Tätigkeitsabzeichen
Das Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr kennzeichnet den aufgrund einer nachgewiesenen Ausbildung und fachbezogenen Verwendung erreichten Ausbildungs- und Erfahrungsstand des Soldaten an der Uniform. Es wird in drei Stufen in der Regel an Soldaten ab dem Dienstgrad Unteroffizier verliehen; länger dienende Mannschaften können das Tätigkeitsabzeichen nach Erreichen der Ausbildungshöhe 7 erhalten. Zu den Sonderabzeichen siehe Liste von Zugehörigkeits- und Funktionsabzeichen.
Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr
Streitkräftegemeinsame Tätigkeitsabzeichen
Kompaniefeldwebel/ Schiffs-/ Geschwaderwachtmeister
Personal des Aufgabenbereichs für Operative Kommunikation der Bundeswehr
Verwendung in der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit*
Munitionsaufklärung (Explosive Ordnance Reconnaissance)
Kampfmittelbeseitigung (Explosive Ordnance Disposal)
*: Diese Tätigkeitsabzeichen wurden Anfang Oktober 2017 vom Bundespräsidenten neu genehmigt.[1]
**: Dieses Tätigkeitsabzeichen wird nicht mehr vergeben, es darf jedoch weiterhin getragen werden.
Tätigkeitsabzeichen des Heeres
Tätigkeitsabzeichen der Luftwaffe
Kampfbeobachter (Waffensystemoffizier)
Personal im Stabsdienst
Tätigkeitsabzeichen der Marine
Kampfbeobachter (Waffensystemoffizier)
Stufen
Im Allgemeinen werden Tätigkeitsabzeichen in drei Stufen verliehen:
Stufe I Bronze nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung Stufe II Silber nach 5 Jahren in fachbezogener Verwendung Stufe III Gold nach 10 Jahren in fachbezogener Verwendung
Es können aber auch zusätzliche Voraussetzungen erforderlich sein (z. B. Lizenzen beim Radarleitpersonal). Als fachbezogene Verwendung gilt auch die Ausbildungszeit für die Fachtätigkeit.
Für Reservisten gilt generell ein Jahr als erfüllt, wenn 14 oder mehr Dienstleistungstage im Kalenderjahr, unabhängig von der eigentlichen Dauer der einzelnen Dienstleistungen, in fachbezogener Verwendung abgeleistet werden.
Trageweise
Es können bis zu zwei Tätigkeitsabzeichen auf der rechten Brustseite über der Brusttasche des Dienstanzuges, davon ein ausländisches, getragen werden. Bei Trageberechtigungen von Sonderabzeichen zählen diese in die Zählung mit ein. Ein ausländisches Tätigkeitsabzeichen wird dabei unterhalb des deutschen getragen.
Für den Feldanzug ist eine analoge Trageweise vorgesehen. Bei den Textilvarianten der Tätigkeitsabzeichen erfolgt die Unterscheidung der Leistungsstufen Bronze, Silber, Gold durch Hervorhebung einzelner Elemente im Abzeichen. "Am Kampfanzug dürfen auch schwarze Abzeichen auf olivfarbenem bzw. graubeigen Grundtuch getragen werden."[2]
Siehe auch
- Commons: Tätigkeitsabzeichen (Bundeswehr) – Sammlung von Bildern
- Abzeichen für besondere Leistungen im Truppendienst
Weblink
- Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 – Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Version 2.1). (PDF) In: Bundeswehr. Zentrum Innere Führung, 1. Oktober 2019 .
Einzelnachweise
- ↑ Y – Das Magazin der Bundeswehr, 12/2017. Hrsg.: Bundesministerium der Verteidigung Presse- und Informationsstab, S. 34, ISSN 1617-5212
- ↑ Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 – Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Version 2.1). (PDF) In: Bundeswehr. Zentrum Innere Führung, 1. Oktober 2019, abgerufen am 6. August 2021 (Abschnitt 5.10; Absatz 551).
Auf dieser Seite verwendete Medien
Tätigkeitsabzeichen für Sicherungspersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisierter Flugabwehrkanone, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Führungsdienstpersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisiertem Buchstaben „F“, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Schiffstaucher Atemluft-Helmtauchgerät (AHG) der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Erfolgreiche Teilnahme am Training „Schiffstaucher AHG“ (LgNr. 726330)
Ausführung:
- Kreis mit stilisiertem Taucherhelm, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; nur goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Taucher des Heeres der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisiertem Taucherhelm, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Kraftfahrpersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisiertem Kraftfahrzeug, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Militärluftfahrzeugführer der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Besitz des Militärluftfahrzeugführerscheins (MFS) und Luftfahrzeugführergrad 3 (Standard Pilot).
- Stufe II, Silber: Besitz des MFS und Luftfahrzeugführergrad 2 (Senior Pilot) und 1200 Flugstunden.
- Stufe III, Gold: Besitz des MFS und Luftfahrzeugführergrad 1 (Command Pilot) und 1800 Flugstunden.
Anmerkung:
- Als Flugstunden angerechnet wird die gesamte Flugzeit als 1. bzw. 2. Luftfahrzeugführer einschließlich Schulung und Auswahlschulung mit dienstlichem Auftrag.
Ausführung:
- Bundesadler mit Eichenlaubumrandung in Doppelschwinge mit unterem Federkranz, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Kampfbeobachter (Waffensystemoffizier) der Bundeswehr in Textil
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Besitz des Militärluftfahrzeugbesatzungsscheins (MBS) und abgeschlossene Ausbildung zum Kampfbeobachter (Waffensystemoffizier) oder Luftfahrzeugoperationsoffizier.
Stufe II, Silber: Wie Stufe I und 1200 Flugstunden. Stufe III, Gold: Wie Stufe I und 1800 Flugstunden. Anmerkung:
- Als Flugstunden angerechnet wird die gesamte Flugzeit als Luftfahrzeugbesatzungsangehörige einschließlich der Ausbildung.
Ausführung:
- Stilisierter Globus mit Flugzeug im Eichenlaubkranz in Doppelschwinge mit unterem Federkranz, bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr Streitkräftegemeinsame Taktische Feuerunterstützung „STF“, bronze, Metall
Tätigkeitsabzeichen für Verwendung in der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Fachbezogene Verwendung auf Dienstposten die in den Organisationsgrundlagen mit Tätigkeitsbezeichnungen aus dem Fachbereich ZMZ hinterlegt sind.
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisierter Weltkugel und den darauf aufgesetzten Buchstaben „ZMZ“, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt, bronze-, silber oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Personal der Sicherungstruppe der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisierte, gekreuzten Gewehren, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Kampfschwimmer der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Besitz des Kampfschwimmer- und Fallschirmspringerscheins und 5 Fallschirmabsprünge aus einem Luftfahrzeug der Bundeswehr.
- Stufe II, Silber: Wie Stufe I, jedoch 20 Fallschirmabsprünge.
- Stufe III, Gold: Wie Stufe I, jedoch 50 Fallschirmabsprünge.
Anmerkung:
- Hinsichtlich der Sprungbedingungen gelten die Bestimmungen für das Fallschirmspringerabzeichen.
Ausführung:
- Stilisierter Sägefisch auf Fallschirm im Eichenlaubkranz, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Kompaniefeldwebel, Schiffs-/Geschwaderwachtmeister der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit Eisernem Kreuz, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Minentaucher der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Besitz des Minentaucherscheins.
Ausführung:
- Stilisierter Sägefisch auf Wellenlinien und stilisierte Mine, metallgeprägt; nur goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Fliegerarzt der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Zuerkennung der Fachtätigkeitsbenennung „Arzt Luftfahrtmedizin“.
- Stufe II, Silber: Zuerkennung der Fachtätigkeitsbenennung „Fliegerarzt“, mindestens 5-jährige fachbezogene Verwendung und mindestens 50 Flugstunden (davon können bis zu 25 Simulatorflugstunden angerechnet werden).
- Stufe III, Gold: wie Stufe II, mindestens 10-jährige fachbezogene Verwendung und mindestens 100 Flugstunden (davon können bis zu 50 Simulatorflugstunden angerechnet werden).
Anmerkung:
- Die fachbezogene Verwendung beginnt mit der Ausbildung zum Arzt Luftfahrtmedizin. Flugstunden während der Ausbildungszeit werden angerechnet. Es ist ein Flugzeitennachweis zu führen.
Ausführung:
- Kreis mit Äskulapstab und Schlange in doppelter Windung in Doppelschwinge mit unterem Federkranz, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Kampfbeobachter (Waffensystemoffizier) der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Besitz des Militärluftfahrzeugbesatzungsscheins (MBS) und abgeschlossene Ausbildung zum Kampfbeobachter (Waffensystemoffizier) oder Luftfahrzeugoperationsoffizier.
Stufe II, Silber: Wie Stufe I und 1200 Flugstunden. Stufe III, Gold: Wie Stufe I und 1800 Flugstunden. Anmerkung:
- Als Flugstunden angerechnet wird die gesamte Flugzeit als Luftfahrzeugbesatzungsangehörige einschließlich der Ausbildung.
Ausführung:
- Stilisierter Globus mit Flugzeug im Eichenlaubkranz in Doppelschwinge mit unterem Federkranz, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für ABC-Abwehr-und Schutzpersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisierter Retorte, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Schwimmtaucher der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Erfolgreiche Teilnahme am Training „Schwimmtaucher“ (LgNr. 725368).
Ausführung:
- Stilisierter Sägefisch auf Wellenlinien, metallgeprägt; nur goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Tauchmedizinisches Assistenzpersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Erfolgreiche Teilnahme am Training Taucherarzthelfer / Tauchmedizinischer Assistent (LgNr. 721654).
Ausführung:
- Stilisierter Sägefisch mit Äskulapstab und Schlange in doppelter Windung, metallgeprägt; nur goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Raketen- und Flugkörperpersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisierter, aufrecht stehender Rakete, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Feldjäger der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit achtzackigem Stern, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr Kampfmittelabwehrkräfte „EOR“, bronze, Metall
Tätigkeitsabzeichen für Taucherarzt der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Erfolgreiche Teilnahme an den Trainings
- + Tauch- und Überdruckmedizin Bw Teil I (LgNr. 726548) sowie
- + Tauch- und Überdruckmedizin Bw Teil II (LgNr. 726559).
Ausführung:
- Stilisierter Sägefisch auf Wellenlinien mit Äskulapstab und Schlange in doppelter Windung, metallgeprägt; nur goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Rohrwaffenpersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisierter Kanone, Gewehr und Mine, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Unterwasserwaffenpersonal der Deutschen Marine der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisierter Mine und Torpedo unter Wellenlinie, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Personal im allgemeinen Marinedienst der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit zwei stilisierten, gekreuzten, klaren Ankern, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Flugsicherungskontrollpersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Lizenz für TWR oder APP der TCC oder GCA.
- Stufe II, Silber: Wie Stufe I und 5 Jahre fachbezogene Verwendung im aktiven Flugsicherungskontrolldienst oder in einer Verwendung, die den Erwerb einer Flugsicherungslizenz voraussetzt.
- Stufe III, Gold: Wie Stufe I und 10 Jahre fachbezogene Verwendung im aktiven Flugsicherungskontrolldienst oder in einer Verwendung, die den Erwerb einer Flugsicherungslizenz voraussetzt.
Ausführung:
- Kreis mit stilisiertem Radarschirm und Kontrollturm, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Radarleitpersonal der Luftwaffe der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Radarleit-Jagdlizenz oder FlaRak-Lizenz oder Luftlagelizenz.
- Stufe II, Silber: Wie Stufe I und 5 Jahre fachbezogene Verwendung im Radarleitdienst oder in einer Verwendung, die den Erwerb einer Lizenz im Radarleitdienst voraussetzt.
- Stufe III, Gold: Radarführungslizenz
Ausführung:
- Kreis mit stilisiertem Radarschirm und Flugobjekt, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Personal im allgemeinen Heeresdienst der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit zwei stilisiertem, gekreuzten Säbeln, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben
Tätigkeitsabzeichen für Sanitätspersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit Äskulapstab und Schlange in doppelter Windung, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Geoinformationspersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis/Weltkugel mit Buchstaben „GEO“, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Versorgungs- und Nachschubpersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisiertem Buchstaben „V“, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Personal des Aufgabenbereichs für Operative Kommunikation der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisiertem, gewundenen Pfeil zwischen zwei Schrägbalken, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr Kampfmittelabwehrkräfte „EOD“, gold, Metall
Tätigkeitsabzeichen für Scharfschütze/Präzisionsschütze der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Nach erfolgreichem Abschluss des Verwendungslehrgangs Scharfschütze G22.
Ausführung:
- Kreis mit stilisierter Visiereinrichtung im Eichenlaubkranz, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Orden und Ehrenzeichen (Bundeswehr) Tätigkeitsabzeichen Versorgung-Nachschubpersonal in gold, silber und bronze
Tätigkeitsabzeichen für Ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Besitz des Militärluftfahrzeugbesatzungsscheins.
- Stufe II, Silber: Wie Stufe I und 1 200 Flugstunden.
- Stufe III, Gold: Wie Stufe I und 1 800 Flugstunden.
Anmerkung:
- Als Flugstunden angerechnet wird die gesamte Flugzeit als Luftfahrzeugbesatzungsangehörige einschließlich der Ausbildung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisiertem Globus in Doppelschwinge mit unterem Federkranz, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Personal im Stabsdienst der Luftwaffe der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit Doppelschwinge, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Führungsdienstpersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisierter Lyra, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen der Bundeswehr für Cyber-Operationen-Fachpersonal, bronze, Metall. Die drei Zeilen des achtstelligen Binärcodes stehen nach ISO 646 oder ASCII von oben nach unten für die Buchstaben C, I und R, der Abkürzung für Cyber- und Informationsraum.
Tätigkeitsabzeichen Militärisches Nachrichtenwesen, bronze, Metall
Tätigkeitsabzeichen für Brandschutzpersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisiertem Schutzhelm, Feuerwehrbeil und Strahlrohr, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Pioniere der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Fachbezogene Verwendung auf Dienstposten die den pionierspezifischen Werdegängen in Heer, Luftwaffe und Streitkräftebasis zuzuordnen sind.
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisiertem Brückenelement, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt, bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Flugmedizinisches Assistenzpersonal der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Zuerkennung der Fachtätigkeitsbenennung „FlMedAss“ und nach 6 Monaten Dienst in fachbezogener Verwendung.
Stufe II, Silber: Wie Stufe I, mindestens 5-jährige fachbezogene Verwendung und 50 Flugstunden (davon können bis zu 25 Simulatorflugstunden angerechnet werden). Stufe III, Gold: Wie Stufe I, mindestens 10-jährige fachbezogene Verwendung und 75 Flugstunden (davon können bis zu 37,5 Simulatorflugstunden angerechnet werden). Anmerkung:
- Als Flugstunden angerechnet wird die gesamte Flugzeit FlMedAss einschließlich der Ausbildung zum FlMedAss. Auf den Zeitraum der fachbezogenen Verwendung kann die Dauer der lehrgangsgebundenen Ausbildung zum FlMedAss angerechnet werden.
Ausführung:
- Kreis mit Äskulapstab und Schlange in doppelter Windung in Doppelschwinge, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Technisches Personal der Bundeswehr und
- Tätigkeitsabzeichen für Versorgungspersonal der Luftwaffe der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisiertem Zahnkranz und kreisenden Elektronen, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.
Tätigkeitsabzeichen für Überwasserwaffenpersonal der Deutschen Marine der Bundeswehr
Voraussetzungen:
- Stufe I, Bronze: Nach 6 Monaten Dienstzeit in fachbezogener Verwendung.
- Stufe II, Silber: Nach 5 Jahren fachbezogener Verwendung.
- Stufe III, Gold: Nach 10 Jahren fachbezogener Verwendung.
Ausführung:
- Kreis mit stilisiertem Kanonenrohr und gekreuzten Flugkörpern, beidseitig mit vier Streifen eingefasst, metallgeprägt; bronze-, silber- oder goldfarben.