Seelgerätstiftung
Eine Seelgerätstiftung ist die Stiftung bestimmter Kapitalerträge mit dem Zweck, dass davon regelmäßig, etwa zum jährlich wiederkehrenden Todestag des Stifters, eine heilige Messe (Seelenmesse) mit der besonderen Intention seines Seelenheils abzuhalten. Im mittelalterlichen Denken sollte durch ein solch wiederkehrendes Gebet oder Opfer der „armen Seele“ wie mit einem Gerät zum ewigen Heil verholfen werden.[1] Durch solche Stiftungen sind beträchtliches Vermögen und Landbesitz an die Katholische Kirche bzw. an christliche Klöster und Bistümer übertragen worden. Die Kirche übernahm im Gegenzug die Verpflichtung, Totengottesdienste und Vigilien für den Stifter oder die Stifterfamilie abzuhalten.
Weblinks
- Sühnekreuze und Mordsteine Abschnitt Rechtsbräuche
Literatur
- Paul Frauenstädt: Blutrache und Totschlagsühne im deutschen Mittelalter Leipzig 1881 (Digitalisat online)
- Georg Grüll: Burgen und Schlösser in Oberösterreich, Band 1: Mühlviertel. Birken-Verlag, Wien 1962.
- Lothar Schott: Totschlagsühne und Steinkreuzerrichtung. In: Wissenschaftliche Zeitschrift der pädagogischen Hochschule Potsdam, 3. Jg., 1957, Heft 1, S. 47–53.
Einzelnachweise
- ↑ Seelgerätstiftungen von 1379 und 1396. In Gemeinde Kleinzell (Hrsg.): Kleinzell in Geschichte und Gegenwart. Kleinzell 1995, S. 72.