Stadtkommandant
Der Stadtkommandant ist in Kriegszeiten die höchste militärische, richterliche und zivile Instanz einer Stadt. Gerade während einer Besetzung einer feindlichen Stadt nimmt der Stadtkommandant, bis zur Installierung einer Zivilverwaltung, diesen Status ein. Stadtkommandanten kann es auch in Friedenszeiten geben, sie sind dann in die Militärstruktur des Landes integriert.
Siehe auch
- Alliierte Kommandantur: Kommandant des amerikanischen Sektors von Berlin, Kommandant des britischen Sektors von Berlin, Kommandant des französischen Sektors von Berlin, Kommandant des sowjetischen Sektors von Berlin
- Ausnahmezustand, Ausgangssperre, Standrecht, Kampfkommandant, Fall Spalinger
- Kommandantenhaus (Berlin), Stadtkommandantur München