Solarenergie-Förderverein Deutschland

Solarenergie-Förderverein Deutschland
(SFV)
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RechtsformEingetragener Verein
Gründung15. November 1986[1] in Aachen
SitzAachen
ZweckUmweltschutz durch Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien, insbesondere der Sonnenenergie, sowie durch umweltschonende Nutzung und Einsparung von Energie
VorsitzThomas Bernhard, Ulrich Böke, Christian Dick, Rainer Doemen, Wolf von Fabeck, Susanne Jung, Konrad Mertens, Eberhard Waffenschmidt[2]
GeschäftsführungSusanne Jung[3]
PersonenWolf von Fabeck (Ehrenvorsitzender)[3]
Mitglieder2829 (sowie 336 Fördermitglieder – Stand Oktober 2019)[4]
Websitewww.sfv.de
Erneuerbare Energien Logo von Melanie Maecker-Tursum
Geschäftsstelle in Aachen in der Frère-Roger-Str. 8–10

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. (SFV) ist ein umweltpolitischer Verein mit Sitz in Aachen, der Öffentlichkeitsarbeit für die Nutzung erneuerbarer Energien betreibt und der für Betreiber von Photovoltaikanlagen einen Beratungsservice anbietet. Er strebt die schnellstmögliche Umstellung der Energieversorgung auf 100 Prozent erneuerbare Energien an und setzt sich für die Rückholung von CO2 mit technischen Mitteln aus der Atmosphäre ein.[5]

Allgemeines

Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. (SFV) wurde 1986 in Aachen gegründet (ursprünglich „Solarenergie-Förderverein e.V.“ (SFV)).[6] Ihm gehören persönliche Mitglieder (Privatpersonen) sowie Fördermitglieder (ohne Stimmrecht – zumeist Firmen) an.

Er ist als gemeinnützig anerkannt und bundesweit tätig. Gemäß seiner Satzung arbeitet er als Umweltschutzverein. Der Verein sieht den Klimawandel infolge Nutzung fossiler Energien sowie die Gefährdung durch radioaktive Strahlung bei der Nutzung von Atomenergie als die größten Gefahren für die menschliche Zivilisation an. Er setzt sich daher für 100 Prozent erneuerbare Energien weltweit ein.[7]

Einer der bekanntesten Vorschläge des Vereins ist das sogenannte Aachener Modell,[8] ein Markteinführungsinstrument für erneuerbare Energien, das 1994 erstmals Anwendung fand.[9] Der Grundgedanke des Aachener Modells, die kostendeckende Vergütung[10], wurde vom SFV erstmals im Jahr 1989 vorgetragen.[11] Er fand im Jahr 2000 Eingang in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und führte dadurch zu einer raschen Verbreitung von Solaranlagen.[12][13]

Der Verein erarbeitet Vorschläge zur Markteinführung[14] der erneuerbaren Energien und zur Stromspeicherung[15][16] (Power-to-X) sowie zur steuerlichen Umstrukturierung der Wirtschaft. Darüber hinaus unterstützt er als bundesweite Interessenvertretung die privaten Solarstromerzeuger und ist nichtständiger Beisitzer bei der Clearingstelle EEG.[17]

Ziele

Das Hauptziel des Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. ist die rasche, vollständige Umstellung der Energiebereitstellung auf die erneuerbaren Energien, insbesondere auf Sonnen- und Windenergie.[18] Ein weiteres wesentliches Ziel des Vereines ist die Rückholung von CO2 mit technischen Mitteln aus der Atmosphäre.[5] Nationales Handeln soll globale Wirkung erzielen.

Ziele und Grundsätze im Einzelnen sind:

  • Den Vorwurf der übermäßigen Kostenbelastung durch das EEG zurückweisen
  • Klimawandel ist teuer und gefährdet Leben – erneuerbare Energien so schnell wie möglich – Verzögerungen sind unverantwortlich
  • Langfristige Berechenbarkeit der Einspeisevergütungen ist unabdingbar
  • Kurze Entfernung zwischen Stromerzeugern, Speichern und Stromverbrauchern – Minimierung des Netzausbaus – Erhöhung der Versorgungssicherheit – Dezentralisierung ist kein Selbstzweck
  • Anlagenbetreiber von vermeidbaren Aufgaben freihalten – Vorrang für erneuerbare Energien – Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht der Netzbetreiber
  • Schwerpunkt auf Onshore-Windenergie (ca. 10 % der Landesfläche) und Solarstrom (möglichst von bereits versiegelten Flächen) – kein Anbau von Biomasse zur Energiegewinnung
  • Vergütung für dezentrale Energiespeicherung
  • Integration von Pufferspeichern in Photovoltaikanlagen zum Ausgleich stark fluktuierender Solarstromerzeugung vordringlich
  • Entwicklung von Langzeitspeichern für Wochen ohne Wind und Sonne
  • Netzstabilisierung auch Aufgabe für Solar- und Windanlagen
  • Effizienzoffensive durch Verlagerung der Steuerlast von den Lohnkosten auf die Energiekosten[19]
  • Rückholung von CO2 mit technischen Mitteln aus der Atmosphäre.[5]

Stromspeicherung

In den letzten Jahren fordert der Verein verstärkt den Ausbau der Stromspeicher.[20] Hintergrund dieser Forderung ist der Umstand, dass elektrische Leistung nicht kontinuierlich in gleicher Höhe benötigt wird, sondern bedarfsgerecht. Strom muss physikalisch bedingt sekundengenau dann geliefert werden, wenn er gebraucht wird, da sonst das Stromnetz außer Tritt gerät und schlimmstenfalls zusammen bricht.[21]

Jede Stromproduktion, auch die fossile/atomare, ist grundsätzlich an Speicher gebunden: Kohlekraftwerk (Kohlehalde), Ölkraftwerk (Öltank), Gaskraftwerk (Kavernenspeicher), Kernkraftwerk (Brennstäbe), Wasserkraftwerk (Stausee) usw. Dementsprechend müssen auch für eine vollständige Energieversorgung auf Basis von Erneuerbaren Energien adäquate Speicher zur Verfügung stehen, um auch in einem solchen System eine bedarfsgerechte Energieversorgung sicherstellen zu können. Die entscheidende Frage im Prozess der Systemumstellung ist, ab wann welche neuartigen Speicher bzw. Umwandlungstechnologien (Power to X) zur Verfügung stehen müssen.[22][23]

Damit ein adäquates Energiespeichersystem zum richtigen Zeitpunkt in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, ist aus Sicht des Vereins eine Markteinführung (vergleichbar EEG) zur Erreichung der Technologieentwicklung und Kostendegression notwendig.[24]

Zeitschrift Solarbrief und Newsletter

Der Verein versendet regelmäßig Newsletter rund um das Thema erneuerbare Energien.[25] Er gibt die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift Solarbrief (ISSN 0946-8684) heraus.[26][27]

Geschichte

Dokumentation 30 Jahre SFV mit Wolf von Fabeck

Der Verein wurde am 15. November 1986 in Aachen als Solarenergie-Förderverein e. V. gegründet und am 1. November 2003 in Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. (SFV) umbenannt.

In seiner Geschichte hat sich der Verein vier Satzungen gegeben: 1986[28], 1997[29], 2003[30] und 2019[31].

Aktivitäten

Karikaturen zum Thema Klimawandel und Energiewende

Der SFV veröffentlicht seit vielen Jahren Karikaturen von Gerhard Mester zum Thema Klimawandel und Energiewende.[32][33]

Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender deutscher Klimapolitik

Am 23. November 2018 haben der BUND[34] und der Solarenergie-Förderverein[35] gemeinsam mit elf Einzelpersonen (unter anderem Josef Göppel[36], Hannes Jaenicke[36] und Volker Quaschning[36]) eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt. Mit der ersten Klage dieser Art soll der Handlungsdruck für die Politik erhöht werden, mehr zur Bekämpfung des Klimawandels zu tun.[37][38][39][40] Die Initiative zu dieser Verfassungsklage ging vom SFV aus und wird ausschließlich aus Spenden und Eigenmitteln durch den SFV finanziert.[41][42]

Kurzgutachten zu den Grenzen des Ordnungswidrigkeitenrechts und der schulischen Abwesenheit im Zuge der Fridays-for-Future-Bewegung

In einem Kurzgutachten vom März 2019 lässt der Solarenergie-Förderverein Deutschland von Felix Ekardt die Grenzen des (deutschen) Ordnungswidrigkeitenrechts bezogen auf schulische Abwesenheiten im Zuge der Bewegung Fridays For Future untersuchen.[43]

Struktur und Zahlen

Zum Verein gehören verschiedene Info-Stellen, z. B. die SFV-Info-Stelle Nordbayern in Heidenheim oder die SFV-Info-Stelle in Amberg.

Der Gesamtvorstand besteht aus bis zu sieben Vorstandsmitgliedern.[44] Ein Mitglied des Vorstands ist die Geschäftsführerin. Derzeit ist dies Susanne Jung.[3]

Siehe auch

Weblinks

Commons: Solarenergie-Förderverein Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • www.klimaklage.com – offizielle Webseite des SFV zur Verfassungsbeschwerde beim BVerfG.
  • www.sfv.de – offizielle Website des SFV.
  • Archiv der Vereinszeitschrift Solarbrief.
    • Archiv der Solarbriefe von 1989 bis 2020. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 2. November 2020;.

Einzelnachweise

  1. Hermann Bähr: Bericht zur MV 2006. (PDF) Solarbrief 4/06. www.sfv.de, 11. November 2006, abgerufen am 24. Januar 2017: „Der Geschäftsführer weist darauf hin, dass genau vor 20 Jahren minus vier Tagen – nämlich am 15.11.1986 – die erste Mitgliederversammlung des SFV als Gründungsveranstaltung stattfand.“
  2. Vorstand & Team. Der SFV-Vorstand. In: www.sfv.de. Solarenergie-Förderverein Deutschland, 2022, abgerufen am 4. August 2022.
  3. a b c Impressum. In: www.sfv.de. November 2019, abgerufen am 24. November 2019.
  4. Rechenschaftsbericht des SFV für das Vereinsjahr 2018/2019. 15. Oktober 2019, abgerufen am 24. November 2019.
  5. a b c Karikaturen von Gerhard Mester: Karikaturen zur Energiewende. (pdf) Kalender 2019. www.sfv.de, 1. Oktober 2018, abgerufen am 4. Januar 2019: „100 Prozent Erneuerbare Energien weltweit UND zusätzliche Rückholung von CO2 mit technischen Mitteln aus der Atmosphäre ist unser Ziel.“
  6. Satzung des SFV. 15. Oktober 2003, abgerufen am 29. November 2019.
  7. Programm des SFV
  8. Zehn Jahre Aachener Modell. Aachener Zeitung vom 12. März 2005
  9. Photovoltaik. Mit der Stromerzeugung aus Sonnenenergie – der Photovoltaik – hat die STAWAG die umfangreichsten Erfahrungen im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien. www.stawag.de, archiviert vom Original am 23. Mai 2009; abgerufen am 3. April 2016.
  10. Wolf von Fabeck: Historisches zur kostendeckenden Vergütung bis zu ihrer Aufnahme in das EEG vom 1. Aug. 2004 mit Folien zum Aachener Modell. Wie das Programm des SFV entwickelt und deutschlandweit eingeführt wurde. www.sfv.de, 20. Juli 2014, abgerufen am 18. Februar 2016.
  11. Günter Altner, Heike Leitschuh-Fecht, Gerd Michelsen: Jahrbuch Ökologie: 2004. C.H.Beck, abgerufen am 18. Februar 2016 (2003 – 287 Seiten, gefunden auf books.google.de).
  12. Entwicklung des Photovoltaik-Booms in Deutschland
  13. Erneuerbare Energien in Zahlen. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Memento vom 4. November 2012 im Internet Archive)
  14. Frank Merten: Langfristiger Bedarf an Energiespeichern für die Strom- und Energiewende. (PDF) Voraussetzungen und Implikationen für die regenerative Strom- und Energieversorgung der Zukunft. (Nicht mehr online verfügbar.) www.eurosolar.de, 2016, archiviert vom Original am 15. Mai 2016; abgerufen am 15. Mai 2016: „Auch wenn neue Energiespeicher und Flexibilitäten in dieser Phase noch nicht unbedingt benötigt werden, so ist mit ihrer Markteinführung im Hinblick auf die langfristigen Anforderungen und den nötigen zeitlichen Vorlauf trotzdem heute schon zu beginnen.“
  15. Wolf von Fabeck: 100 Prozent Erneuerbare Energien nur mit Energiespeichern möglich – Grundsatzfragen. (PDF) Batterien als Kurzzeitspeicher – EE-Methanol als Langzeitspeicher – Finanzierung durch CO2-Steuer. In: www.sfv.de. 12. März 2014, S. 164, abgerufen am 5. November 2015.
  16. Artikel zum Thema Speichern von Energie. In: www.sfv.de. Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. (SFV), abgerufen am 5. November 2015.
  17. Clearingstelle EEG
  18. Arbeitspapier zu einer neuen Energiegesetzgebung. Wie wir 100% Erneuerbare erreichen wollen. In: www.sfv.de. Solarenergie-Förderverein Deutschland, 18. Februar 2021, abgerufen am 31. August 2021.
  19. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland – Unser Programm mit ausführlichen Erläuterungen. In: www.sfv.de. 29. November 2012, abgerufen am 7. November 2015.
  20. Solarenergie Förderverein fordert Ausbau der Stromspeicher. In: www.energiewende-sta.de. 26. Januar 2011, abgerufen am 7. November 2015.
  21. Wolf von Fabeck: Umweltfreunde in der Diskussion zum Stromnetzausbau. (PDF) In: www.sfv.de. 2. Juli 2015, abgerufen am 7. November 2015: „Es geht nicht nur um Energiemengen, sondern um Leistungen: Strom muss sekundengenau dann geliefert werden, wenn er gebraucht wird. Die Erzeugerleistung muss jederzeit mit der Verbraucherleistung übereinstimmen. Zufällige Energieangebote sind nur dann brauchbar, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt kommen. Wir dürfen uns nicht auf den Zufall verlassen. Nur Stromspeicher können eine jederzeitige Übereinstimmung garantieren.“
  22. dena fordert: Stromspeicher müssen zügig ausgebaut werden. Aktuelle Debatte greift zu kurz. Kohler: „Stromspeicher sind unverzichtbar für die Energiewende“. (Nicht mehr online verfügbar.) www.dena.de, archiviert vom Original am 20. Dezember 2015; abgerufen am 6. Dezember 2015.
  23. Stromspeicher in der Energiewende. (PDF) Untersuchung zum Bedarf an neuen Stromspeichern in Deutschland für den Erzeugungsausgleich, Systemdienstleistungen und im Verteilnetz – STUDIE. (Nicht mehr online verfügbar.) www.agora-energiewende.de, archiviert vom Original am 20. März 2015; abgerufen am 5. September 2015.
  24. Vortrag: Speicher, Wind- und Sonnenstrom statt Fernleitungsbau für Braunkohle. (PDF) Abgerufen am 5. September 2015: „Seit Jahren mahnt der SFV eine Markteinführung von Strom speichern an. Außerdem plädiert er für eine Neuordnung des Stromhandels, die dazu führen soll, dass die EEG-Umlage ausschließlich dem Ausbau der Erneuerbaren Energien zugutekommt, dass Strom aus Erneuerbaren Energien vorrangig verwendet wird und dass die Erneuerbaren sowie schnell regelbare Gaskraftwerke nicht durch die Unflexibilität von Atom- und Braunkohlekraftwerken ausgebremst werden.“
  25. Informationsangebote des SFV. SFV-Rundmails und unsere Zeitschrift Solarbrief. In: www.sfv.de. Archiviert vom Original am 26. Januar 2013; abgerufen am 13. Dezember 2019.
  26. Solarbriefe. In: www.sfv.de. Solarenergie-Förderverein Deutschland, 2023, abgerufen am 22. Juli 2023.
  27. Solarbriefe. (Nicht mehr online verfügbar.) In: www.sfv.de. Solarenergie-Förderverein Deutschland, 29. Oktober 2020, archiviert vom Original am 2. November 2020; abgerufen am 22. Juli 2023 (Archiv der Solarbriefe von 1989 bis 2020).
  28. Satzung des Solarenergie-Fördervereins e.V. (SFV). (PDF; 1,2 MB) Stand 15.12.1986. www.sfv.de, 15. Dezember 1986, archiviert vom Original am 20191213; abgerufen am 13. Dezember 2019.
  29. Die Satzung des SFV. Stand 07.11.97. In: www.sfv.de. 7. November 1997, archiviert vom Original am 15. Oktober 2003; abgerufen am 13. Dezember 2019.
  30. Satzung des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV) vom 1.11.2003. www.sfv.de, 1. November 2003, archiviert vom Original am 8. Januar 2004; abgerufen am 13. Dezember 2019.
  31. Satzung des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV). 09.11.2019, SFV. www.sfv.de, 9. November 2019, archiviert vom Original am 17. November 2019; abgerufen am 13. Dezember 2019.
  32. Karikaturen zur Energiewende (2013). Zusammenstellung von Zeichnungen des Karikaturisten Gerhard Mester. www.sfv.de, 13. September 2013, abgerufen am 5. Januar 2019.
  33. Karikaturen zur Energiewende (2017). www.sfv.de, 18. Oktober 2016, abgerufen am 5. Januar 2019.
  34. Verfassungsklage wegen unzureichender deutscher Klimapolitik. Gemeinsame Pressemitteilung des BUND und des SFV. www.bund.net, 26. November 2018, abgerufen am 10. Februar 2019.
  35. Wolf von Fabeck: Klimawandel hinnehmen? Persönliche Betroffenheit der SFV-Mitglieder. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. wird eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einreichen (geplant 23.11.18). www.sfv.de, 16. November 2018, abgerufen am 10. Februar 2019.
  36. a b c Volker Quaschning, Thomas Bernhard, Johannes Jung, Daniel Kray, Wolf von Fabeck, Andreas Sanders, Josef Göppel, Emanuel und Ella-Marie Kirschstein, Hannes Jaenicke: Statements von Klägern der Verfassungsklage. www.sfv.de, 22. November 2018, abgerufen am 10. Februar 2019.
  37. Klimapolitik: Umweltschützer verklagen Bundesregierung. www.deutschlandfunk.de, 24. November 2018, archiviert vom Original am 29. November 2018; abgerufen am 3. März 2019.
  38. Sybille Klormann: Klimapolitik der Bundesregierung vor Gericht. In: zeit.de. 23. November 2018, abgerufen am 24. November 2018.
  39. Sandra Kirchner: Verfassungsbeschwerde: Vorwurf: Unterlassene Klimapolitik gefährdet Grundrechte. Weil die Politik ihre Klimaschutzverprechen nicht einhält, wollen mehrere Kläger nun den Druck zum Handeln erhöhen und ziehen gegen Bundesregierung und Parlament vor Gericht. Doch die Hürden für Verfassungsbeschwerden sind enorm hoch. www.klimareporter.de, 3. Dezember 2018, abgerufen am 3. März 2019.
  40. Christian Rath: Verfassungsklage fürs Klima: Es geht um Leben, Eigentum, Umwelt. Umweltschützer rufen das Bundesverfassungsgericht an, damit Deutschland beim Klimaschutz endlich ernstmacht. Es gibt erfolgreiche Vorbilder. www.taz.de, 23. November 2018, abgerufen am 3. März 2019.
  41. Verfassungsklage wegen unzureichender deutscher Klimapolitik. Abgerufen am 30. November 2019.
  42. Klimaklage: Bundesverfassungsgericht setzt Bundesregierung und Bundestag Frist für Stellungnahme – Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) – Sonnenenergie, Photovoltaik, Solarthermie, Windenergie, Geothermie, Wasserkraft, Biomasse-Reststoffe und Stromspeicher für die Energiewende. Abgerufen am 30. November 2019.
  43. Felix Ekardt: Fridays for Future: Verfassungsschranken für Sanktionen bei schulischer Abwesenheit. (pdf) Kurzgutachten im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. In: Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A. Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, Leipzig/Berlin. 31. März 2019, abgerufen am 5. April 2019.
  44. Satzung des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV). 15. Oktober 2019, abgerufen am 24. November 2019.

Koordinaten: 50° 46′ 23,4″ N, 6° 4′ 54,4″ O

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