Struth von Altengronau

Struth von Altengronau

Struth von Altengronau

LageHessen, Deutschland
Fläche8,95 ha
Kennung435-024
WDPA-ID82662
Geographische Lage50° 16′ N, 9° 38′ O
Struth von Altengronau (Hessen)
(c) Karte/Map: NordNordWest/Lencer, Lizenz/Licence: Creative Commons by-sa-3.0 de
Struth von Altengronau
Einrichtungsdatum1981
f6

Die Struth von Altengronau ist ein Naturschutzgebiet (NSG) bei Altengronau im hessischen Main-Kinzig-Kreis (NSG-Nr.: 435-024).[1]

Lage und Größe

Das Naturschutzgebiet erstreckt sich in einer Höhe von 225 m ü. NN über ein Gebiet von 9,0 ha entlang der Sinn zwischen den Ortslagen Altengronau und Zeitlofs, eingeschlossen von den Landesstraßen L2304 und L 2289. In der Nähe mündet die Schmale Sinn in die Sinn; das Naturschutzgebiet grenzt jedoch nicht unmittelbar an die beiden Flussläufe von Schmaler Sinn und Breiter Sinn, sondern wird durch eine Exklave des Naturschutzgebietes Sinnwiesen von Altengronau von diesen getrennt.

Kurzcharakteristik und Schutzzweck

Die Struth von Altengronau wurde in den 1980er Jahren als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Zurückzuführen ist dieser Umstand unter anderem auf das Vorkommen seltener Spezies wie der Schachbrettblume (Fritillaria meleagris) und des europäischen Bibers (Castor fiber). Zweck des Naturschutzgebietes ist es, „das sich in Entwicklung befindliche Niedermoor nebst angrenzenden vernäßten und strauchbestandenen Flächen als Lebens- und Zufluchtsstätte zahlreicher bestandsgefährdeter Pflanzen- und Tierarten zu schützen und zu fördern.“

Flora und Fauna

Die Struth von Altengronau beherbergt eine Vielzahl an für Feuchtwiesen typischen Tieren und Pflanzen. Für Naturbeobachtungen ist das Naturschutzgebiet bestens geeignet. Zu den hier anzutreffenden Arten, die die Rote Liste gefährdeter Arten aufführt, zählen z. B.:[2][3]

Flora:

Fauna:

Siehe auch

Quellen

  • Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum des Main-Kinzig-Kreises: Umweltbericht, Gelnhausen 2009
  • Hessisches Dienstleistungszentrum für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz: Biberlebensraum Hessischer Spessart, Wiesbaden 2004
  • Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Umweltatlas Hessen, Wiesbaden 2009
  • Lothar Nitsche/Sieglinde Nitsche: Naturschutzgebiete in Hessen. Schützen – Erleben – Pflegen. Band 1 – Main-Kinzig-Kreis und Stadt Hanau. Herausgegeben vom Naturschutzring Nordhessen e.V. und der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V., Arbeitskreis Main-Kinzig. Cognitio, Niedenstein 2002, ISBN 3-932583-05-1, S. 152.
  • Verordnung über das Naturschutzgebiet „Struth von Altengronau“ vom 10. Dezember 1981. In: Höhere Naturschutzbehörde (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1982 Nr. 2, S. 46, Punkt 27 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0 MB]).

Einzelnachweise

  1. Naturschutzgebiete im Main-Kinzig-Kreis (PDF; 17 kB)
  2. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Biberlebensraum Hessischer Spessart (Jossa und Sinn) (Memento des Originals vom 8. März 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www2.hmuelv.hessen.de
  3. Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Rote Listen der Pflanzen- und Tierarten Hessens@1@2Vorlage:Toter Link/www.hessen.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. Artensteckbrief und Bestandssituation des europäischen Bibers in Hessen (PDF)@1@2Vorlage:Toter Link/www.hessen.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  5. Christiane Hartung: Erstmals nach 60 Jahren: Fischotter in Sinntal nachgewiesen. In: fuldaerzeitung.de. 4. September 2015, abgerufen am 3. Mai 2016.

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Naturschutzgebietsschild in Westdeutschland, immer noch weit verbreitet und weiterhin offiziell in Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern