Sozialgericht Mainz

Das Gebäude des Sozialgerichts Mainz, in dem auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz untergebracht sind.

Das Sozialgericht Mainz ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Sozialgericht (SG) hat seinen Sitz in Mainz. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Mainz und Worms, die Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Bad Kreuznach und Birkenfeld sowie im Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinde Kastellaun, die Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück), die Verbandsgemeinde Rheinböllen und die Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück.

Es ist eines von vier Sozialgerichten im Bezirk des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz.

Gerichtsgebäude

Das Gerichtsgebäude befindet sich am Ernst-Ludwig-Platz 1 im Bezirk Mainz-Altstadt. In ihm sind auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz untergebracht.

Übergeordnete Gerichte

Dem Sozialgericht Mainz sind das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Bundessozialgericht übergeordnet.

Siehe auch

Koordinaten: 50° 0′ 22,6″ N, 8° 16′ 7,4″ O

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Autor/Urheber: Stefan Frerichs (Stefan 10:36, 21. Mär. 2008 (CET)), Lizenz: CC BY-SA 2.0 de
Das Gebäude des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz am Ernst-Ludwig-Platz 1 in Mainz, in dem auch das Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz und das Sozialgericht Mainz untergebracht sind.