Session (Schweiz)

Session im Ständerat
Session im Nationalrat

Als Session bezeichnet man den Zeitraum, in dem sich die beiden Kammern des schweizerischen Parlaments (Nationalrat und Ständerat) sowie die Vereinigte Bundesversammlung zu Sitzungen versammeln.

Ort der Sessionen

Die beiden Parlamentskammern (auch Räte genannt) tagen in der Regel im Bundeshaus in Bern. Die Bundesversammlung kann aber mit einfachem Bundesbeschluss festlegen, ausnahmsweise an einem anderen Ort zu tagen (Art. 32 ParlG). Diese Sessionen werden auch als Sessionen «extra muros» bezeichnet. Das geschah dreimal, als aufgrund der Renovationen des Bundeshauses in den anderen Sprachregionen der Schweiz getagt wurde: in der Herbstsession 1993 in Genf, der Frühjahrssession 2001 in Lugano und der Herbstsession 2006 in Flims.

Teilnahmerecht und -pflicht der Abgeordneten

Gemäss Parlamentsgesetz sind die Ratsmitglieder verpflichtet, während der Sessionen an den Sitzungen der Räte teilzunehmen (Art. 10 ParlG). Die Sessionsteilnahmegarantie bedeutet, dass ein Strafverfahren gegen ein Ratsmitglied wegen Verbrechen oder Vergehen, welche nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner amtlichen Stellung oder Tätigkeit stehen, während der Session nur eingeleitet werden kann mit seiner schriftlichen Zustimmung oder mit Ermächtigung der zuständigen Kommission seines Rates; vorbehalten bleibt die vorsorgliche Verhaftung wegen Fluchtgefahr oder im Fall des Ergreifens auf frischer Tat bei der Verübung eines Verbrechens (Art. 20 ParlG). Die Ratspräsidenten (Nationalratspräsident und Ständeratspräsident) können zudem als Disziplinarmassnahme ein Ratsmitglied von der Teilnahme der restlichen Dauer einer Sitzung ausschliessen (Art. 13 ParlG).

Einberufung zu einer Session, Sessionsprogramm

Der Nationalrat und der Ständerat werden von ihren Büros, die Vereinigte Bundesversammlung durch die Koordinationskonferenz (beide Büros gemeinsam) zu den Sessionen einberufen (Art. 33 ParlG). Die Büros beschliessen in der Regel am drittletzten Freitag vor Beginn einer Session die Sessionsprogramme. Diese können durch die Ratsbüros oder die Ratspräsidenten während der Session durch die einzelnen Tagesordnungen modifiziert werden. Durch Annahme eines Ordnungsantrags aus der Mitte des Rates kann ein Rat das Sessionsprogramm oder eine Tagesordnung abändern (Art. 9 Abs. 1 GRN, Art. 6 Abs. 1 GRS).

Ordentliche Sessionen

Die beiden Parlamentskammern versammeln sich regelmässig zu ordentlichen Sessionen (Art. 2 Abs. 1 ParlG). Sie tagen in der Regel viermal im Jahr jeweils drei Wochen lang (Art. 33d GRN). Diese Sessionen finden im März, Juni, September und November/Dezember statt und werden auch als Frühlings-, Sommer-, Herbst- und Wintersession bezeichnet.

Sondersessionen

Falls die Geschäftslast nicht innerhalb dieser vier ordentlichen Sessionen abgebaut werden kann, können beide Räte unabhängig für sich Sondersessionen beschliessen. Seit 1992, als die Möglichkeit der Durchführung einer Sondersession eines einzelnen Rates eingeführt wurde, fanden 27 Sondersessionen statt. Achtmal tagten beide Räte, 17-mal allein der Nationalrat und zweimal allein der Ständerat (Stand 1. Oktober 2022).[1]

Ausserordentliche Sessionen

Ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat können die Einberufung der Räte oder der Vereinigten Bundesversammlung zu einer ausserordentlichen Session verlangen. Einer Ratsminderheit oder dem Bundesrat wird mit diesem Recht die Möglichkeit gegeben, die parlamentarische Agenda mitzubestimmen. Die eigentliche Einberufung und damit die Festlegung des Zeitpunktes der Session erfolgt aber durch die Ratsbüros. Im Spezialfall einer ausserordentlichen Session zur Behandlung eines dringlichen Finanzbeschlusses, der 500 Millionen Franken überschreitet, muss die Session spätestens in der dritten Kalenderwoche nach der Einreichung des Begehrens stattfinden (Art. 28 und Art. 34 FHG). Um derartige ausserordentliche Sessionen handelte es sich bei den Sessionen vom 4.–6. Mai 2020 und vom 26./28. September 2022 (siehe untenstehende Liste).

Nur die Sessionen vom November 2001 und vom Mai 2020 waren separat durchgeführte ausserordentliche Sessionen. Alle anderen ausserordentlichen Sessionen wurden im Rahmen einer ordentlichen Session oder einer Sondersession durchgeführt. Mit dieser Praxis haben die Ratsbüros die von den Initianten bezweckte «Ausserordentlichkeit» geschwächt.

Zweck einer ausserordentlichen Session ist nicht bloss die Durchführung einer Debatte, sondern eine Beschlussfassung durch die Bundesversammlung.[2] Die grosse Zahl der ausserordentlichen Sessionen im Zeitraum von 2001 bis 2013 erklärt sich dadurch, dass in diesem Zeitraum politische Minderheiten im Nationalrat mit dem Instrument des Begehrens für die Einberufung einer ausserordentlichen Session die Durchführung von Debatten zu von ihnen im Nationalrat eingereichten Vorstössen erzwingen konnten. Ein Beschluss der Bundesversammlung war aber nicht möglich, weil die betreffenden Beratungsgegenstände im Ständerat nicht hängig waren. Mit der Änderung des Parlamentsgesetzes vom 21. Juni 2013 wurde präzisiert, dass das Begehren für die Einberufung einen in beiden Räten hängigen Beratungsgegenstand bezeichnen muss und dass die Session in beiden Räten in derselben Kalenderwoche stattfinden muss.[3] Als in beiden Räten hängigen Beratungsgegenstand werden auch «in beiden Räten eingereichte gleich lautende Motionen» betrachtet (Art. 2 Abs. 3 Bst. b ParlG). Diese Regelung erlaubt es einer in beiden Räten vertretenen Fraktion oder einem Bündnis von mehreren Fraktionen nach wie vor, mit dem Begehren für die Einberufung einer ausserordentlichen Session die politische Agenda des Parlaments mitzubestimmen. Die behandelten Motionen finden meistens keine Mehrheit. Um derartige ausserordentliche Sessionen handelt es sich bei allen seit 2015 durchgeführten Sessionen ausser denjenigen vom 4.–6. Mai 2022 und vom 26./28. September 2022.

Ausserordentliche Sessionen auf Begehren eines Viertels der Mitglieder eines Rates seit 1848[1]
JahrDauerThema
189127. – 31. JuliEinführung des Banknotenmonopols
19856. – 7. Februar NR
8. Februar SR
Massnahmen gegen das Waldsterben
19869. Oktober – 11. Oktober NR
9. Oktober SR
Energiepolitik nach Tschernobyl
199822 Januar – 23. Januar NR
21. Januar SR
Steuerschlupflöcher und Fusionen/Wirtschaftspolitik
(Fusion UBS und SBV)
200116. November NR
17. November SR
Swissair-Finanzierung
200226. September SR
3. Oktober NR
Mindestzinssatz BVG
20071. Oktober SR/NRSteuerfragen
20088. Dezember NR
9. Dezember SR
Finanzkrise
20099. März NR
11. März SR
Wirtschaftskrise
3. Juni NR
11. Juni SR
Verschärfung Strafrecht
9. September SR
15. September NR
Konjunktur und Arbeitslosigkeit
3. Dezember NR
8. Dezember SR
Milchpreis und Landwirtschaftspolitik
20103. März NR
18. März SR
Zuwanderung
2. März SR
10. März NR
Arbeitslosigkeit
201112. April NR
9. Juni SR
Unternehmenssteuerreform II
8. Juni NR
28. September SR
Kernenergie und alternative Energien
6. Juni SR
9. Juni NR
Europapolitik und Bilaterale III
14. September SR
19. – 20. September NR
Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung
12. September SR
28. September NR
Zuwanderung und Asylwesen. Migrationspolitik wie weiter?
6. Dezember SR
21. Dezember NR
Starker Franken: Bedrohung für den Werkplatz
201214. März NR
15. März SR
Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit der Schweizerischen Nationalbank
20136. März SR

17. April NR

Schengen/Dublin
19. Juni NR

20. Juni SR

Steuerkonformer Finanzplatz und automatischer Informationsaustausch
20159. September NR

10. September SR

Für ein sofortiges Asylmoratorium
7. Dezember SR

10. Dezember NR

Flüchtlingswelle in Europa und Grenzkontrollen
16. Dezember NR

17. Dezember SR

Bericht zum Service public
20204. – 6. Mai NR / SRMassnahmen zur COVID-19-Pandemie[4]
8. September NR

9. September SR

Massnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
16. Dezember NR

17. Dezember SR

Rahmenabkommen mit der EU
202115. März NR

17. März SR

Migration und Asyl
16. Juni NR

17. Juni SR

Covid-19. Aufhebung der besonderen Lage nach Artikel 6 des Epidemiengesetzes
7. Dezember SR

15. Dezember NR

Aufhebung der besonderen Lage nach Epidemiengesetz (EpG)
202210. März 2022 NR

14. März 2022 SR

Kandidatur für den UNO-Sicherheitsrat
9. Juni 2022 NR

14. Juni 2022 SR

Russische Oligarchen. Sperrung von Vermögenswerten
13. Juni 2022 SR

16. Juni 2022 NR

Energiepreise. Entlastungsmassnahmen zugunsten der Bevölkerung und der Wirtschaft
21. September NR

21. September SR

Versorgungssicherheit
21. September NR

26. September SR

Kaufkraft
26. September NR

28. September SR

Dringlicher Kredit Elektrizitätswirtschaft

Literatur

  • Barbara Brun del Re: Art. 2 Zusammentreten der Räte. In: Martin Graf, Cornelia Theler, Moritz von Wyss (Hrsg.): Parlamentsrecht und Parlamentspraxis der Schweizerischen Bundesversammlung. Kommentar zum Parlamentsgesetz (ParlG) vom 13. Dezember 2002. Basel 2014, ISBN 978-3-7190-2975-3, S. 26–34. (Online)

Weblinks

  • Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament: Sessionen (Informationen über die jeweils aktuelle und frühere Sessionen, mit Sessionsprogrammen, Schlussabstimmungstexten usw.)

Einzelnachweise

  1. a b Schweizerische Eidgenossenschaft: Faktenblatt: Sessionen. (PDF) Abgerufen am 21. Mai 2020.
  2. Staatspolitische Kommission des Ständerates: Bericht zur parlamentarischen Initiative "Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlaments". 13. Juni 2013, S. 6806, abgerufen am 24. September 2020.
  3. 10.440 Parlamentarische Initiative. Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes. In: Geschäftsdatenbank Curiavista. Abgerufen am 24. September 2020.
  4. Parlamentsdienste: Ausserordentliche Session, 4. - 6. Mai 2020 in der BernExpo. Abgerufen am 8. Mai 2020.

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