Sicherheitsbericht für Stauanlagen

(c) Bundesarchiv, Bild 183-1989-0529-017 / CC-BY-SA 3.0
Überprüfung einer Stauanlage

Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken und andere Stauanlagen sind regelmäßig durch den Betreiber zu überprüfen. Seit 1995 sind die Ergebnisse für jede Anlage in Sicherheitsberichten zu dokumentieren. Der erforderliche Inhalt ist in dem DVWK-Merkblatt 231 von 1995 und auch in der DIN 19700 von 2004 beschrieben. Unter anderem sollen die Messdaten der Eigenüberwachung in den Berichten ausgewertet werden.

Der Sicherheitsbericht ist in zwei Teile gegliedert. Teil A beschreibt die Stauanlage einschl. der technischen Daten. Teil B dokumentiert Bauwerks- und Betriebsüberwachung sowie Messergebnisse und Beobachtungen für das Berichtsjahr.

Neben den jährlichen Sicherheitsberichten gibt es vertiefte Berichte mit einer umfassenden Prüfung (Vertiefte Überprüfung). Die Sicherheitsberichte werden von den Aufsichtsbehörden (zum Beispiel den Landesumweltämtern) kontrolliert.

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Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Überprüfen einer Stauanlage ADN-ZB Bartocha 29.5.1988-We Bez. Neubrandenburg: Melioration-800 Staue werden von Mitarbeitern der Meliorationsgenossenschaft Friedland betreut. Dieser neue Stau wurde von einer Arbeitsgemeinschaft der Meliorationsgenossenschaft unter der Leitung von Erwin Kaatz entwickelt, gebaut und im iedermoorgebiet am Neuen Graben in Friedland in Betrieb genommen. Stauwärter Peter Weitmann und Ingenieur Axel Conseur (v.r.n.l.) bei der Überprüfung der Stauanlage.