Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter

Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter (SBF), Association des photographes professionnels et réalisateurs de films suisses, Associazione dei fotografi professionisti e videomaker svizzeri, Swiss Professional Photographers and Film Creators ist ein Schweizer Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB. Der Verband hat zum Zweck, die Interessen der Mitglieder in ideeller und materieller Hinsicht zu wahren.

Geschichte

Gruppenfoto von einem Ausflug zum Bürgenstock anlässlich der Generalversammlung des damaligen Schweizerischen Photographen-Vereins 1909. Stereofotografie von Johannes Meiner

Am 9. August 1886 haben 22 Fotografen aus der Deutsch- und Westschweiz im «Alten Casino» in Bern den Schweizerischen Photographen-Verein gegründet. Dieser wechselte seither mehrmals seinen Namen: 1918 zu Schweizerischer Photographen-Verband, 1993 zu Schweizerischer Berufsfotografen-Verband und 2010 zu Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner.[1] Zuletzt hat er sich 2019 in Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter (SBF) umbenannt.[2]

Ziele

  • Hebung des Berufsstandes durch Ausbildung eines Nachwuchses und Förderung der Weiterbildung;
  • Wahrung der Interessen seiner Mitglieder in ideeller und materieller Hinsicht gegenüber der Öffentlichkeit, Behörden und Dritten;
  • Übernahme von Aufgaben, die der Staat den Berufsorganisationen überträgt;
  • Pflege des Einvernehmens unter seinen Mitgliedern sowie mit den Sektionen und Fachgruppen.

Organisation

Die Organe des Verbandes sind die Delegiertenversammlung, der Vorstand, die Kontrollstelle und die Kommissionen. Der Verband gliedert sich in regionale Sektionen sowie gegebenenfalls in Fachgruppen. Diese sind:

Im Verband können Fotografen, Fotodesigner sowie juristische und andere natürliche Personen, die sich professionell mit der Fotografie beschäftigen, als Mitglieder aufgenommen werden. Juniormitglieder können während der Ausbildung beitreten und können dieser Kategorie bis maximal zwei Jahre nach Abschluss der Ausbildung angehören. Als Partnermitglieder gelten juristische Personen - und als Gönner natürliche Personen, die den Verband ideell und materiell unterstützen wollen.[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Nora Mathys, Marc Herren: Schweizerischer Berufsfotografen Verband (SBf). In: fotoCH. 1. April 2019, abgerufen am 19. Oktober 2020.
  2. Urs Tillmanns: Frischer Wind beim SBF: Neuer Name, neues Logo, neue Website. In: fotointern.ch. 28. März 2019, abgerufen am 19. Oktober 2020.
  3. Statuten der Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter (SBF). (PDF) Abgerufen am 19. Oktober 2020.

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Schweizerischer Photographen-Verein, Generalversammlung 1909. Ausflug auf den Bürgenstock. Gruppenbild vor dem Restaurant am Bahnhofplatz