Stiftsgymnasium Seitenstetten

Stiftsgymnasium Seitenstetten
Stift Seitenstetten
SchulformGymnasium
Gründung1814
OrtSeitenstetten
BundeslandNiederösterreich
StaatÖsterreich
Koordinaten48° 2′ 0″ N, 14° 39′ 0″ O
TrägerStift Seitenstetten
Schüler457 (2021/22)
Lehrkräfte50 (2018/19)
LeitungMarkus Berger
Websitewww.stiftsgymnasium.at

Das Stiftsgymnasium Seitenstetten ist ein öffentliches Stiftsgymnasium der Benediktiner in Seitenstetten (Niederösterreich) mit humanistischem Schwerpunkt und einem neusprachlichen Zweig.

Geschichte

Die Gründung eines Gymnasiums im Stift Seitenstetten erfolgte unter Abt Kolumban Zehetner. Auf ein Gesuch des Abtes 1814 wurde das Stiftsgymnasium zu einem öffentlichen Gymnasium erhoben. 1814/1815 wurde ein Konvikt errichtet, das im ersten Jahr 45 Schüler beherbergte.

1871 wurde auch das bischöfliche Knabenseminar „Marianum“ von Krems an der Donau nach Seitenstetten verlegt, wo es bis 2006 bestand.

Die nationalsozialistische Herrschaft in Österreich hatte auch Folgen für das Stiftsgymnasium Seitenstetten, da ihm 1938 das Öffentlichkeitsrecht entzogen wurde. Bereits am 2. Oktober 1945 konnte das Stiftsgymnasium jedoch den Schulbetrieb wieder aufnehmen.

Seit 1972 können auch Mädchen am Stiftsgymnasium maturieren.

Schulprofil

Wert wird besonders auf den humanistischen (Altgriechisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Spanisch) und den musisch-kreativen Teil der Bildung gelegt.

Ehemalige Schüler

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bezirkshauptmänner des Verwaltungsbezirks Mistelbach im 19. und 20. Jahrhundert. Abgerufen am 30. Januar 2023.
  2. LG Wien Vg 1a Vr 2708/45. Abgerufen am 24. Februar 2023.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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