Reichsgau Sudetenland

Reichsgaue um 1941

Der Reichsgau Sudetenland (tschechisch Říšská župa Sudety) oder verkürzt Sudetengau (tschechisch Sudetská župa) wurde aus dem größten Teil der 1938 vom NS-Staat einverleibten sudetendeutschen Gebiete[1] der Tschechoslowakei gebildet. Dieser Reichsgau bestand von 1939 bis 1945, mit Reichsstatthalter Konrad Henlein an der Spitze der Verwaltung des Territoriums, und war in die Regierungsbezirke Eger, Aussig und Troppau unterteilt. Er umfasste im Oktober 1938 eine Fläche von 22.608 km², im Dezember desselben Jahres infolge weiterer Gebietskorrekturen 29.140 km².

Mit der Wiederherstellung des Staatsgebietes der Tschechoslowakei nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs endete die Geschichte des Reichsgaues Sudetenland.

Gebiet und Bevölkerung

Am 17. Mai 1939 umfasste der Reichsgau Sudetenland eine Fläche von 22.587 km² und hatte gemäß Volkszählung 2.945.261 Einwohner.

Geschichte

Das zur Tschechoslowakei gehörende Sudetenland war im Münchner Abkommen von 1938 als Ergebnis britisch-französischer Appeasement-Politik gegen den Willen der Prager Regierung von den an der Konferenz beteiligten Staaten dem Deutschen Reich zugesprochen worden. Vom 1. Oktober bis zum 10. Oktober 1938 besetzten rund 24 Divisionen der Wehrmacht die an Deutschland und das frühere Österreich angrenzenden Gebiete der Tschechoslowakei. Die neuen Grenzen des Deutschen Reiches wurden nicht nach der wirklichen oder angeblichen Bevölkerungszusammensetzung der annektierten Gebiete gezogen, sondern nach wirtschaftlichen und strategischen Gesichtspunkten. Die konkrete territoriale Festlegung traf der „Berliner Ausschuß“, in dem die Außenminister der Unterzeichnerstaaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien vertreten waren. Das Ergebnis wurde im deutsch-tschechoslowakischen Grenzabkommen vom 21. November 1938 verlautbart. Mit diesen Gebieten verlor die Tschechoslowakei ein Drittel ihrer Bevölkerung, ihre wichtigsten Industrieanlagen und ihre gesamten Grenzverteidigungsanlagen.

Sofort nach dem deutschen Einmarsch erhielt das Heer die vollziehende Gewalt. Die fünf beteiligten Heeresgruppenkommandos setzten zunächst Chefs der Zivilverwaltungen (CdZ) ein, bis am 1. Oktober 1938 Konrad Henlein zum „Reichskommissar für Sudetendeutschland“ ernannt wurde. Die CdZ-Organisationen waren schlecht geplant und bewährten sich nicht. Sie sahen sich einem Machtkampf einzelner Reichsinstanzen gegenüber und mussten gebeten werden, eine zusätzliche Woche im Amt zu bleiben, weil die Zivilverwaltung Henleins noch nicht arbeitsfähig war. Henlein konnte durch seinen unmittelbaren Zugang zu Adolf Hitler die Einflussnahme der militärischen Befehlshaber mühelos aufheben. Am 20. Oktober 1938 endete die vollziehende Gewalt des Heeres und Henlein übernahm als Reichskommissar die Verwaltung.

Von Ende Oktober 1938 an war Henlein bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges im Mai 1945 Leiter des Reichsgaus Sudetenland. Stellvertretende Gauleiter waren nacheinander Karl Hermann Frank (30. Oktober 1938 bis 15. März 1939), Fritz Köllner (25. März 1939 bis 3. März 1940), Richard Donnevert (12. März 1940 bis 15. August 1943) sowie von Herbst 1943 bis zum Kriegsende geschäftsführend Hermann Neuburg.[2]

Der tschechische Bevölkerungsanteil umfasste im Januar 1938 rund 319.000 Personen. Noch im Oktober 1938 nahmen 193.793 Tschechen (= 60,75 %) die deutsche Staatsangehörigkeit an, um in ihrer Heimat verbleiben zu können. Die Tschechen, die nun nicht mehr unter deutscher Herrschaft leben wollten, wurden in die Tschecho-Slowakische Republik (ab März 1939 Protektorat Böhmen und Mähren) umgesiedelt.[3] Ihren Besitz eigneten sich sowohl der deutsche Staat als auch viele deutsche Privatleute an, nachdem Entschädigungszahlungen erfolgt waren. Allerdings zahlten die Deutschen nur einen Minimalwert an die Betroffenen.

Zehn Tage nach der „Zerschlagung der Rest-Tschechei“ legte der § 1 des Gesetzes über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete vom 25. März 1939[4] die Bildung des Reichsgaues Sudetenland zum 15. April 1939 fest. Dessen Verwaltungsaufbau regelte das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz) vom 14. April 1939, das zum 1. Mai 1939 in Kraft trat.[5] Danach wurde aus dem Großteil der sudetendeutschen Gebiete der neue Reichsgau Sudetenland gebildet. Kleinere Grenzabschnitte im Nordosten wurden der preußischen Provinz Schlesien zugewiesen (das „Hultschiner Ländchen“ erhielt der Landkreis Ratibor im Regierungsbezirk Oppeln), Teilgebiete im Südwesten und Süden kamen zum Regierungsbezirk Niederbayern-Oberpfalz des Landes Bayern und den Reichsgauen Oberdonau und Niederdonau. Das „Sudetengaugesetz“ beseitigte den vorhandenen Aufbau der bisherigen tschechoslowakischen Verwaltung.

Dienstsitz wurde das nordböhmische Reichenberg (Liberec),[6] zugleich Dienstsitz des Statthalters.[7] Die Stadt wurde kurz darauf mit der Bezeichnung „Gauhauptstadt“ versehen. Reichsstatthalter und Gauleiter in Reichenberg wurde der bisherige Reichskommissar Konrad Henlein.

Nachdem durch das „Sudetengaugesetz“ die Grundlagen für die neuen Behörden geschaffen worden waren, folgte die Zerschlagung der bisherigen Verbände. NS-Organisationen erfassten die Bevölkerung. Die Sudetendeutsche Partei (SdP) ging in der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) auf. Alle sonstigen Parteien wurden verboten.

Im Mai 1945 brachten die Rote Armee und die US-Armee den Rest des bisher von der Anti-Hitler-Koalition noch nicht eingenommenen Staatsgebiets der ČSR mit dem Sudetenland unter ihre Kontrolle. In der Folgezeit übernahm eine neue tschechoslowakische Regierung die Verwaltung und begann mit der Vertreibung der deutschen Bevölkerung.[8]

Wappen

Wappen des Reichsgaus Sudetenland (September 1940–1945)

Am 9. September 1940 verlieh das Reichsministerium des Innern dem Reichsgau Sudetenland ein Wappen, das an die historischen Landesteile des Gaugebietes erinnerte und sichtlich auch die vorgebliche „Wiedervereinigung“ dieser Teile der böhmischen Länder mit dem (Groß-)Deutschen Reich rechtfertigen helfen sollte. Dieses Wappen wird wie folgt beschrieben:

„Halbgespalten und geteilt; oben vorn in Rot ein schwarzer, silbern bewehrter Adler, oben hinten von Silber und Schwarz gespalten und belegt mit einem rot, bzw. silbern bewehrten Adler, dessen rechte Hälfte schwarz mit silberner Mondsichelspange und dessen linke Hälfte von Silber und Rot geschacht; unten in Rot ein silbernes Schräggitter.“

Das (heraldisch) obere rechte Feld zeigte in leicht veränderter Farbgebung das přemyslidische Adlerwappen, das die böhmischen Herzoge und ersten Könige bis um die Mitte des 13. Jahrhunderts führten. Dieses Symbol deutete auf die damalige Lehensabhängigkeit der böhmischen Herrscher vom Heiligen Römischen Reich hin. Das (heraldisch) obere linke Feld enthält (ebenfalls mit Änderungen in der Farbgebung) den schlesischen und den mährischen Adler. Das Schräggitter im unteren Feld war ein Symbol der einstigen Reichsstadt Eger.[9]

Verwaltungsgliederung

Das Sudetenland teilte sich in die drei Regierungsbezirke Aussig, Eger und Troppau mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen. Während die Grenzen der Regierungsbezirke völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im Wesentlichen bei den Abgrenzungen der früheren tschechoslowakischen politischen Bezirke.

Zum vorläufigen Sitz des Regierungsbezirks Eger wurde die Stadt Karlsbad bestimmt. Im Übrigen waren die Sitze der anderen Bezirke in Aussig und Troppau.

Ortsnamen

Es galten im Allgemeinen weiterhin die amtlichen deutschsprachigen Bezeichnungen aus der Zeit der ersten Tschechoslowakischen Republik. Ortsumbenennungen fanden nur in einigen Ausnahmefällen statt. So erhielt zum Beispiel die Gemeinde Dobrzan im Jahr 1939 den neuen Namen Wiesengrund.

Tabellarische Übersicht (Mai 1939)

Verwaltungskarte des Reichsgaus Sudetenland
BezeichnungKreisnameFläche in km²Bevölkerung
(17. Mai 1939)
Reg.-Bez.Aussig7.293,161.328.784
StadtkreisAussig36,8667.063
StadtkreisReichenberg37,3569.195
LandkreisAussig318,8156.201
LandkreisBilin236,5033.559
LandkreisBöhmisch Leipa328,7848.356
LandkreisBraunau330,1634.386
LandkreisBrüx348,2690.929
LandkreisDauba495,1025.511
LandkreisDeutsch Gabel577,4545.468
LandkreisDux139,7339.486
LandkreisFriedland372,8136.595
LandkreisGablonz296,4896.006
LandkreisHohenelbe551,5962.246
LandkreisKomotau493,9085.572
LandkreisLeitmeritz550,2571.547
LandkreisReichenberg406,9564.070
LandkreisRumburg125,7839.421
LandkreisSchluckenau140,7234.844
LandkreisTeplitz-Schönau202,9997.112
LandkreisTetschen-Bodenbach603,53118.118
LandkreisTrautenau610,6373.376
LandkreisWarnsdorf88,5337.723
Reg.-Bez.Eger7.466,79803.300
StadtkreisEger24,4135.507
StadtkreisKarlsbad46,1253.311
LandkreisAsch141,8344.690
LandkreisBischofteinitz502,7235.484
LandkreisEger430,9043.270
LandkreisElbogen207,6137.393
LandkreisFalkenau291,5858.559
LandkreisGraslitz171,6535.484
LandkreisKaaden560,6950.257
LandkreisKarlsbad196,8134.068
LandkreisLuditz617,7530.157
LandkreisMarienbad329,0933.692
LandkreisMies891,0468.513
LandkreisNeudek242,3236.001
LandkreisPodersam579,5139.903
LandkreisSaaz409,4544.286
LandkreisSt. Joachimsthal258,6032.242
LandkreisTachau903,2056.490
LandkreisTepl661,5135.993
Reg.-Bez.Troppau7.848,28811.103
StadtkreisTroppau43,2647.551
LandkreisBärn659,8537.121
LandkreisFreiwaldau736,3170.005
LandkreisFreudenthal591,6948.339
LandkreisGrulich486,8629.161
LandkreisHohenstadt556,9160.314
LandkreisJägerndorf532,2163.125
LandkreisLandskron337,9832.637
LandkreisMährisch Schönberg738,6776.244
LandkreisMährisch Trübau393,3836.225
LandkreisNeu Titschein585,8484.631
LandkreisRömerstadt381,5426.936
LandkreisSternberg441,3946.695
LandkreisTroppau518,3047.781
LandkreisWagstadt376,8654.698
LandkreisZwittau467,2349.640
ReichsgauSudetenland22.608,232.943.187
Reg.-Bez.Oppeln316,7652.967
LandkreisRatibor plus Hultschiner Ländchen316,7652.967
Reg.-Bez.Niederbayern und Oberpfalz1.675,4690.332
LandkreisBergreichenstein438,4718.864
LandkreisMarkt Eisenstein504,2632.779
LandkreisPrachatitz732,7338.689
Reg.-Bez.Niederdonau2.677,72224.806
LandkreisBruck an der Leitha35,0316.526
LandkreisGmünd141,997.385
LandkreisHorn51,431.845
LandkreisNeubistritz423,6819.122
LandkreisNikolsburg786,7677.918
LandkreisWaidhofen an der Thaya273,5310.445
LandkreisZnaim965,3091.565
Reg.-Bez.Oberdonau1.717,7597.157
LandkreisKaplitz878,0847.765
LandkreisKrummau an der Moldau839,6749.392
Sudetendeutsche Gebiete28.995,923.408.449
Quelle: Volkszählung. Die Bevölkerung des Deutschen Reiches nach den Ergebnissen der Volkszählung 1939.
Statistik des Deutschen Reiches, Band 552, Heft 1, Berlin 1944.

Literatur

  • Volker Zimmermann: Die Sudetendeutschen im NS-Staat. Politik und Stimmung der Bevölkerung im Reichsgau Sudetenland (1938–1945) (= Veröffentlichungen des Instituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im Östlichen Europa. Band 16 / Veröffentlichungen der Deutsch-Tschechischen und Deutsch-Slowakischen Historikerkommission. Band 9). Klartext, Essen 1999 (urn:nbn:de:bvb:12-bsb00055195-9).
  • Ralf Gebel: Heim ins Reich. Konrad Henlein und der Reichsgau Sudetenland 1938–1945 (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum. Band 83). 2. Auflage, Oldenbourg, München 2000, ISBN 3-486-56468-4 (urn:nbn:de:bvb:12-bsb00092896-5).
  • Udo Benzenhöfer, Thomas Oelschläger, Dietmar Schulze, Michal Šimůnek: „Kindereuthanasie“ und „Jugendlicheneuthanasie“ im Reichsgau Sudetenland und im Protektorat Böhmen und Mähren (= Studien zur Geschichte der Medizin im Nationalsozialismus. Band 5). GWAB, Wetzlar 2006, ISBN 978-3-9808830-8-5.
  • Jörg Osterloh: Nationalsozialistische Judenverfolgung im Reichsgau Sudetenland 1938–1945 (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum. Band 105). Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-57980-0 (urn:nbn:de:bvb:12-bsb00092914-7).
  • Freia Anders: Strafjustiz im Sudetengau 1938–1945 (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum. Band 112). Oldenbourg, München 2008 (urn:nbn:de:bvb:12-bsb00092918-9).

Einzelnachweise

  1. Daniel-Erasmus Khan: Die deutschen Staatsgrenzen, S. 97.
  2. Joachim Lilla: Übersicht der NSDAP-Gaue, der Gauleiter und der Stellvertretenden Gauleiter zwischen 1933 und 1945 auf der Website des Arbeitskreises Zukunft braucht Erinnerung, 25. Februar 2007.
  3. Matthias Lichter, Oberregierungsrat im Reichsministerium des Innern, schrieb in seinem 1943 im Carl Heymanns Verlag Berlin erschienenen Werk Das Staatsangehörigkeitsrecht im Großdeutschen Reich (DNB-Eintrag) zu § 2 des Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen vom 20. November 1938 (RGBl. II S. 896), betr. die bis 10. Juli 1939 eingeräumte Möglichkeit eines beiderseitigen Bevölkerungsaustausches auf Verlangen der jeweils anderen Regierung: „Übrigens war noch am 4. März 1939 zwischen der Reichsregierung und der damaligen Tschechoslowakischen Regierung zusätzlich vereinbart worden, daß – unter Vorbehalt einer anderweitigen Verständigung – beiderseits der § 2 vorläufig nicht angewendet werde.“
  4. RGBl. I 1939, S. 745 (sog. Gliederungsgesetz).
  5. RGBl. I 1939, S. 780–782
  6. Rolf Jehke: Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874–1945: Stadtkreis Reichenberg, Herdecke, 4. März 2005.
  7. § 2 Abs. 1 Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland vom 14. April 1939.
  8. Franz-Josef Sehr: Vor 75 Jahren in Obertiefenbach: Die Ankunft der Heimatvertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2021. Limburg 2020, ISBN 3-927006-58-0, S. 125–129.
  9. Egerland Verlag: Sudetenland. Beschreibung und Abbildung. In: www.prehm.de. Karl Heinz Prehm, abgerufen am 6. September 2024.

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Verwaltungskarte von Reichsgau Sudetenland in Jahr 1944. Quelle GIS Data digitisierte aus Karte des Deutschen Reiches 1:100 000 und Karte von Mitteleuropa 1:300k. Etwa Karte Quellen bei WIG (www.mapywig.org).
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Coat of Arms of the German "Reichsgau Sudetenland", 9.9.1940-1945