Steinbruch Sulzbach

Naturschutzgebiet Steinbruch Sulzbach

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

f1
LageDeutschland, Baden-Württemberg, Rhein-Neckar-Kreis, Weinheim
Fläche2,4 ha
Kennung2.056
WDPA-ID82627
Geographische Lage49° 35′ N, 8° 40′ O
Steinbruch Sulzbach (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum7. Dezember 1981
VerwaltungRegierungspräsidium Karlsruhe

Der Steinbruch Sulzbach ist ein am 7. Dezember 1981 vom Regierungspräsidium Karlsruhe durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Stadt Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis.

Lage

Das 2,4 Hektar große Schutzgebiet liegt etwa 300 m östlich des Stadtteils Sulzbach an einem westexponierten Hang des Sulzbergs. Es gehört zum Naturraum Bergstraße und zur geologischen Einheit des Weschnitzplutons.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck des Naturschutzgebiets ist laut Verordnung „die Erhaltung und Sicherung artenreicher, thermophiler Pflanzengesellschaften der Trockenrasen, der Halbtrockenrasen sowie der wärmeliebenden Saumgesellschaften als Bindeglied zwischen den Trocken- und Halbtrockenrasen des Baulandes und des Rhein-Hessischen Bereiches [und] der heimischen Tierwelt, insbesondere der wärmeliebenden Insekten dieses Lebensraumes.“[1]

Landschaftscharakter

Der ehemalige Granit-Steinbruch ist größtenteils von einem Sukzessionswald bedeckt. In Teilbereichen gibt es noch offene Lichtungen mit Magerrasen. Die Abbauwände des Steinbruchs sind etwa 15 m hoch und 50–60 m lang. Ungefähr in der Mitte liegt ein kleiner Einzelfels.

Zusammenhängende Schutzgebiete

Das Gebiet liegt eingebettet in das Landschaftsschutzgebiet Bergstraße-Nord und ist Teil des FFH-Gebiets Weschnitz, Bergstraße und Odenwald bei Weinheim. Es liegt außerdem im Naturpark Neckartal-Odenwald.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Naturschutzgebiet Steinbruch Sulzbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als höhere Naturschutzbehörde über das Naturschutzgebiet "Steinbruch Sulzbach" vom 7. Dezember 1981 (GBl. v. 16.03.1982, S. 69). Abgerufen am 8. November 2022.

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Autor/Urheber: Grundkarte kjunix, Relief Alexrk2, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Physische Positionskarte von Baden-Württemberg, Deutschland
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Naturschutzgebietsschild in Westdeutschland, immer noch weit verbreitet und weiterhin offiziell in Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern