Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe

Das Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe ist eine Richtlinie für historische Schiffe unter deutscher Flagge. Seit dem 15. April 2001 ist die Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe verbindlich und ein Schiffssicherheitszeugnis für diese Schiffe vorgeschrieben.

Entwicklung

Im Rahmen der Aufarbeitung des maritimen Erbes als Kulturgut wurden ab der 1970er Jahre alte Schiffe unterschiedlichster Größe durch verschiedenste Privatpersonen oder Organisationen restauriert und wieder in Fahrt genommen. Zur Finanzierung der Kosten war es zunächst üblich, Gäste gegen Spenden eine Mitfahrmöglichkeit einzuräumen. Da das eine Mischung aus privater Seefahrt und kommerzieller Seefahrt war, führte es zu Schwierigkeiten in Bereichen der Sicherheitsauflagen und steuerlichen Bewertung. Mitte der 1990er Jahre entstand in Zusammenarbeit von Bundesverkehrsministerium, See-Berufsgenossenschaft (später BG Verkehr) und GSHW die Richtlinie für Traditionsschiffe nach SchSV § 6.

Die BG Verkehr erhebt für die Bearbeitung des Antrages und die Ausstellung des Zeugnisses Gebühren.

Voraussetzungen

Die Richtlinie gilt für historische Wasserfahrzeuge, die die Flagge Deutschlands führen und

  • hauptsächlich mit den Originalwerkstoffen oder als Einzelnachbildung gebaut worden sind,
  • deren Rumpflänge mindestens 15 Meter beträgt, jedoch 55 Meter nicht übersteigt,
  • deren Betrieb ausschließlich ideellen Zwecken dient,
  • zur maritimen Traditionspflege, zu sozialen oder vergleichbaren Zwecken, z. B. von der Sail Training Association, eingesetzt werden,
  • als Seeschiff eingesetzt werden.

Prüfung

Das Sicherheitszeugnis wird für die Dauer von 5 Jahren mit einer Zwischenbesichtigung im dritten Betriebsjahr erteilt. Zusätzliche Zwischenbesichtigungen können durchgeführt werden, wenn hierfür triftige Gründe vorliegen.

Kontroverse um die Richtlinie

Da Traditionsschiffe im Rahmen der Richtlinie immer mehr Auflagen erfüllen mussten, gab es bereits seit den 1990er Jahren Auseinandersetzungen zwischen den Schiffsbetreibern und den Gesetzgebern. Zusätzlich war die Einordnung als Traditionsschiff international rechtlich zu ungenau, was zu erheblichen Schwierigkeiten außerhalb deutscher Gewässern führen kann.[1] Problematisch ist auch die Auslegung der Gerichte in Auseinandersetzungen zwischen Schiffsbetreibern und der BG Verkehr. In einem Urteil des OVG Hamburg von 2011 heißt es: Insbesondere die Ausfüllung des Begriffs „historische Wasserfahrzeuge“ [… ist …] daran zu messen, ob es sich um Wasserfahrzeuge handelt, die in der Vergangenheit bereits existiert haben, denn nur hinsichtlich solcher Fahrzeuge besteht, wie von § 1 Abs. 3 SportSeeSchV gefordert, ein öffentliches, insbesondere kulturelles Interesse an der Erhaltung und Präsentation in Fahrt."[2] Legt man entsprechende Kriterien wörtlich an, so schätzt selbst die BG Verkehr im Mai 2013, dass unter diesen Auflagen letztendlich lediglich circa zehn Schiffe überhaupt als historisch im Sinne der Rechtsauslegung anerkannt werden können.[3][4] Mit Hinweis auf diese Urteile sowie der erneuten Überprüfung und Ablehnung der in der Regel durch zuständige Finanzämter anerkannten Gemeinnützigkeit, also dem verpflichtenden Verzicht auf Kommerzialität, lehnt die Berufsgenossenschaft eine nicht näher bezifferte Anzahl von Schiffen ab. Dieses Verhalten führte auch zu einer dedizierten kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag.[5]

Am 29. Juni 2013 demonstrierten auf der Kieler Woche im Rahmen der Windjammerparade erneut viele Traditionsschiffe. Die Schiffe hatten schwarze Flaggen gesetzt und gaben Achtungssignale mit ihren Schiffshörnern, um auf das aus ihrer Sicht drohende Aus für die Traditionsschifffahrt aufmerksam zu machen.

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Blackflag. Aktion zur Rettung der Traditionsschifffahrt in Europa. Gemeinsame Kommission für historische Wasserfahrzeuge, archiviert vom Original am 19. Dezember 2014; abgerufen am 28. Mai 2013.
  2. OVG Hamburg, Beschluss vom 8. Oktober 2009, 1 Bs 174/09
  3. Ortszeit Vorpommernstudio. Traditionsschiffe. Norddeutscher Rundfunk, 10. Mai 2013, archiviert vom Original am 26. Juni 2013; abgerufen am 28. Mai 2013 (Radiofeature mit dem Leiter der Abteilung Schiffssicherheit der BG Transport und Verkehr).
  4. Mitschrift Interview Schmidt in Ortszeit Vorpommernstudio, 10.5.2013. (PDF; 15 kB) Abgerufen am 27. Mai 2013.
  5. Drucksache 17/13577. (PDF; 64 kB) Abgerufen am 28. Mai 2013.