Sondereinheit für Observation

Die Sondereinheit für Observation (SEO) ist eine Sondereinheit der österreichischen Polizei, welche am 1. Juli 1998 gegründet wurde. Rechtsgrundlage bildet die Sondereinheiten-Verordnung, welche auf dem Sicherheitspolizeigesetz basiert. Die SEO ist unmittelbar dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit unterstellt (zwischenzeitlich dem Direktor des Bundeskriminalamts), und ihr obliegt die Durchführung von optischen oder akustischen Überwachungen im Rahmen des großen und kleinen Lausch- und Spähangriffs. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Lauschabwehr, worunter man die Verhinderung von Auskundschaftungen von Geheimnissen mittels technischer Maßnahme im Rahmen der organisierten Kriminalität versteht, die des Einsatzes hochwertiger Technologie bedarf. Diese moderne Technologie steht der SEO auch zur Verfügung und unterliegt bei deren Anwendung den gesetzlichen Vorgaben sowie der Kontrolle des Rechtsschutzbeauftragen der Justiz.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.