Sektor Graz

Abzeichen des SEKTOR Graz

Die Polizeiinspektion Graz-Sonderdienste, umgangssprachlich Sektor Graz, war bis 2021 eine Sondereinheit der Bundespolizei in der steirischen Landeshauptstadt Graz. Die Einheit wurde vorrangig bei Einsätzen mit erhöhtem Gefährdungsgrad angefordert. Die Einheit ist an der Paulustorgasse stationiert.[1] Das Aufgabengebiet der Einheit ist vergleichbar mit der WEGA Wien.[2]

Im Jahr 2021 wurden Bundesweiten, bis auf Wien die SRK (Schnelle Reaktionskräften) installiert. Die SRK bestehen aus der BE (Bereitschaftseinheit) und der SIG (Schnelle Interventionsgruppe). In der Steiermark wurde der Sektor Graz zur Stammmannschaft der SIG Steiermark.[3][4]

Literatur

  • Mike Ryan, Chris Mann, Alexander Stilwell: Die Enzyklopädie der Spezialeinheiten. Taktik-Geschichte-Strategie-Waffen. Pabel-Moewig Verlag, Rastatt 2003, ISBN 3-8118-1895-3.
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Einzelnachweise

  1. Die Barrierefreiheit von Dienststellen in der Steiermark. (pdf) S. 11, abgerufen am 24. Juni 2023.
  2. GZ. RV/7104069/2019. 15. Februar 2020, S. 25, abgerufen am 24. Juni 2023.
  3. Julian Bernögger: Terror, Amok und andere Gefahren: Neue Polizeieinheit in Graz stationiert. In: grazer.at. 23. Juli 2021, abgerufen am 1. November 2024.
  4. Nehammer stellte „Schnelle Reaktionskräfte“ vor. In: krone.at. 23. Juli 2021, abgerufen am 1. November 2024.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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