Supercargo
Das Wort Supercargo kommt aus dem Englischen (supervision cargo, supracargo) und ist am besten mit Ladungsexperte oder Vertreter des Befrachters an Bord zu übersetzen. Ein Supercargo berät den Kapitän und den Ladungsoffizier auf einem Frachtschiff bei der Beladung des Schiffes.
Er gehört nicht zur Mannschaft, sondern wird meist vom Inhaber der Ladung oder einem anderen Ladungsbeteiligten gestellt. Der Supercargo begleitet üblicherweise das Schiff in die verschiedenen Lade- und Löschhäfen. Währenddessen hat er, insbesondere bei besonders empfindlichem Frachtgut wie beispielsweise Früchten, die Pflicht der externen Überwachung des Ladungszustands und erarbeitet bei kurzfristig auftretenden Problemen eine Lösung. Dabei koordiniert er auch den reibungslosen Ablauf des Ladungsumschlags.
Geschichte
Superkargoes (im Singular: Supercargo) waren im Seehandel des 17.–19. Jahrhunderts Handelsvertreter oder kaufmännische Beauftragte, die im Auftrag der Reederei oder von Investoren an Bord eines Schiffes mitreisten, um den Verkauf und Ankauf von Waren in ausländischen Häfen zu überwachen.
Zu ihren Aufgaben gehörte beispielsweise:
- den Verkauf der transportierten Güter im Zielhafen,
- den Einkauf neuer Waren für die Rückreise,
- das Führen von Handelsbüchern und Verträgen sowie die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Auftraggeber.
- sowie die Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Auftraggeber.
Im Unterschied zum Kapitän, der für die Navigation und die Sicherheit zuständig war, trug der Superkargo die Verantwortung für das kaufmännische Geschäft der Reise.
Literatur
- Müller, Krauß: Handbuch für die Schiffsführung. Band II. Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg/New York 1968.
- U. Scharnow: Transpress Lexikon Seefahrt. transpress VEB Verlag für Verkehrswesen, Berlin 1988.