Flammhemmung
Als Flammhemmung wird die Eigenschaft eines brennenden Stoffes bezeichnet, nach Entfernen der Zündquelle innerhalb kurzer Zeit selbstständig zu verlöschen, d. h. nicht weiterzubrennen. Solche Stoffe werden auch mit den Attributen flammhemmend oder selbstverlöschend gekennzeichnet. Der Begriff bezieht sich in Deutschland in der Regel auf die DIN 4102 und das Brandverhalten von Textilien, Kunststoffen oder Baustoffen.
Siehe auch
Weblinks
- Phosphorylierte Cellulose als flammhemmende Beschichtungsmatrix insbesondere für Textilien aus Fasermischungen (abgerufen am 19. März 2020)
- Einführung in die Problematik der Bekleidungstextilien (abgerufen am 19. März 2020)
- Erarbeitung von Bewertungsgrundlagen zur Substitution umweltrelevanter Flammschutzmittel (abgerufen am 19. März 2020)
- Flammhemmende Abdeckungen (abgerufen am 19. März 2020)
- Bromierte Flammschutzmittel in der Umwelt (abgerufen am 19. März 2020)