Steuerpacht

Die Steuerpacht ist ein Verfahren zur Steuererhebung, bei dem ein Staat Steuern und Abgaben nicht selbst einzieht, sondern über Privatleute (Steuerpächter), an die die Steuereinnahmen gegen Vorkasse oder laufende Zahlungen verpachtet werden. Die Zahlungen der Steuerpächter können vom Staat festgesetzt sein oder das Recht zur Steuererhebung kann im Voraus ersteigert werden. Das System ist mit dem Übergang von Naturalsteuern zu in Geld zu entrichtenden Steuern verbunden. Zu Vor- und Nachteilen der Steuerpacht siehe Publicani.

Seine Ursprünge liegen im antiken Griechenland. Auch im ptolemäischen Ägypten ist das System für das 3. Jahrhundert v. Chr. belegt.[1] Von besonderem historischen Interesse ist die Steuerpacht bei den altrömischen publicani sowie im absolutistischen Frankreich durch sogenannte Generalpächter (Abonnement fiscal, Ferme générale).

Auch im Osmanischen Reich war die Steuerpacht (iltizam, malikâne) bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts üblich (Abschaffung während der Tanzimat-Ära). Als willkürlich empfundene Gewalttaten der Steuerpächter (mültezim, Ez.) bewirkten eine allgemeine Unzufriedenheit im Volk.

Heute ist die Steuerpacht weltweit weitgehend durch staatlich organisierte Steuerverwaltungen abgelöst.

Literatur

  • Carl H. Becker: Steuerpacht und Lehnwesen. Eine historische Studie über die Entstehung des islamischen Lehnswesens. In: Der Islam. Bd. 5, Nr. 1, 1914, ISSN 0021-1818, S. 81–92, doi:10.1515/islm.1914.5.1.81.
  • Fritz Herrenbrück: Steuerpacht und Moral. Zur Beurteilung des „telônes“ in der Umwelt des Neuen Testaments. In: Hildegard Temporini, Wolfgang Haase (Hrsg.): Aufstieg und Niedergang der römischen Welt. Teil 2: Principat. Band 26: Wolfgang Haase (Hrsg.): Religion – Vorkonstantinisches Christentum: Neues Testament (Sachthemen). Teilband 3. de Gruyter, Berlin u. a. 1996, ISBN 3-11-015006-9, S. 2221–2297 (zugehöriges Quellenverzeichnis).
  • Martin Hackenberg: Die Verpachtung von Zöllen und Steuern. Ein Rechtsgeschäft territorialer Finanzverwaltung im Alten Reich, dargestellt am Beispiel des Kurfürstentums Köln (= Studien zu Policey und Policeywissenschaft). Klostermann, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-465-03177-6 (zugleich: Frankfurt am Main, Universität, Dissertation, 2000).

Weblinks

Anmerkungen

  1. Werner Huß: Die Verwaltung des ptolemäischen Reichs. München 2014, S. 70.