Sekundärsprengstoff
Sekundärsprengstoffe sind im Gegensatz zu Initialsprengstoffen, welche in erster Linie zum geplanten Herbeiführen einer Sprengung entwickelt werden, nur mittelbar zu einer außerplanmäßigen Explosion (resp. Detonation) fähig.
In Sekundärsprengstoffen klassifizieren sich Aerosole und ähnliche Gemische. Die Wirkung der Detonationen wird in Deutschland von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) untersucht, welche auch die Klassifizierung nach den Gefahrgutklassen vornimmt.
Die Resultate fließen in die Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn bzw. Gefahrgutverordnung See ein und werden dort rechtsverbindlich geregelt.
Literatur
- Roland Ionas Bialke: Das Lehrbuch der Sprengmeister. Gesammeltes Wissen über Sprengstoffe aus der klandestinen Hobby-Sprengmeisterzene, Books on Demand GmbH, Norderstedt 2008, ISBN 978-3-8370-4729-5.
- J. Köhler, Rudolf Meyer, Axel Homburg, Explosivstoffe, ISBN 978-3-527-32009-7
Weblinks
- Tätigkeiten mit Explosivstoffen (abgerufen am 30. April 2020)
- Patent EP0323828B1: Sprengstoff für Gefechtsköpfe und Raketenfesttreibstoff. Angemeldet am 3. Januar 1989, veröffentlicht am 24. Oktober 1990, Anmelder: Advanced Explosives Gesellschaft B. R., Erfinder: Vinzenz Bankhamer, Gerhard Zeman.
- Arbeitshilfe für die Untersuchung von Sprengplätzen Anhang 3.1 (abgerufen am 30. April 2020)
- Grundlagenwissen zu Sprengstoffen (abgerufen am 30. April 2020)
- Mustersicherheitsanalyse nach §7 StörfallV für eine Sprengstofffabrik (abgerufen am 30. April 2020)