Technische Regeln für Betriebssicherheit

Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für

wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekanntgemacht. Früher wurden sie im Bundesarbeitsblatt bzw. im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.

Struktur der Technischen Regeln

  • 1000er Reihe: Allgemein gültige Regeln
  • 2000er Reihe: Gefährdungsbezogene Regeln
  • 3000er Reihe: Spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten

Übersicht veröffentlichte TRBS

TRBSTeilTitel
1000erAllgemein gültige Regeln
1001Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
1111Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
1112Instandhaltung
11121Explosionsgefährdungen bei und durch Instandhaltungsarbeiten – Beurteilungen und Schutzmaßnahmen
1121Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen
1122Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV – Ermittlung der Prüf- und Erlaubnispflicht
1123Änderungen und wesentliche Veränderungen von Anlagen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BetrSichV – Ermittlung der Prüfnotwendigkeit gemäß § 14 Abs. 1 und 2 BetrSichV
1151Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel, Ergonomische und menschliche Faktoren
1201Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
12011Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Überprüfung von Arbeitsplätzen in explosionsgefährdeten Bereichen
12012Prüfungen bei Gefährdungen durch Dampf und Druck
12014Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen
12015Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion
1203Befähigte Personen – Allgemeine Anforderungen
12031Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Explosionsgefährdungen – am 12. Mai 2010 in TRBS 1203 integriert
12032Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Druckgefährdungen – am 12. Mai 2010 in TRBS 1203 integriert
12033Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Elektrische Gefährdungen – am 12. Mai 2010 in TRBS 1203 integriert
2000erGefährdungsbezogene Regeln
2111Mechanische Gefährdungen – Allgemeine Anforderungen
21111Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen
21112Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor unkontrolliert bewegten Teilen
21113Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Oberflächen
21114Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel
2121Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen
2131Elektrische Gefährdungen – am 16. Juli 2010 aufgehoben
2141Gefährdungen durch Dampf und Druck – Allgemeine Anforderungen
21411Versagen der drucktragenden Wandung durch Abweichen von zulässigen Betriebsparametern
2152Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines
21521Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Beurteilung der Explosionsgefährdung
21522Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
21523Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre
21524Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken
2181Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln
2210Gefährdungen durch Wechselwirkungen
3000erSpezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten
3121Betrieb von Aufzugsanlagen
3151Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen

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