Softwarebörse

Eine Softwarebörse ist ein organisierter Markt für Software, der ähnlich wie eine Wertpapierbörse funktioniert. Als Produkte werden Softwarelizenzen gehandelt. Der Vorteil des Handelns von Software an der Börse ist die Bündelung von Angebot und Nachfrage, wodurch eine hohe Liquidität erreicht werden kann.

Rechtslage

Durch das EuGH Urteil vom 3. Juli 2012[1] kann auch Software, die ohne Datenträger verkauft wurde, frei gehandelt werden. Der EuGH urteilte: In dem Fall wo der Hersteller seine Software erstmals verkaufe, erschöpfe sich auch sein ausschließliches Verbreitungsrecht. Er könne sich demnach dem Weiterverkauf der Software nicht widersetzen und dies unabhängig von der Art der ursprünglichen Lieferung.

Der BGH schloss sich dem EuGH hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen vollumfänglich an. Analog zum EuGH Urteil beziehe sich der Erschöpfungsgrundsatz auch auf online übertragene Software-Lizenzen. Das Recht, dazugehörige Updates auf der Seite des Herstellers erneut herunterzuladen, bleibe beim Weiterverkauf unberührt. Anders lautende Klauseln in Lizenzverträgen seien unwirksam. Auch das sogenannte „Aufspaltungsverbot“, auf das sich die Hersteller bislang beriefen, ist hinfällig. Verboten ist nur die Aufspaltung einzelner Lizenzen, nicht aber Lizenzpaketen, wie zum Beispiel Volumenlizenzen. Es dürfe allerdings nur Software weiterverkauft werden, die mit unbegrenzter Nutzungsdauer erworben wurde, zudem müsse der Vorerwerber seine Kopie der Software unbrauchbar machen.

Entstehung

Durch die Liberalisierung des europäischen Gebrauchtsoftwaremarktes hat das Thema stark an Bedeutung gewonnen. Vor der Liberalisierung wurde Gebrauchtsoftware zumeist über einige wenige Händler bezogen.

Softwarebörsen wurden eingerichtet, um, wie andere Börsen auch, den Abschluss von Verträgen zu marktgerechten Preisen zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern.

Handelsverfahren

Um die technischen Gegebenheiten von Softwarelizenzen zu berücksichtigen, werden unterschiedliche Handelsverfahren eingesetzt. Das bei Softwarebörsen häufigste Auktionsverfahren ist die zweiseitige Auktion (Double Auction), auf der beide Seiten des Marktes agieren und gleichzeitig Kauf- und auch Verkaufsorder möglich sind.

Dieses Verfahren bietet sich jedoch vor allem bei datenträgerloser Software an. Andere Arten, wie etwa Retail oder OEM Lizenzen werden zumeist über einseitige Auktionen oder Festpreise gehandelt.

Prognose

Ein wichtiger Vorteil der Softwarebörsen sind Prognoseverfahren. Diese sollen wichtige Informationen wie die Preisentwicklung generieren, um sinnvolle Anschaffungszeiten und Preissicherung zu ermöglichen.

Einzelnachweise

  1. Volltext Urteil EuGH, Urt. v. 3. Juli 2012 – C 128/11 –