Silvrettastraße
Landesstraße B188 in Österreich | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Basisdaten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 63,6 km | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenverlauf
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Die Silvrettastraße ist eine ehemalige Bundesstraße in Österreich. Sie ist heute in Tirol als Landesstraße Paznauntalstraße (B 188), in Vorarlberg Montafoner Straße (L 188) benannt.
Sie verläuft auf einer Länge von 63,6 km von Pians (B 171) im Tiroler Inntal über das Paznaun (Ischgl, Galtür), über die Bielerhöhe durch die Silvretta in das Montafon (Schruns) nach Bludenz (L 190) in Vorarlberg.
Die Silvretta-Hochalpenstraße verbindet Tirol mit Vorarlberg von Galtür bis Partenen und ist mautpflichtig. Die Bielerhöhe auf 2037 m ü. A. liegt etwa 300 Meter westlich der Landesgrenze zwischen Tirol und Vorarlberg.[1] Die Straße ist eine beliebte Aussichtsstraße der Alpen und führt über mehrere Kehren an Stauseen vorbei. In den Wintermonaten und für Wohnwagen generell ist sie gesperrt.
Geschichte
Der westliche Streckenabschnitt zwischen Bludenz und Schruns wurde durch das Landesgesetz vom 3. Februar 1873 zur Konkurrenzstraße erklärt. In der österreichischen Rechtssprache bezeichnet Konkurrenz die gemeinsame Finanzierung eines Projektes durch verschiedene Institutionen, von denen jede einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz der Instandhaltungskosten übernimmt. In diesem Fall übernahm
- die Stadtgemeinde Bludenz 25 %
- die Gemeinde Schruns 22 %
- die Gemeinde Bartholomäberg 14 %
- die Gemeinde Tschagguns 11 %
- die Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch jeweils 7 %
- die Gemeinden Silbertal und Vandans jeweils 3 %
- die Gemeinde St. Anton im Montafon 2 %
derjenigen Bau- und Unterhaltskosten, die nicht durch Mauteinnahmen gedeckt wurden.[2]
Der anschließende Streckenabschnitt zwischen Schruns und Partenen wurde ab 1901 im Rahmen eines staatlichen Straßenbauprogramms ausgebaut. An den geplanten Baukosten in Höhe von 248.300 Gulden beteiligten sich
- das Kaiserreich Österreich mit 35 %
- das Land Vorarlberg mit 37 %
- die angrenzenden Gemeinden mit 28 %
Ab 1913 sollte auch der weiterführende Streckenabschnitt von Partenen bis zum Zeinisjoch ausgebaut werden, dessen Baukosten in Höhe von 132.000 Gulden zu 70 % aus dem Staatshaushalt, zu 25 % aus dem Landeshaushalt und zu 5 % von den angrenzenden Gemeinden finanziert werden sollten.[3] 1925 wurde dann die Silvretta-Hochalpenstraße von den Vorarlberger Illwerken gebaut, vorerst als reine Bau- und Wartungsstraße der Kraftwerksgruppe im Vermunt (Silvrettasee/Vermuntsee/Vermuntwerk). Erst 1954 wurde die Baustraße für den öffentlichen Verkehr freigegeben und Silvretta-Hochalpenstraße genannt. Sie wurde 1961 auf ihrer gesamten Länge zweispurig ausgebaut.
Die Paznauntal Straße bis Galtür gehörte seit dem 1. Jänner 1950 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich,[4] der westliche Streckenabschnitt der Paznauntal Straße gehörte erst seit dem 1. September 1971 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[5] Am 15. Mai 2002 wurde der Name vom Tiroler Landtag in Silvrettastraße geändert,[6] womit die Straße eine durchgehende Bezeichnung hatte.
Mit der Auflösung des Bundesstraßensystems wurden folgende Umbenennungen wirksam:
- Am 11. Oktober 2006 wurde der Name vom Tiroler Landtag zurück in Paznauntalstraße geändert.[7]
- Am 3. Mai 2007 wurde der Name von der Vorarlberger Landesregierung in Montafoner Straße geändert.[8]
Damit besteht der Straßenzug wieder aus drei Straßen.
Abbildungen
Paznaunstraße am Eingang des Paznaun mit Burg Wiesberg und Trisannabrücke
Paznauntalstraße bei Seßlebene (Gemeinde See)
Silvretta Hochalpenstrasse, Vorarlberger Seite im Vermunt
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Lage & Höhe auf AMap (BEV)
- ↑ Gesetz vom 3. Februar 1873, womit die von Bludenz nach Schruns im Montafon führende Vizinalstraße in die Kategorie der Conkurrenzstraßen eingereiht wird. LGBl. Nr. 20/1873.
- ↑ Gesetz vom 29. November 1899, wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend die Herstellung von Concurrenzstraßen in Vorarlberg. LGBl. Nr. 9/1900.
- ↑ Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, Verzeichnis C.
- ↑ Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 7. Jänner 1974 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Vorarlberg, BGBl. Nr. 49/1974.
- ↑ Beschluss des Tiroler Landtages vom 15. Mai 2002, veröffentlicht im Landesgesetzblatt Nr. 68/2002
- ↑ Beschluss des Tiroler Landtages vom 11. Oktober 2006, veröffentlicht im Landesgesetzblatt 101/2006
- ↑ Beschluss der Vorarlberger Landesregierung vom 3. Mai 2007, veröffentlicht im Landesgesetzblatt 24/2007
L188 | Die Silvrettastraße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung. In den anderen Bundesländern wird die herkömmliche Straßenbezeichnung mit B weitergeführt – in Vorarlberg allerdings führen die vom Bund übernommenen Straßen wie alle anderen Vorarlberger Landesstraßen ein L in der Bezeichnung. |
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Diese W3C-unbestimmte Vektorgrafik wurde mit Inkscape erstellt .
Wellenlinie als Gewässersymbol für die Formatvorlage Autobahn
(Autobahn)tunnel (Icon). Gezeichnet nach dem Vorbild schweizerischer Verkehrsschilder.
oriented mountain pass symbol : n ne e se
Symbol: Eisenbahnzug
Sign of Bundesstrasse 188 in Austria
Autor/Urheber: Tony Castle, Lizenz: CC BY-SA 4.0
El Trisannabrücke es un puente ferroviario de 86 m de altura y 225 m de longitud, bajo el que pasa la carretera B188. Cerca del puente está el Burg Wiesberg, un castillo medieval restaurado en el siglo XIX.
Zeichen 250: Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art, StVO 1970. Form nach der StVO vom 29. März 1956 und so in Westdeutschland bis 1971 produziert. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 355. Tag der Ausgabe: Bonn, 30. April 1956; Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1588. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Laut Verkehrsblatt 14/1972 sollten Schilder dieser Art eine Gesamtbreite von 600 mm besitzen. Die Lichtkantenbreite lag bei 10 mm. Der innere weiße Bereich war 420 mm breit und die rote Umrandung 80 mm stark. Bei Bedarf konnte die Gesamtbreite der roten Umrandung auch nur 572 mm betragen.
Sign of Bundesstrasse 192 in Austria
Sign of Bundesstrasse 171 in Austria
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Die Durchgangsstraße von Sankt Anton im Montafon (Vorarlberg, Österreich).
Autor/Urheber: Basotxerri, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Silvretta-Hochalpenstrasse von der Versalspitze aus gesehen, Vorarlberg, Österreich
Sign of motorway A14 in Austria
Sign of road E60 in Austria
Zeichen 391 – Mautpflichtige Strecke, StVO 2003. Farblich korrekte Umsetzung der Originalvorlage mit dem digitalen RAL-Farbton „Verkehrsrot“. Im Verkehrsblatt, Heft 24, 1976, Seite 786, wird das Zeichen „Zollstelle“, aus dem Zeichen 391 abgeleitet wurde, in seinen Details abgebildet. Die Gesamtgröße beträgt in der Regel 600 x 600 mm, in Ausnahmefälle ist eine andere Größe möglich. Die Lichtkantenbreite beträgt 10 mm, der rote Rahmen ist 24 mm breit. Die Versalhöhe beträgt bei Zeichen 391 insgesamt 100 mm. Der Ausrundungshalbmesser am linken und rechten Ende des schwarzen Balkens beträgt 50 mm.
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Brandau, Blick auf die Strasse
Sign of Bundesstrasse 190 in Austria