Seeanlagengesetz

Basisdaten
Titel:Seeanlagengesetz
Abkürzung:SeeAnlG
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland und Hohe See für Deutsche mit Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes
Rechtsmaterie:Besonderes Verwaltungsrecht, Seerecht
Fundstellennachweis:9510-37
Erlassen am:13. Oktober 2016
(BGBl. I S. 2258, 2348)
Inkrafttreten am:1. Januar 2017
Letzte Änderung durch:Art. 3 G vom 3. Dezember 2020
(BGBl. I S. 2682, 2689)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
10. Dezember 2020
(Art. 4 G vom 3. Dezember 2020)
GESTA:E046
Weblink:Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Seeanlagengesetz regelt die Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Anlagen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone in der deutschen Nord- und Ostsee. Das Gesetz hat zum 1. Januar 2017 die Seeanlagenverordnung (außer Kraft) abgelöst. Die Vorschriften für Anlagen zur Stromerzeugung aus Strömung und Wasser und Anlagen, die sonstigen wirtschaftlichen Zwecken oder Forschungszwecken dienen, benötigen nunmehr eine unmittelbare gesetzliche Grundlage, da sie so weit wie möglich denen des Windenergie-auf-See-Gesetzes entsprechen sollen.