Staatsangehörigkeit auf Zypern

De facto-Souveränitätsverhältnisse auf Zypern. Die grünen Zonen sind die britischen Militärbasen Akrotiri und Dekelia. Die von der UNO kontrollierte entmilitarisierte Pufferzone ist hellblau.

Die Verhältnisse der Staatsangehörigkeit auf Zypern, einer Insel im östlichen Mittelmeer, sind wegen der de facto dreigeteilten Souveränität komplex.

Wo im Folgenden von „zypriotischer Staatsbürgerschaft“ gesprochen wird, ist die der Republik Zypern gemeint.

Historisches

Britischer Reisepass aus der Regierungszeit Georg VI.

Bis zur 1878 erfolgten Übernahme der Insel durch die Briten[1] waren die Einwohner osmanische Untertanen für die das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1869 galt.

Wer in den Jahren des Protektorats (1878–1914) auf Zypern geboren wurde, erhielt den Status einer “British Protected Person”. Während der Kolonialzeit regelte zunächst der British Nationality and Status of Aliens Act 1914[2] die Staatsangehörigkeit einheitlich für “British Crown Dominions”.

Später erging der British Nationality Act 1948, der den Status kolonialer Untertanen (“British subjects”) neu regelte.[3] Neugeschaffen wurde der Status des “Citizen of the United Kingdom and Colonies” (CUKC) und für Einwohner neu unabhängig werdender Gebiete der des “Commonwealth citizen” zusätzlich zu den jeweiligen Staatsbürgerschaften.

Republik Zypern

Volljährige British Subjects, geboren zwischen dem 5. November 1914 und 16. August 1960, hatten sich für die zyprische Staatsbürgerschaft zu registrieren und eine Treueerklärung abzugeben. Genauere Regeln fanden sich im Citizenship of the Republic (Renunciation) Law von 1962, das 1967 aufgehoben wurde.

Auslandszyprioten, die vor der Unabhängigkeit nicht fünf Jahre ihres Lebens auf der Insel gelebt hatten, erfüllten nach 1960 nicht die Vorbedingungen für die neue Staatsangehörigkeit,[4] sie blieben CUKC[5] und wurden später dann, wenn sie keine andere Staatsangehörigkeit erwarben, British Overseas citizen – ein Status der ihnen zwar Reisepässe verschafft, aber nirgendwo Daueraufenthaltsrecht, sie somit effektiv staatenlos macht.[6]

Staatsangehörigkeitsgesetz 1967

Grundlegend war das Staatsangehörigkeitsgesetz[7] 1967 zusammen mit der Citizenship Regulation of the Republic of Cyprus erlassen 1969. Die Zuständigkeit liegt beim Innenministerium. Gleichberechtigung in Staatsangehörigkeitsfragen schuf das Republic of Cyprus Citizenship (Amendment) Law of 1999. Volljährig war man ab 21 Jahren. Durch spätere Änderungen wurde das Volljährigkeitsalter auf 18 Jahre gesenkt. Einbürgerungen für minderjährige Kinder sind eigens zu beantragen.

Erwerb
  • bis 1999: durch Geburt, jedes eheliches Kind eines zypriotischen Vaters. Seitdem auch uneheliche Kinder zyprischer Mütter.
  • wer seit dem 16. August 1961 auf Zypern geboren wurde, mit mindestens einem zyprischen Elternteil, sofern innerhalb von zwei Jahren eine Registrierung erfolgt.
  • auf Antrag, vorbehaltlich einer Treueerklärung, „guten Charakters“ und mindestens zwölf Monaten legalen Aufenthalts auf der Insel
    • Personen zyprischer Herkunft. Dies gilt auch für ausländische Ehepartner (und seit 1998 Witwen/r), wenn die Ehe mindestens zwei Jahre gedauert hat. (Seit Dezember 2015 sind gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften anerkannt.)
    • Nachfahren von Personen, die durch die Annexation of Cyprus Order in Council of 1914[8] britische Untertanen geworden waren.
  • Einbürgerungen (πολιτογράφηση) auf Antrag, vorbehaltlich einer Treueerklärung, „guten Charakters“ und mindestens zwölf Monaten legalen Aufenthalts auf der Insel vor Antragstellung, und:
    • in den letzten sieben Jahren mindestens vier in Zypern gelebt oder im Staatsdienst gestanden hat.[9] Für Sportler, Hausangestellte, Pflegekräfte und Angestellte von Off-Shore-Firmen ist diese Frist neun Jahre innerhalb von zwölf.
    • seit drei Jahren (bis 2001 zwei) mit Zyprioten verheiratet sind und die als Familie seit zwei Jahren im Lande gelebt haben.

Änderungen bezüglich der Staatsangehörigkeit werden am Tage der Registrierung,[10] oder Aushändigung des Certificate of Citizenship gültig. Mehrstaatlichkeit wird toleriert. Die Aufgabe andrer Staatsangehörigkeiten kann jedoch vom Minister zur Auflage einer Einbürgerung gemacht werden.

Zwischen 1985 und März 2009 gab es 5.395 Einbürgerungen, 12.824 Personen, die aufgrund Heirat Zyprer wurden, zu beiden noch 5.106 minderjährige Kinder. Knapp 24.000 „Abstammungszyprioten“ registrierten im selben Zeitraum.

Verlust

Die Staatsbürgerschaft kann auf Antrag aufgegeben werden. Das Innenministerium kann seit 1972 eine solche Registrierung in Kriegszeiten oder, wenn der Verdacht auf Wehrdienstvermeidung vorliegt, verweigern.

Die Staatsbürgerschaft kann Eingebürgerten vom Ministerrat entzogen werden, wenn:

  • beim Einbürgerungsantrag falsche Angaben gemacht wurden.
  • der Neubürger innerhalb der ersten fünf Jahre zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wurde.
  • ein Eingebürgerter sich durch der Republik gegenüber illoyal verhält oder gegen sie zu den Waffen greift.
  • seit mindestens sieben Jahren im Ausland lebt, dort nicht für den Staat oder eine internationale Organisation tätig ist und seiner jährlichen Meldepflicht bei der zuständigen konsularischen Vertretung nicht nachkommt.

Betroffene haben ein Recht auf Anhörung.

Diese Bestimmungen wurden im August 2020 verschärft. Entzug ist nun auch möglich wenn der Neubürger innerhalb von zehn Jahren wegen eines Sexualdelikts (“offense involving a moral obscenity”) verurteilt wird oder auf die Sanktionsliste der EU oder Interpol kommt.

Kauf

Offiziell heißt das Programm des käuflichen Erwerbs der Staatsangehörigkeit “Scheme for Naturalization of Investors in Cyprus by exception”.[11] Anträge stellen können Unbescholtene, die mit Aufenthaltserlaubnis im Lande lebend und hier über selbstgenutztes Wohneigentum im Mindestwert von € 500.000 verfügen, sowie:

  • Geschäftsführer o. ä. sind, die über drei Jahre mindestens € 100.000 Steuern gezahlt haben, oder
  • Investoren mit Landbesitz u. ä. im Werte von mehr als € 2 Mio. Derartiges darf drei Jahre nach Einbürgerung nicht verkauft werden.
  • Eigentümer von Firmen, in die mehr als € 2 Mio. im Lande investiert wurden und die mindestens fünf Zyprer oder EU-Bürger angestellt haben. Antragstellung ist fünf Jahre nach Aufnahme des Geschäftsbetriebs möglich.
  • Eigner von Anteilen im Wert von über € 2 Mio. in zugelassenen Alternative Investment Funds,[12] die drei Jahre nicht abgezogen werden dürfen.

Für Ehegatten oder Lebenspartner kann ein gemeinsamer Antrag gestellt werden. Minderjährige Kinder können nach Genehmigung registriert werden. Ebenso können Eltern und volljährige Kinder dann Anträge stellen. Seit einer Gesetzesänderung 2019 entscheidet ab Februar 2020 nicht mehr alleine das Kabinett, sondern eine Kommission des Parlaments hat ein Mitspracherecht. Nun durften gegen Antragsteller auch keine Ermittlungsverfahren anhängig sein und sie sich nicht auf einer westlichen Sanktionsliste finden. Ebenso ausgeschlossen wurden “politically exposed persons.” D.h. Personen, die in den letzten fünf Jahren eine bedeutende staatliche Stellung innegehabt hatten, was auch für Familienangehörige galt.
Als erste von einem Entzug nach den neuen Regeln betroffen waren im Oktober 2020 als (mutmaßliche) Milliardenbetrüger u. a. die Iraner Maleksabet Ebrahimi und sein Sohn Maleksabet Ebrahim, der Malaysier Jho Low sowie die Kambodschanerin Sopheap Choeung (samt Mann und Kind).

Von der Einführung 2014 bis Februar 2020 wurden etwa 4000 Investoren eingebürgert, in gut 50 Fällen dies wieder zurückgenommen. Unter den 2351 Antragstellern 2017–19 waren 922 Russen, 432 Chinesen (darunter Yang Huiyan), 100 Ukrainer (darunter Mykola Slotschewskyj), je knapp unter 100 Libanesen und Jordanier sowie je 30–40 Inder (darunter Apurv Bagri, Sohn des Baron Bagri), Südafrikaner, Ägypter und US-Amerikaner. Etwa 60 Ablehnungen erfolgten wegen (mutmaßlichen) kriminellem Hintergrund.[13]

Mit Wirkung zum 1. Nov. 2020 wurde, nach Aufdeckung korrupter Praktiken, das Investorenprogramm abgeschafft.

Menschenrechtsproblematik

Zwar erhebt die Republik Zypern einen Alleinvertretungsanspruch über die ganze Insel, gleichzeitig betrachtet sie alle aus dem Norden Kommenden als illegal eingereist,[14] denen Bürgerrechte verweigert werden. Es werden geschätzt 160–170.000 Personen türkischer Abstammung (Halb- und Vierteltürken) vom Erwerb durch Registrierung ihrer Staatsbürgerschaft ausgeschlossen.[15] Das Committee on the Rights of the Child kritisierte Zypern 2009 und 2014 für seine restriktive Auslegung des Staatsangehörigkeitsrechts hinsichtlich „zyprischer Kinder türkischer Abstammung“ (geschätzt etwa 17.000 Halbtürken). Anträge auf Registrierung für diese Personenkreise werden oft einfach bei der Bearbeitung „vergessen“, im Jahr 2018 schätzte der UNO-Menschenrechtskommissar 15.000–25.000 solcher Fälle. Die längste bekannt gewordene Bearbeitungsdauer war 14 Jahre.

Seit 2012 ist der kostenfreie Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem auf Personen mit Wohnanschriften im Süden beschränkt. Auch ihr Wahlrecht dürfen zypriotische Staatsbürger nicht ausüben, wenn sie im Norden wohnen.[16]

Bei Einbürgerungsverfahren gibt es eine institutionelle Bevorzugung griechischstämmiger Antragsteller: Etliche der 15.000–20.000 „pontischen Griechen“, die nach dem Zerfall der Sowjetunion ins Land kamen, werden nach sieben Jahren anstandslos eingebürgert. Um aus Griechenland Zuwanderer anzulocken, gab es Steueranreize und „Rabatt“ beim Wehrdienst (3 oder 6 Monate statt der üblichen 25, heute verkürzt).

Die Republik Zypern ist weder dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen noch dem Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit beigetreten. Auch die European Convention on Nationality hat man nicht unterzeichnet.

Türkische Republik Nordzypern

Im Juli 1974 erfolgte ein Putsch der zypriotischen Nationalgarde, dessen Junta die Macht zu ergreifen und die Insel mit dem ebenfalls unter Militärdiktatur stehenden Griechenland zu vereinigen trachtete. Am 20. Juli landeten daraufhin, gerechtfertigt durch den Londoner Garantievertrag 1959, türkische Truppen, die das nördliche Drittel der Insel besetzten.

In einer ersten Verfassung des „Türkischen Föderativstaats von Zypern“ 1975 war nur von „Türken“ die Rede, eine Trennung zwischen diesen und „Zyperntürken“ fand nicht statt. Erst Art. 67 der Verfassung 1985 brachte diese. Von 1974 bis 1979 war es für vom Festland zuwandernde Siedler problemlos, die „nordzyprische Staatsbürgerschaft“ zu erhalten, danach vergleichsweise schwer.[17]

Am 15. November 1983 rief das Parlament der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) unter Berufung auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker die Unabhängigkeit aus. Die Regierung der Türkischen Republik Nordzypern ist nur von der Türkei diplomatisch anerkannt. Sie erfüllt jedoch die Bedingungen der Definition eines Staates nach der Konvention von Montevideo[18] Einbürgerungen waren nach fünfjährigem Aufenthalt möglich.[19] Die eigentliche Verleihung erfolgt durch Ministerratsbeschluss. Bei einer Sitzung 2002 wurden knapp 1.600 Einbürgerungen gleichzeitig vorgenommen.

Seit 2016 ist der normale Erwerb der TRNZ-Staatsangehörigkeit nur noch durch Abstammung, für Kämpfer der türkischen Widerstandsorganisation (1958–1974) oder bei Heirat möglich.[20] Allerdings gibt es gem. § 9(b) auch ein Investorenprogramm.[21] Daueraufenthalt wird nicht verlangt.

Im Vorfeld des EU-Beitritts und der Volksabstimmung über den Annan-Plan schätzte man, dass rund 45.000 Siedler vom türkischen Festland seit 1975 die TRNZ-Staatsbürgerschaft erhalten hatten, davon gut 22.000 vor 1981, aber auch oft durch Einheirat. Durch den Beitritt 2004 wurden alle Zyprioten, die einen Anspruch auf die zypriotische Staatsbürgerschaft gemäß dem Gesetz von 1967 haben, auch Unionsbürger.[22] Die EU betrachtet Nordzypern als „Sondergebiet“.

Trotz der damit verbundenen Schwierigkeiten haben zwischen 1999 und 2009 knapp 102.000 zypriotische Türken Geburtsurkunden der Republik beantragt und erhalten.[23] Etwa 55.000 haben in derselben Zeit einen zypriotischen Pass erhalten.

Angehörige der TRNZ genießen, wenn sie in der Türkei leben, abgesehen vom Wahlrecht, alle Bürgerrechte. Ihnen werden auch türkische Pässe ausgestellt. Sie müssen für die volle türkische Staatsbürgerschaft lediglich einen schriftlichen Antrag stellen.

Sovereign Base Areas

Zum Zeitpunkt der Unabhängigkeit behielt Großbritannien dauerhaft die Sovereign Base Areas of Akrotiri and Dhekelia, in denen 2011 geschätzt 15.700 Zivilisten lebten. Staatsangehörigkeitsrechtlich waren sie CUCKs, sofern sie nicht aus gewissen Gründen 1960 automatisch zypriotische Staatsbürger wurden. Seit 1. Juli 1962 wurde ihnen durch den Commonwealth Immigrants Act 1962[24] die Ansiedlung in Großbritannien stark erschwert.

Seit der Gesetzesänderung zum 1. Jan. 1983[25] gelten die Gebiete als British Overseas Dependent Territory, ihre Bewohner sind British Overseas Territories citizen.[26] Von der automatischen Verleihung der vollen britischen Staatsbürgerschaft für alle bisherigen British Dependent Territories citizens bei der Gesetzesreform zum 22. Mai 2002 wurden sie ausdrücklich ausgenommen.[27] Allerdings haben viele einen Anspruch auf volle britische Staatsbürgerschaft, wenn sie mindestens einen britischen Großelternteil hatten oder für das Militär auf den Basen gearbeitet haben.

Verzwickt ist durch die Kompromisslosigkeit des Londoner Home Office die Lage für die wenigen Flüchtlinge, die vor 2003 anlandeten, als die Republik Zypern sich bereit erklärte, für Asylfragen inselweit zuständig zu sein. Strengjuristisch sind sie nur geduldet, leben somit nicht dauerhaft legal im Lande, können somit auch keine Einbürgerungsanträge stellen, dürfen nur eingeschränkt arbeiten und konnten lange auch die kleinen Gebiete nicht verlassen.[28][29]

UN-Pufferzone

Die knapp drei Prozent der Landfläche einnehmende UN-Pufferzone wird von knapp zehntausend Menschen vor allem in den Dörfern Deneia, Athienou, Troulli und Pyla bewohnt. Die meisten dürften Bürger gemäß dem Gesetz von 1967 sein.

Siehe auch

Literatur

  • Çıraklı, Mustafa; Identity, immigration and citizenship in Northern Cyprus; Lancaster 2016 (Diss.: Lancaster University)
  • Yildrimtürk, F.; Status of Turkish Cypriots Under European Law; M.A. Univ. Twente
  • Bauböck, Rainer; Citizenship Policies in the New Europe; Amsterdam ²2009 (Amsterdam University Press); ch. 13: Nationality and citizenship in Cyprus since 1945: Communal citizenship, gendered nationality and the adventures of a post-colonial subject in a divided country.
  • Kyritsi, Thekla; Christophēs, Nikos [Hrsg.]; Cypriot nationalisms in context: history, identity and politics; Cham CH 2018 (Palgrave Macmillan); ISBN 978-3-319-97804-8
  • Aimilianidēs, Achilleus K.; Constitutional Law in Cyprus; Alphen aan den Rijn ²2019 (Kluver); ISBN 978-94-035-0725-5
  • Kochenov, Dimitry [Hrsg.]; EU law of the overseas: outermost regions, associated overseas countries and territories, territories sui generis; Alphen aan den Rijn 2011 (Kluver); ISBN 978-90-411-3445-5; ch 6: SBA und ch. 18: Nordzypern
  • Krasniqi, Gëzim; Contested States as Liminal Spaces of Citizenship: Comparing Kosovo and the Turkish Republic of Northern Cyprus; Ethnopolitics, Vol. 18 (2019), Nr. 3, S. 298–314; DOI
  • Přívara, A.; Citizenship-for-sale schemes in Bulgaria, Cyprus, and Malta; Migration Letters, Vol. 16 (2019), Nr. 2, S. 245–254

Weblinks

Einzelnachweise

  1. “Convention of Defensive Alliance Between Great Britain and Turkey with Respect of the Asiatic Provinces of Turkey. Signed at Constantinople, 4th June 1878.” Dazu der Annex vom 1. Juli
  2. 4&5 Geo. c.17, in Kraft 1. Jan. 1915.
  3. 11 & 12 Geo. 6 c. 56, in Kraft 1. Jan. 1949.
  4. Treaty of Concerning the Establishment of Republic of Cyprus Annex D
  5. British Nationality (Cyprus) Order, 1960. SI 1960/2215
  6. Auch blieb dieser Status erhalten (und vererbt), wenn die neue Staatsbürgerschaft Doppelstaatlichkeit gestattete. Vgl. High Court of Australia: Re Canavan; Re Ludlam; Re Waters; Re Roberts [No 2]; Re Joyce; Re Nash; Re Xenophon [2017] 45 (27 October 2017).
  7. “Citizenship law of the Republic of Cyprus: A law to make provision for the citizenship of the Republic and for matters connected therewith;” Law No. 43/1967 vom 28. Juli 1967, geändert 1972, 1983, mehrfach 1998, 1999, 2001, 2002.
  8. Cyprus Annexation Order of 1914, dazu Proclamation as to Citizenship, &c., 5. November 1914 (am selben Tag erging die britische Kriegserklärung an die Türkei) und Proclamation as to citizenship, 1915 3. März 1915, die osmanischen Untertanen, die solche bleiben wollten einen einmonatige Option zur Erklärung und zwei Monate bis zur dann verpflichtenden dauerhaften Ausreise gab.
  9. Die Praxis, Arbeitserlaubnisse über 4 Jahre hinaus nur in außergewöhnlichen Fällen zu verlängern, hat den anspruchsberechtigten Personenkreis klein gehalten. Erst die verspätete Umsetzung der EU-Richtlinie 203/109/EC brachte hier 2007 Besserung. Bauböck (2009), S. 402.
  10. Deren Formalien folgen den Bestimmungen des Civil Registry Law bzw. dem Law on the Population Data Archives Nr. 141(I)/2002.
  11. Die Bedingungen hierfür wurden durch Ministerratsbeschluss vom 13. Sept. 2016 geändert [1]
  12. Gem. dem neugefassten Alternative Investment Funds Law 124(I)/2018, das die Bestimmungen von 2014 ablöste. Ein International Collective Investment Schemes Law, Nr. 47 (I)/1999 hatte es vorher schon gegeben.
  13. Cyprus Papers
  14. Entry regulations for Cyprus. (PDF) Abgerufen am 13. Februar 2020 (englisch).: “[…] 2. Holders of ‘passports’ issued illegally by the secessionist entity, the so-called ‘Turkish Republic of Northern Cyprus’. Other nationalities having stamps or visas of the so-called ‘Turkish Republic of Northern Cyprus’ in their passports are only allowed to enter Cyprus after the above-mentioned visas/stamps are cancelled by the Immigration Authorities of the Republic of Cyprus.”. Abgesehen von Einwohnern und EU/EFTA-Bürgern (gem. Verordnung (EG) Nr. 866/2004) dürfen nur Angehörige der USA, Kanadas, Australiens, Israels, Moldovas und Serbiens die Grenzposten der innerzyprischen Grenze überqueren.
  15. Vgl. Cyprus OHCHR common core documents forming part of the reports of States Parties (HRI/CORE/CYP)
  16. Das betrifft aber nur rund 100 Personen. Bauböck (2009), S. 392.
  17. Hatay, Mete; Population and Politics in north Cyprus: An overview of the ethno-demography of north Cyprus in the light of the 2011 census; Oslo 2017 (Peace Research Institute Oslo) Volltext
  18. „Der Staat als Subjekt des internationalen Rechts sollte folgende Eigenschaften besitzen: (a) eine ständige Bevölkerung; (b) ein definiertes Staatsgebiet; (c) eine Regierung; und (d) die Fähigkeit, in Beziehung mit anderen Staaten zu treten.“ Macht man die Staatsdefinition von internationaler Anerkennung abhängig, so besteht die Gefahr, dass in der TRNZ geborene Kinder Türkischstämmiger Staatenlose gem. der Konvention von 1954 sind.
  19. Turkish Republic of Northern Cyprus: Citizenship Law (Nr. 25/1993) vom 21. Mai.
  20. Turkish Republic of Northern Cyprus Assembly; Daimi Ikamet Izni Yasası [“Permanent Residence Permit Act”]; vom 5. Nov. 2015.
  21. ‘Exceptional citizenships‘ being granted in the north (2017-01-26)
  22. Hierzu: Skoutaris, N. Differentiation in European Union citizenship law – the Cyprus problem; in: Ott, A.; Inglis K.; Constitution for Europe and an Enlarging Union: Unity in Diversity?; S. 160 ff.
  23. Die Volkszählung in Nordzypern 2006 fand 265000 Bewohner, davon aber nur 178000 mit Daueraufenthaltsrecht. Nur 120000 erfüllten die Voraussetzung, dass beide Elternteile in Zypern geboren sein mussten.
  24. 10 & 11 Eliz. 2 c. 21
  25. British Nationality Act 1981 (c. 61).
  26. British overseas territories citizen – als solche nie Unionsbürger.
  27. British Overseas Territories Act 2002 (Commencement) Order 2002
  28. 'We're in limbo': the families marooned at a British military base for 16 years 2014-10-21.
  29. UNHCR

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