Spitzensport der österreichischen Polizei
Die Spitzensportförderung im österreichischen Bundesministerium für Inneres ist als duales Förderungssystem aufgebaut. In diesem Fördersystem werden Berufsausbildung zur bzw. zum Exekutivbediensteten mit der Möglichkeit verbunden, Sport professionell auszuüben. Nach Beendigung der sportlichen Laufbahn können Athletinnen und Athleten nahtlos in den Vollzeit-Exekutivdienst eintreten.
Die Spitzensportlerinnen und -sportler der österreichischen Polizei erhalten neben der exekutivdienstlichen Ausbildung Förderungen für Training, Vorbereitungszeiten und Wettkämpfe. Im Gegenzug repräsentieren sie die Marke Polizei öffentlichkeitswirksam[1].
Geförderte Sportarten
Gefördert werden in erster Linie Sportarten, die von exekutivdienstlichem Interesse sind, wie Judo, Karate oder Schwimmen. Darüber hinaus liegt der Fokus auf Sportarten, die großes Ansehen in der Bevölkerung genießen und somit die Möglichkeit bieten, durch Repräsentanten der Marke Polizei einen gewissen Werbeeffekt zu erzielen.
Bevorzugt gefördert werden Einzelsportarten wie:
- Olympische Disziplinen
- Disziplinen mit Affinität zur Exekutive
- Disziplinen mit großem Ansehen und Interesse in der Bevölkerung
Das BMI fördert unter anderem Spitzensportlerinnen und Spitzensportler folgender Sportarten:
Beachvolleyball | Biathlon | Bob | Tennis |
Judo | Karate | Kickboxen | Kunstbahnrodeln |
Nordische Kombination | Paraski Guide | Ringen | Schwimmen |
Segeln | Skateboard | Ski Alpin | Snowboard Alpine |
Skispringen | Triathlon | Ski Cross | Ski Freestyle |
Erfordernisse und Voraussetzungen
Grundsätzlich müssen auch für eine Spitzensport-Karriere bei der Polizei die allgemeingültigen Voraussetzungen[2] für die Aufnahme in den Polizeidienst erfüllt werden. Darüber hinaus sind folgende Voraussetzungen für die Aufnahme notwendig:
- die Mitgliedschaft in einem nationalen Kader (A-, B- oder vergleichbarer Kader) einer vom Bundesministerium für Inneres geförderten Sportart,
- das Erbringen der Leistungen nach den Einstufungsrichtlinien zur Bewertung der sportlichen Leistungen für die Aufnahme als Spitzensportlerin bzw. Spitzensportler im Bundesministerium für Inneres,
- Prognose der sportlichen Leistungsfähigkeit und -entwicklung,
- Identifikation der Sportlerin oder des Sportlers mit der Exekutive und
- Integration in die österreichische Leistungssportförderung.
Die von den Bewerberinnen und Bewerbern vorzulegenden sportlichen Erfolge sowie die weitere sportliche Zielsetzung müssen von einem zuständigen Bundes-Sportfachverband oder einem gleichzusetzenden internationalen Verband bestätigt werden.
Bei Erfüllen der Voraussetzungen ist auch die Aufnahme von bereits in Ausbildung sowie im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befindlichen Exekutivbediensteten in das Spitzensportverzeichnis möglich.
Duale Karriere
Das duale Ausbildungssystem[3] ermöglicht parallel zur Spitzensportkarriere eine vollständige Berufsausbildung. Die Ausbildungsdauer beträgt fünf Jahre und findet in Form eines Modulsystems samt Fernlehre statt. Die Grundausbildung wird von den BMI-Bildungszentren Salzburg und Graz durchgeführt. Pro Kalenderjahr muss eine fünfwöchige Präsenzphase absolviert werden, die aus mehreren zur Verfügung stehenden Terminen individuell ausgewählt werden kann.
Nach Abschluss der Grundausbildung und positiver Dienstprüfung ist die Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis für den Exekutivdienst vorgesehen.
Aufgaben der Spitzensportlerinnen und -sportler
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler stehen im Blickpunkt der Öffentlichkeit und verpflichten sich, aktiv als Werbeträger an der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Inneres mitzuwirken. Dazu zählen etwa die Teilnahme an offiziellen Veranstaltungen, das sichtbare und medienwirksame Tragen des „Polizeisport Logos“ bei öffentlichen Auftritten sowie die Teilnahme an Sportmeisterschaften und Kampagnen der Exekutive.
Ausscheiden aus dem BMI-Spitzensportverzeichnis
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler des BMI scheiden aus dem Spitzensportverzeichnis insbesondere aus den folgenden Gründen aus:
- Wegfall der sportlichen Qualifikation
- Beendigung der Karriere
- disziplinäre Gründe, die Förderungen nicht mehr rechtfertigen
- Beendigung auf eigenen Wunsch
Nach dem Ausscheiden aus dem Spitzensportverzeichnis kann die bzw. der Bedienstete an ihrer bzw. seiner Stammdienststelle den Exekutivdienst versehen.
BMI-Spitzensportlerinnen und -sportler
Prominente ehemalige und aktive Athletinnen und Athleten des BMI-Spitzensportkaders[4] sind u. a.:
Aigner Elisabeth[5] | Aigner Clemens | Aschenwald Philipp | Kreuzer Chiara | Babinsky Stefan |
Beierl Katrin | Berthold Frederic | Boustani Anna | Digruber Marc | Doppler Clemens |
Dusek Jakob | Gastl Daniel | Eberhard Tobias | Feurstein Patrick | Pascariuc Paul |
Fessl Alisa | Fest Nadine | Kreundl Lena | Gleirscher David | Kappacher Adam |
Graf Bernadette | Gstrein Fabio | Haaser Ricarda | Haaser Raphael | Prommegger Andreas |
Hirschbühl Christian | Horst Alexander | Huber Katharina | Hütter Cornelia | Iraschko-Stolz Daniela |
Pertl Philip | Puchner Mirjam | Rehrl Franz-Josef | Truppe Katharina | Walder Christian |
Rothbauer Christopher | Striedinger Otmar | Strolz Johannes | Tippler Tamara | Hemetsberger Stella |
Schulte Lisa | Siebenhofer Ramona | Taborsky Teresa | Strauss Nadine | Haas Barbara |
Einzelnachweise
- ↑ Prominente Sportler bei Österreichs Polizei. Abgerufen am 13. Juli 2021.
- ↑ ÖLV-Österreichischer Leichtathletikverband: Ausbildungslehrgang für Spitzensportler/innen bei der Polizei ab Herbst 2018. Abgerufen am 8. Juli 2021.
- ↑ Salzburger Nachrichten: Wieso Spitzensportler gern zur Polizei gehen. 11. August 2015, abgerufen am 13. Juli 2021.
- ↑ Von Michael Schuen | 05 30 Uhr, 02 Dezember 2020: Neuer Spitzensportkader: Graz ist ab sofort Sitz der "Polizei-Inspektion Spitzensport". 2. Dezember 2020, abgerufen am 13. Juli 2021.
- ↑ Österreichisches Paralympisches Committee-Topics. Website sport-oesterreich.at. Abgerufen am 13. Juli 2021