Senat für Patentanwaltssachen des Bundesgerichtshofs
Der Senat für Patentanwaltssachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Er gilt nach § 90 Abs. 3 PAO als Strafsenat im Sinne des § 132 GVG.
Errichtung
Der Senat für Patentanwaltssachen wurde am 1. Januar 1967 errichtet.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die in der Patentanwaltsordnung dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 93 Abs. 3 PAO, für die der III. Zivilsenat zuständig ist.
Besetzung
Der Senat für Patentanwaltssachen setzt sich nach § 90 Abs. 2 PAO aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Patentanwälten als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: September 2020)[1] wie folgt besetzt:
- Vorsitzender: Dietmar Grupp
- Stellvertretender Vorsitzender: Klaus Grabinski
- Beisitzer: Christiane Graßnack, Heike Bußmann
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Senat für Patentanwaltssachen. Bundesgerichtshof, abgerufen am 4. September 2020.