Steinkühlerpause

Die Steinkühlerpause ist eine Tarifregelung zu Bedürfnis- und Erholpausen für Bandarbeiter. Sie ist benannt nach dem damaligen Verhandlungsführer Franz Steinkühler der IG Metall in Baden-Württemberg.

Tarifvertragliche Regelung

Die Steinkühlerpause ist Teil verschiedener Regelungen zur Humanisierung der Arbeitswelt, die im „Lohnrahmentarifvertrag II“ vom 20. Oktober 1973 vereinbart sind:

  • Akkordarbeitern steht demnach eine zusätzliche Erholungspause von 5 Minuten je Arbeitsstunde zu (Steinkühlerpause).
  • Zudem haben sie Anspruch auf mindestens 3 Minuten Zeit für persönliche Bedürfnisse pro Arbeitsstunde (Pinkelpause).
  • Weitere Regelungen betreffen erweiterte Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Gruppen-, Fließband- und Taktarbeit mit dem Ziel, Arbeitsverdichtung zu verringern und eintönige Arbeit zu vermeiden.

Die Tarifregelungen wurden in der Metall-Tarifrunde 1973 in Baden-Württemberg von den Beschäftigten nach einem dreiwöchigen Streik durchgesetzt. Die Vereinbarung gilt daher nur in der Metall-Industrie in Baden-Württemberg. In anderen Teilen Deutschlands gibt es teilweise vergleichbare Regelungen.

Bei den Tarifverhandlungen 1996 in Baden-Württemberg wurde diese Pause auf Akkordarbeiter am Fließband beschränkt.

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