Segelfluggelände Mülben

Segelfluggelände Mülben
Mülben (Baden-Württemberg)
Mülben (Baden-Württemberg)
Mülben
Kenndaten
FlugplatztypSegelfluggelände
Koordinaten

49° 27′ 18″ N, 9° 6′ 17″ O

Höhe über MSL520 m  (1.706 ft)
Verkehrsanbindung
Entfernung vom Stadtzentrum1 km südlich von Mülben
StraßeL524 und Mosbacher Straße
Basisdaten
BetreiberLuftsportverein Hoher Odenwald e. V.
Start- und Landebahn
16/34730 m × 30 m Gras



i7 i11 i13

Das Segelfluggelände Mülben liegt im Neckar-Odenwald-Kreis nahe der hessischen Grenze, etwa 40 Kilometer östlich von Heidelberg. Das Segelfluggelände liegt nahe dem Katzenbuckel auf Mülbener Terrain, das zur Gemeinde Waldbrunn gehört.

Flugbetrieb

Blanik L-23 im Anflug

Das Segelfluggelände ist mit einer 730 m langen und 30 m breiten Start- und Landebahn aus Gras (Richtung 16/34) ausgestattet.[1][2] Die Startbahn ist leicht seitwärts gekrümmt und weist ein Gefälle von etwa 30 m auf.[1] Das Segelfluggelände besitzt eine Betriebszulassung für Segelflugzeuge (auch mit Hifsantrieb), Motorsegler, Luftsportgeräte (außer Tragschrauber) und Motorflugzeuge zum Zweck des Flugzeugschlepps.[1] Segelflugzeuge starten per Flugzeugschlepp oder Windenstart.[2] Für den Anflug auf Mülben wird die Funkfrequenz 134,965 MHz verwendet. Als Orientierungshilfe kann der Katzenbuckel sehr gut genutzt werden.[1]

Luftsportverein

Der Halter und Betreiber des Segelfluggeländes ist der Luftsportverein Hayingen e. V.[1] Der Verein bildet Segelflugzeugführer im Rahmen seiner Vereinstätigkeit selbstständig aus. Des Weiteren stellt der Luftsportverein insgesamt fünf Segelflugzeuge als Basis für seine Mitglieder zur Verfügung. Genutzt werden die Segelflugzeuge für Ausbildung, Streckenflug, Kunstflug und jede weitere Art der Fliegerei.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Fluggelände Mülben. Luftsportverein Hoher Odenwald e. V., abgerufen am 22. Mai 2024.
  2. a b Flieger-Taschenkalender 2024. Schiffman Luftfahrtverlag, Rösrath 2024, ISBN 978-3-935220-71-2, S. GLD 39.

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Landesflagge Baden-Württembergs nach Artikel 24, Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg: „Die Landesfarben sind Schwarz-Gold“;
(#F9C700) ist aber nicht das heraldische Gold (#FCDD09)
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Segelfluggelände Mülben
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