Stefan Dallinger

Stefan Dallinger (* 5. Dezember 1962 in Heidelberg) ist ein deutscher Verwaltungsjurist und Politiker (CDU). Dallinger ist seit 2010 Landrat des Rhein-Neckar-Kreises.

Ausbildung und Beruf

Nach seinem Abitur in Weinheim studierte Dallinger Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Er wurde 1991 als Referent für Abfallrecht an das Regierungspräsidium Karlsruhe berufen und übernahm 1995 die Leitung des Wasserrechtsamtes des Rhein-Neckar-Kreises.

Politische Karriere

1999 wurde er zum Ersten Bürgermeister der Stadt Schwetzingen gewählt und war dort für das Hauptamt, das Ordnungsamt sowie das Bauamt verantwortlich. 2002 kandidierte er für das Amt des Oberbürgermeisters in Weinheim, unterlag aber Heiner Bernhard. Von 2006 bis 2010 war er Verbandsdirektor des Verbandes Region Rhein-Neckar und gleichzeitig einer der beiden Geschäftsführer der Regionalentwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Neckar GmbH.

Am 9. Februar 2010 wurde er vom Kreistag zum Landrat des Rhein-Neckar-Kreises gewählt und konnte sich dabei gegen den damaligen Oberbürgermeister von Sinsheim Rolf Geinert und den Bürgermeister von St. Leon-Rot Alexander Eger durchsetzen.[1] Am 13. März 2018 wurde Dallinger gegen einen Gegenkandidaten von den Grünen für die folgenden 8 Jahre wiedergewählt.[2]

Weitere Ämter

  • Vorsitzender des Verbands Region Rhein-Neckar (seit 2016)
  • Mitglied des Vorstands des Vereins Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar (seit 2015)
  • Aufsichtsratsvorsitzender der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH, der AVR UmweltService GmbH und der Jugendeinrichtung Stift Sunnisheim gGmbH

Auszeichnungen

  • 2022: Ehrenring des Rhein-Neckar-Kreises

Privates

Dallinger ist verheiratet, Vater zweier Kinder und lebt in Hirschberg an der Bergstraße.

Einzelnachweise

  1. Peter Boxheimer: Stefan Dallinger folgt auf Jürgen Schütz, Heilbronner Stimme (stimme.de), 10. Februar 2010; abgerufen am 10. Juni 2019.
  2. (sha): Stefan Dallinger im Amt bestätigt, Rhein-Neckar-Zeitung, 13. März 2018; abgerufen am 10. Juni 2019.

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