Staatsstreich des 18. Fructidor V

Der Staatsstreich des 18. Fructidor V ereignete sich nach dem Revolutionskalender während der Französischen Revolution am 4. September 1797.

Im Vorfeld des 18. Fructidor waren die Republikaner des fünfköpfigen Direktoriums immer mehr unter Druck geraten, da sich die anti-republikanischen Kräfte in Frankreich allmählich neu formierten und bei den Wahlen im März und April 1797 (Germinal des Jahres V) einen großen Sieg erzielt hatten.

Daraufhin planten die Republikaner im Direktorium – Paul de Barras, Jean François Reubell und Louis-Marie de La Révellière-Lépeaux – einen Staatsstreich, wobei sie mit der Hilfe der Jakobiner rechneten. Mitglieder des Direktoriums riefen den vom ersten Italienfeldzug zurückgekehrten Napoléon Bonaparte auf, zuverlässige Truppen aus Italien heranzuführen. Napoleon kam der Bitte des Direktoriums auf Unterstützung nach und schickte General Charles Pierre François Augereau. Der General erhielt die Ernennung zum Kommandeur der 17. Militärdivision, die für Paris zuständig war.

Das neu zusammengesetzte Direktorium nach dem Staatsstreich

Am 18. Fructidor V wurde der Staatsstreich ausgeführt: In 49 Departments wurden die vorangegangenen Wahlergebnisse annulliert, dadurch verloren 177 meist royalistisch gesinnte Abgeordnete ihre Mandate. Direktoriumsmitglied François Barthélemy wurde verbannt, Lazare Nicolas Marguerite Carnot, der den Staatsstreich ebenfalls nicht unterstützt hatte, konnte sich einer Verhaftung rechtzeitig entziehen. Die beiden abgesetzten Direktoren wurden durch Philippe-Antoine Merlin und Nicolas-Louis François de Neufchâteau ersetzt.

Der Rechtsruck der letzten Wahlen war gebannt, die Direktorialverfassung war durch diese Maßnahme jedoch eindeutig verletzt worden. Als Folge herrschte in Paris wieder ein Klima des Terrors. Nur waren die Konsequenzen der Denunziationen nicht mehr, wie beispielsweise unter Robespierre, die Guillotine, sondern die Deportation in außereuropäische Gebiete, insbesondere Guayana, wo die Deportierten zumeist schwere körperliche Arbeit verrichten mussten – die so genannte „trockene Guillotine“ (guillotine sèche).

Literatur

  • Albert Meynier: Les coups d'État du Directoire, vol. 1: Le dix‑huit fructidor an V (4 septembre 1797). Paris, Presses universitaires de France 1927.
  • Howard G. Brown: «Mythes et massacres : reconsidérer la ‹terreur directoriale›», in: Annales historiques de la Révolution française, no 325, juillet-septembre 2001, S. 23–52.
  • Isaac Étienne de Larue: Histoire du dix-huit fructidor, ou Mémoires contenant la vérité sur les divers événemens qui se rattachent à cette conjuration. Paris 1821 (französisch, eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

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