Stephan Tauschitz

Stephan Tauschitz (* 9. Juli 1889 in Hörtendorf; † 29. März 1970 in Klagenfurt) war ein österreichischer Landwirt, Politiker (Landbund) und Diplomat.

Nach dem Besuch der Realschule in Klagenfurt studierte Tauschitz an der Technischen Hochschule Wien (Dipl.-Ing. 1922). Von 1914 bis 1918 wurde er im Ersten Weltkrieg eingesetzt, in Serbien verwundet und zum Hauptmann befördert. Er war Gauleiter der Heimwehr, trat dann jedoch aus dieser aus.

1927 wurde er Mitglied des Landbundes. Tauschitz war Abgeordneter zum Kärntner Landtag (1927–1930), dem er vom 27. Oktober 1931 bis 20. Oktober 1932 vorsaß. Von 1927 bis 1934 war er Abgeordneter zum Nationalrat, von 1931 bis 1932 Dritter Präsident des Nationalrates. 1932 bis 1933 war er auch Obmann des parlamentarischen Klubs des Landbundes.

1933 wurde er zum österreichischen Gesandten in Berlin ernannt; zusätzlich akkreditiert u. a. in Kaunas. Vom 10. Juli 1934 bis zum 3. August 1934 war Tauschitz Staatssekretär für die auswärtigen Angelegenheiten im Bundeskanzleramt.

Am 7. Mai 1945 übergab Friedrich Rainer seine Amtsgeschäfte als Gauleiter und Landeshauptmann von Kärnten an einen Vollzugsausschuss. Vorsitzender dieses Ausschusses war ein Sozialdemokrat Hans Piesch, sein Stellvertreter war Stefan Tauschitz. Die Briten nahmen diese „Landesregierung“ vorerst zwar zur Kenntnis, waren aber nicht bereit, sie anzuerkennen.

1950 wurde er wieder in den diplomatischen Dienst der Republik Österreich aufgenommen, er war Gesandter und später Botschafter in Argentinien (zusätzlich akkreditiert u. a. in Paraguay und Uruguay), zuletzt Botschafter in Athen. Am 31. Dezember 1954 wurde er in den dauerhaften Ruhestand versetzt. Am 28. Februar 1955 endete das Dienstverhältnis als Ruhestandsbeamter.[1]

Einzelnachweise

  1. H. Wendler, Biographisches Register, Band 2 S. 722

Weblinks

VorgängerAmtNachfolger
Felix FrankÖsterreichischer Gesandter in Berlin
1933–1938

(ab 1950: Josef Schöner in Bonn)
Otto GüntherÖsterreichischer Gesandter in Buenos Aires
1950–1954
Max Löwenthal-Chlumecky
Paul WintersteinÖsterreichischer Gesandter in Athen
1954–1955
Robert Friedinger-Pranter

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.