Seefunkstelle
Eine Seefunkstelle (kurz: SeeFuSt) ist entsprechend der Definition der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) eine Funkstelle des Mobilen Seefunkdienstes an Bord eines nicht dauernd verankerten Wasserfahrzeugs, ausgenommen Rettungsgerätfunkstellen (wobei in der Bundesrepublik Deutschland Funkstellen auf verankerten Feuerschiffen als Seefunkstellen behandelt werden).
- Siehe dazu auch
Weitere Seefunkstellen
Das deutsche Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen[1] kategorisiert weitere Seefunkstellen wie folgt:
- Funkstelle für den Funkverkehr an Bord
- Schiffsnotsender
- Sprech-Seefunkstelle
- Telegrafie-Seefunkstelle
Siehe auch
- Mobile Erdfunkstelle
- Mobiler Seefunkdienst über Satelliten
- Binnenschifffahrtsfunk (Schiffsfunkstelle, Landfunkstelle)
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Handbuch für den Dienst bei Seefunkstellen 1. Ausgabe, Mai 1981, § 1, S. 13.
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Autor/Urheber: Hannes Grobe, Alfred Wegener Institute, Lizenz: CC BY 2.5
"Seefunkstelle" des "mobilen Seefunkdienstes" auf dem deutschen Forschungschiffs "Polarstern".