend zu machen. In vielen Ländern ist es auch möglich, sich gegen eine kleine Gebühr vor Ort tauchärztlich untersuchen und sich so die „Tauglichkeit zum Tauchen“ bestätigen zu lassen. Ein Teil der Tauchbasen verzichtet auf eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung und lässt sich vom Taucher selbst durch eine Erklärung die Gesundheit bestätigen. Damit geht das Haftungsrisiko auf den Taucher über und Versicherungen können im Fall eines Unfalls die Behandlungskosten zurückfordern oder eine Lebensversicherung nicht auszahlen.

Eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Tauchtauglichkeitsuntersuchungen gibt es für den Tauchsport in Deutschland nicht, wohl aber für Berufstaucher (z. B. Feuerwehrtaucher, Rettungstaucher) und Überdruckarbeiter. Diese müssen einmal im Jahr oder nach langer Krankheit auf ihre Tauchtauglichkeit untersucht werden. In Deutschland ist dies im Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 31 geregelt.

Tauchmediziner

Da in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Facharztanerkennung zum Arzt für Tauch- und Überdruckmedizin fehlt, kann juristisch gesehen jeder Arzt, also auch der Hausarzt, die Tauchtauglichkeit bescheinigen. Allerdings muss sich ein Taucher darüber im Klaren sein, dass ein Tauchmediziner in einem solch speziellen Gebiet qualifiziertere Aussagen treffen kann, als ein Arzt, der vom Tauchen und von Tauchmedizin keine oder wenig Ahnung hat.

Die Richtlinien zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung, zur Führung der Zusatzbezeichnung Tauchmediziner und zur Aus- und Weiterbildung werden in Deutschland durch die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) herausgegeben.[7] In der Schweiz ist die Schweizerische Gesellschaft für Unterwasser- und Hyperbarmedizin (SUHMS) zuständig,[8] in Österreich die Österreichische Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH).[9]

Einzelnachweise

  1. Informationen rund um die Tauchtauglichkeit. der GTÜM und ÖGTH.
  2. a b c Peter Nussberger: Tauchmedizin – ein Überblick. (Memento des Originals vom 19. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/medicalforum.ch (PDF; 676 kB) In: Schweiz Med Forum, 2007, 7, S. 990–993; abgerufen am 17. Juni 2011
  3. GTÜM/ÖGTH Untersuchungsbogen. (PDF; 52 kB) GTÜM e. V. – Geschäftsstelle BG-Unfallklinik Murnau; abgerufen am 17. Juni 2011.
  4. Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung. (Memento vom 7. Juli 2011 im Internet Archive) tcneptun.ch; abgerufen am 21. Juni 2011.
  5. Med. Vorsorgeuntersuchung von Sporttauchern. der GTÜM und ÖGTH, S. 4.
  6. Tauchtauglichkeit. GTÜM e. V. – Geschäftsstelle BG-Unfallklinik Murnau; abgerufen am 17. Juni 2011
  7. Weiterbildungs-Richtlinien der GTÜM e. V. für tauch- & hyperbarmedizinische Qualifikationen von Ärzten; abgerufen am 23. Juni 2011
  8. Kurse (Memento des Originals vom 5. Juli 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.suhms.org (englisch) SUHMS; abgerufen am 23. Juni 2011
  9. Aus-/Weiterbildungsrichtlinien. ÖGTH; abgerufen am 23. Juni 2011