Spezial-Landtag für das Fürstentum Pyrmont

Der Spezial-Landtag für das Fürstentum Pyrmont war 1849 bis 1864 der Speziallandtag für das Fürstentum Pyrmont.

Geschichte

In der Grafschaft Pyrmont (die ab 1807 als Fürstentum Pyrmont bezeichnet wurde) bestanden keine Landstände. Erst nach der Märzrevolution 1848 waren jeweils drei Pyrmonter Abgeordnete im Waldeck-Pyrmonter Landtag vertreten. Der Status des Fürstentums Pyrmont in Waldeck-Pyrmont war umstritten. Während der Fürst eine staatsrechtliche Vereinigung anstrebte, scheuten die Stände die gegenseitige Haftung für die Staatsschulden der beiden Teilfürstentümern. Bei den Beratungen über das Staatsgrundgesetz für die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont vom 23. Mai 1849 kristallisierte sich daher der Konsens eines gemeinsamen Staates aber getrennte Staatshaushalte heraus. Zur Kontrolle des Pyrmonter Staatshaushaltes wurde daher der Speziallandtag geschaffen, der über das Budgetrecht für den Pyrmonter Staatshaushalt verfügte. Mit dem Wahlgesetz vom 12. Dezember 1848 wurden die Modalitäten der Wahl dieses Speziallandtags festgelegt.

Dieser bestand aus fünf Abgeordneten, die in fünf ein-Personen-Wahlkreisen gewählt wurden. Diese Wahlkreise waren:

  1. Stadt Pyrmont
  2. Oesdorf, Löwensen und Thal
  3. Holzhausen und Hagen
  4. Barsen, Großenberg und Kleinenberg
  5. Neersen und Eichenborn

Die Abgeordneten erhielten zwei Taler Tagegeld.

Am 21. Juli 1849 billigte der Speziallandtag das Verfassungsgesetz und den Staatshaushalt. Bezüglich des Speziallandtags waren im Verfassungsgesetz folgende Regelungen getroffen worden: Er bestand nun aus acht Abgeordneten. Dies waren die drei Vertreter im gemeinsamen Landtag und fünf weitere Abgeordnete, die in den genannten fünf ein-Personen-Wahlkreisen gewählt wurden. Die Wahl der fünf Abgeordneten erfolgte auf vier Jahre, die Vertreter im Gesamtlandtag waren solange Mitglied im Speziallandtag wie sie auch Mitglied im Gesamtlandtag waren. 1852 verabschiedete Fürst Georg Victor die Verfassungsurkunde für die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont. Art. 47 dieser Verfassung regelte den Speziallandtag. Änderungen für den Speziallandtag ergaben sich erst durch die Landtagsordnung vom 27. Juli 1854. Danach wurden die fünf Abgeordneten in drei Wahlkreisen gewählt. Ein Abgeordneter wurde von der Stadt Pyrmont gewählt. Je zwei Abgeordnete wurden in den beiden anderen Wahlkreisen gewählt:

  1. Oesdorf, Löwensen, Thal, Holzhausen und Hagen
  2. Barsen, Großenberg, Kleinenberg, Neersen und Eichenborn

Mit Gesetz vom 30. Januar 1864 wurde ein einheitlicher Staatshaushalt geschaffen und der Speziallandtag damit obsolet. Vom 4. bis 9. Januar 1864 tagte der Speziallandtag auf einer außerordentlichen Sitzung ein letztes Mal.

Personen

Präsidenten

Adolph Windel
  • Carl Rudolph Waldeck (1849–1861)
  • Adolph Windel (1862–1863)
  • Hermann Neumann (1864)

Abgeordnete

VonBisAbgeordneterAnmerkungen
18631864Ludwig Brinkmann
18631864Philipp Fehrmann*
18591859Heinrich Wilhelm Fischer
18591863Friedrich Frese*
18551855Wilhelm Gleisner
18541859Friedrich Hastenpflug
18561859Heinrich von der Heide
18491853Christoph Hemmerich*
18501853Ludwig Kruhöffer*
18591863Friedrich Lyncker*
18591864Heinrich Nebelsieck*
18631864Hermann Neumann
18511854Georg Rhein
18501853Carl Ringe
18541864Friedrich Rösener*
18491849Carl Ludwig Rumpf
18491859Heinrich Schäfer*
18601864Wilhelm Schleicher
18511851August Schreiber
18541859Johann Seebohmsowie 1862 bis 1864
18491864August Steinmeyer*
18491850Georg Steinmeyersowie 1853 bis 1854
18541859Heinrich Tegtmeyer*
18501853Heinrich Vietmeyer*
18491861Carl Rudolph Waldeck
18501850Adolph Windelsowie 1855 bis 1863

Die mit * gekennzeichneten Abgeordneten waren nur Mitglieder des Speziallandtags, nicht des Gesamtlandtags.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Schaffung des Speziallandtags vom 12. Dezember 1848 (Reg.-Bl. 177), Digitalisat
  • Wahlgesetz vom 12. Dezember 1848 (Reg.-Bl. 179), Digitalisat

Literatur

  • Reinhard König: Die Abgeordneten des Waldeckischen Landtags von 1848 bis 1929. Hessisches Staatsarchiv, Marburg 1985, ISBN 3-88964-122-9, S. 7, 25–27.

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Johann Christian Adolph Windel (* 6. November 1806 in Pyrmont; † 5. November 1886 ebenda) war ein deutscher Richter und Politiker.