Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

Osterreich  Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
Sozialversicherungsträgerp1
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Staatliche EbeneBundesebene
RechtsformKörperschaft des öffentlichen Rechts
AufsichtBundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und Bundesministerium für Finanzen
Gründung1. Jänner 2020
HauptsitzWien, Österreich
LeitungPeter Lehner (Obmann)

Theresia Meier (Obmann-Stv.) Hans Aubauer (Generaldirektor)

Websitewww.svs.at

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist ein gesetzlicher Sozialversicherungsträger in Österreich. Sie ist für die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller Selbständigen in Österreich verantwortlich.

Organisation

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist ein von den Versicherten selbstverwalteter bundesweit tätiger Sozialversicherungsträger. Das bedeutet, dass Vertreter der Versichertengruppen in SVS-Verwaltungskörpern selbst die Verwaltung des Sozialversicherungsträgers innehaben, die Strategie vorgeben und Entscheidungen treffen. Das geschäftsführende Organ der SVS ist der Verwaltungsrat, an dessen Spitze steht der SVS-Obmann. Das Management ist dem Generaldirektor des Hauses anvertraut.

Die SVS hat ihren Hauptsitz in Wien. In jedem Bundesland ist eine Landesstelle zur wohnortnahen Versichertenbetreuung eingerichtet. Die Hauptstelle in Wien übernimmt Steuerungs- und Managementaufgaben.

Darüber hinaus verfügt die SVS über neun spezialisierte Gesundheitseinrichtungen, die gemeinsam mit privaten Managementpartnern in Public-Private-Partnership-Modellen betrieben werden.

Auftrag

Als Allspartenträger ist die SVS für die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller Selbständigen in Österreich – Gewerbetreibende, Bauern, Neue Selbständige und Freiberufler – verantwortlich.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung der versicherungs- und leistungsrechtlichen Bestimmungen der Sozialversicherung für die Selbständigen sind im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) und Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG) sowie zum Teil im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), wie beispielsweise die Unfallversicherung der gewerblich Selbständigen, geregelt.

Versichertenkreis der SVS

Nach den Bestimmungen des GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz)

  • Mitglieder der Kammern der gewerblichen Wirtschaft (Gewerbetreibende)
  • Gesellschafter einer OG und die unbeschränkt haftenden Gesellschafter einer KG, sofern die Gesellschaft Mitglied einer der Kammern der gewerblichen Wirtschaft ist
  • Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, sofern die Gesellschaft Mitglied einer der Kammern der gewerblichen Wirtschaft ist
  • Selbständig erwerbstätige Personen ohne Gewerbeschein (Neue Selbständige)

In der Unfallversicherung sind genannte Personen nach dem ASVG versichert.

Nach den Bestimmungen des BSVG (Bauern-Sozialversicherungsgesetz)

  • Personen, die auf eigene Rechnung und Gefahr einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb führen oder auf deren Rechnung und Gefahr ein solcher Betrieb geführt wird (Betriebsführer),
  • im Betrieb hauptberuflich beschäftigte Ehepartner/eingetragene Partner, Kinder, Enkel, Wahl-, Stief und Schwiegerkinder oder Eltern, Großeltern, Wahl-, Stief und Schwiegereltern des Betriebsführers
  • in der Unfallversicherung nach dem BSVG darüber hinaus bestimmte im Betrieb mittätige Familienangehörige des Betriebsführers
  • Gesellschafter einer OG und die unbeschränkt haftenden Gesellschafter einer KG, sofern die Führung eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebes zum Unternehmensgegenstand der Gesellschaft zählt

Nach den Bestimmungen des FSVG (Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz)

  • Freiberuflich tätige Ärzte, Apotheker, Patentanwälte und Ziviltechniker

In der Krankenversicherung nach dem GSVG und BSVG sind darüber hinaus die Bezieher einer SVS-Pension sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Angehörige der Versicherten, wie Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder in den Versicherungsschutz miteinbezogen. Insgesamt betreut die SVS damit rund 1,2 Millionen Kunden.

Budget/Finanzierung

Das jährliche Gebarungsvolumen der SVS beträgt 9,5 Milliarden Euro (2020). Die Leistungsfinanzierung erfolgt überwiegend über Versichertenbeiträge nach dem Umlageverfahren. Dabei fließen die Beitragseinnahmen unmittelbar wieder zurück in Leistungen für Versicherte.

Bestimmte Leistungen, wie etwa das Bundespflegegeld, Ausgleichszulagen zur Pension oder das Kinderbetreuungsgeld werden aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.

Die Finanzmittel verteilen sich zu rund:

  • 73 % auf Leistungen der Pensionsversicherung,
  • 21 % auf Leistungen der Krankenversicherung,
  • 2 % auf Leistungen der Unfallversicherung und
  • 4 % auf Pflegegeldleistungen.

Geschichte

Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) entstand im Zuge einer Reform der Sozialversicherungsträger in Österreich.

Am 13. Dezember 2018 beschloss der Österreichische Nationalrat die Zusammenführung der bestehenden 21 auf fünf Sozialversicherungsträger. Mit dem Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG) wurde in Folge ein Reformprozess bis 2020 eingeleitet. Die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ging per 1. Jänner 2020 aus der ehemaligen Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und der ehemaligen Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) als neuer gemeinsamer Sozialversicherungsträger für alle Selbständigen in Österreich hervor.[1][2]

SVS Gesundheitseinrichtungen

Die SVS verfügt über neun Gesundheitseinrichtungen, die gemeinsam mit privaten Managementpartnern in Public-Private-Partnership-Modellen betrieben werden.

Darunter befinden sich acht stationäre Rehabilitationseinrichtungen und ein ambulantes Gesundheitszentrum in Wien.[3]

Die Einrichtungen sind spezialisiert auf Prävention und Rehabilitation bei Erkrankungen aus den Bereichen Orthopädie, Rheumatologie, Neurologie, Herz-Kreislauf, Lunge und Stoffwechsel sowie Onkologie und bieten Gesundheitsvorsorge, Heilverfahren und Anschlussheilverfahren mit individuellen Therapiekonzepten sowie persönlicher Betreuung. Das Gesundheitszentrum für Selbständige in Wien bietet Präventionsangebote, ambulante Rehabilitation, Kurativ- und Begutachtungsleistungen.

EinrichtungSpezialisierung
HerzReha Bad IschlHerzrehabilitation sowie Stoffwechselerkrankungen
Klinikum am Kurpark BadenRehabilitation nach Unfällen und Operationen sowie bei entzündlichen und degenerativen Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates
Klinikum Bad GasteinRehabilitation nach Unfällen und Operationen sowie bei entzündlichen und degenerativen Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates
Klinikum Bad GleichenbergRehabilitationsaufenthalte für Lungen-, Stoffwechsel- und onkologische Erkrankungen
Klinikum Bad Hallkardiologische und neurologische Rehabilitation
Klinikum Malcherhof BadenBehandlungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie bei rheumatischen Beschwerden
Klinikum SchallerbacherhofRehabilitation nach Unfällen und Operationen sowie bei entzündlichen und degenerativen Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates
NRZ Rosenhügelneurologische und neuropsychologische Rehabilitation
Gesundheitszentrum für SelbständigeVorsorge, Prävention, ambulante Rehabilitation bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Ergo- bzw. Physiotherapie bei Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates

svsGO

Unter der digitalen Marke svsGO bietet die SVS ihren Versicherten eine Reihe digitaler Self-Services und Interaktionsmöglichkeiten an.[4] Über das svsGO-Webportal sowie eine eigene svsGO-App wird SVS-Versicherten ermöglicht, z. B. Wahlarztrechnungen zur Vergütung oder Verordnungen zur Bewilligung einzureichen, das persönliche Pensionskonto einzusehen sowie Informationen zu Arztleistungen abzurufen[5] Im Portal stehen zudem sämtliche Online-Formulare für Anträge und Meldungen an die SVS zur Verfügung.

Weblinks

Commons: Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Strukturreform Sozialversicherung. Abgerufen am 17. März 2021.
  2. Gemeinsam gesünder: Logo und Claim der neuen Sozialversicherung der Selbständigen wurden beschlossen. Abgerufen am 17. März 2021.
  3. Über uns, auf gesundheitszentrum-selbstaendige.at
  4. svsGO, auf svs.at
  5. .App, svs.at

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Autor/Urheber: MarkusJurik, Lizenz: CC BY-SA 4.0
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