Steuerabzug

Der Begriff Steuerabzug hat im allgemeinen Sprachgebrauch und speziell im deutschen Steuerrecht unterschiedliche Bedeutungen:[1]

  • Steuerabzug bezeichnet die Steuern, die durch Einbehaltung an der Einkunftsquelle als Abzugsteuer und nicht, wie sonst üblich, beim Empfänger der Einkünfte erhoben werden. Diese Steuern heißen auch Quellensteuern. Beispiele sind Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer.[2]
  • Bei Bauleistungen gibt es die sogenannte Bauabzugsteuer. Es handelt sich hierbei um eine im deutschen Steuerrecht geregelte besondere Form der Körperschaft- bzw. Einkommensteuer.
  • Die gezahlte Vorsteuer mindert bei der Ermittlung der Mehrwertsteuerschuld die Steuerlast. Der Betrag wird deshalb auch Vorsteuerabzug genannt.
  • Ganz allgemein werden umgangssprachlich Werbungskosten und Sonderausgaben, mit denen die Einkommensteuer gemindert werden kann, als Steuerabzug bezeichnet.

Einzelnachweise

  1. Steuerabzug. In: www.steuerklassen.com. Abgerufen am 31. August 2018.
  2. Steuerabzug. In: Gabler. Abgerufen am 31. August 2018.