Schutzsignale
Schutzsignale sind eine Gruppe von Signalbegriffen für Eisenbahnsignale. Sie dienen dazu, ein Gleis abzuriegeln, den Auftrag zum Halten zu erteilen oder die Aufhebung eines Fahrverbots anzuzeigen. Schutzsignale werden an Sperrsignalen, Hauptsignalen, Gleissperren, als Abschlusssignal von Stumpfgleisen oder als Wärterhaltscheiben gezeigt. Sie gelten für Zug- und Rangierfahrten.
Deutschland
Bis 1959 bildeten die heutigen Schutzsignale Sh 0, 1 und 2 zusammen mit dem Vorrück- und Ersatzsignal sowie der Deckungsvorscheibe die besondere Gruppe der Fahrverbot- und Fahrerlaubnissignale (Ve). Bei der Deutschen Reichsbahn trugen die Formsignale der heutigen Begriffe Sh 0 und 1 sowie Wn 7 danach die Bezeichnung Gleissperrsignal (Gsp). Die Abkürzung „Sh“ stand bis Mitte der 1990er Jahre für Schutzhaltsignal.
Deutsche Sperrsignale zeigen Signalbilder aus der Gruppe der Schutzsignale und Hp 0. Das Lichtsignal Sh 1 (Gebiet der ehem. DB) bzw. das Signal Ra 12 (Gebiet der ehem. DR) wird zudem an Wartezeichen (Ra 11 bzw. Ra 11a) gezeigt.
Formsignal | Beschreibung | Lichtsignal |
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| Alt: Neu: | |
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| am Sperrsignal: am Hauptsignal (mit Hp 0): | |
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Beide Signale gibt es in vergleichbarer Form auch beim Rangieren als Rangiersignal Ra 5 „Rangierhalt“, welches dort sowohl das optische, als auch das akustische Signal beschreibt. Die drei kurzen Töne gelten dann bereits, wenn sie nur einmal gegeben werden. |
Bis zum 1. März 1992, bei der ehemaligen Deutschen Bundesbahn nur bis zum 6. Juli 1986, existierte noch das Knallsignal Sh 4 („Sofort halten!“, nacheinander ertönen drei Knalle).[2] Es wurde durch auf einen Schienenkopf gelegte Knallkapseln gebildet, wobei schon ein Knall als Halteauftrag galt. Wegen der Gefährlichkeit der Knallkapseln für in der Nähe befindliche Personen und weil mit dem Zugfunk inzwischen bessere Verständigungsmöglichkeiten bestehen, wurde dieses Signal abgeschafft.
Österreich
Auch bei den Eisenbahnen in Österreich werden Schutzsignale verwendet. Österreichische Schutzsignale sind ausschließlich Lichtsignale. Sie werden
- zur Unterteilung der Hauptgleise in Fahrwegabschnitte,
- zur Ergänzung von Gruppenhauptsignalen und
- zur Kennzeichnung des Endes eines Einfahrtgleises verwendet.
Die Schutzsignale befinden sich stets in Bahnhöfen, daher stehen sie grundsätzlich rechts neben oder über dem Gleis.
Bei Zugfahrten bedeutet das Signal, dass in den nachfolgenden Fahrwegabschnitt mit der Geschwindigkeit eingefahren werden darf, die zuvor am Hauptsignal oder Geschwindigkeitsanzeiger angezeigt wurde. Sollte ein Geschwindigkeitsanzeiger beim Schutzsignal stehen, gilt dessen angezeigte Geschwindigkeit.
Bei Verschubfahrten bedeutet das Signal ohne den mittig lotrechten weißen Streifen, dass die Zustimmung für die Verschubfahrt gegeben wurde. Mit dem Streifen wird die Zustimmung der Verschubfahrt mit dem Verschubsignal „Verschubverbot aufgehoben“ gegeben.
Wie Hauptsignale haben auch Schutzsignale ein weiß-rot-weißes Mastschild. Ist das Signal untauglich, etwa auch bei Ausfall des Rotlichts, darf am Signal nur auf besonderen Auftrag vorbeigefahren werden.
Das Schutzsignal zeigt | Signalbild | Lichtsignal |
---|---|---|
Fahrverbot | ein rotes Licht | |
Fahrverbot aufgehoben | zwei weiße Lichter übereinander |
Schweiz
Der Begriff „Schutzsignal“ wird in der Schweiz nicht verwendet.
Als Analogie werden dort zum einen die sogenannten Zwergsignale eingesetzt, die hauptsächlich für die Zustimmung zu Rangierfahrten gelten, aber auch bei Zugfahrten beachtet werden müssen. Zum anderen existiert das als Rangiersignal bezeichnete Eisenbahnsignal, welches zum Schützen eines gesperrten Gleises aufgestellt wird, aber auch zur Kennzeichnung von Gleisabschlüssen (Prellböcken) dient. Anstelle des Ausdrucks „Schützen“ wird in den Fahrdienstvorschriften der Ausdruck „Decken“ verwendet.[3]
Siehe auch
Weblinks
- Schutzsignale auf stellwerke.de
Literatur
- Eisenbahn-Bundesamt (Hrsg.): Zusammenstellung der Bestimmungen der Eisenbahn-Signalordnung 1959 (ESO 1959), einschließlich der gemäß ESO (4) genehmigten Signale mit vorübergehender Gültigkeit und der gemäß ESO (5) erlassenen Anweisungen zur Durchführung der ESO, gültig für das Netz der Eisenbahnen des Bundes (EdB). Bonn 18. September 2015, S. 58–62 (167 S., online [PDF; 1,8 MB; abgerufen am 9. Juni 2016]).
- Abhandlung über die beiden beweglichen Schutzhaltesignale im Bahnhof Goldbeck. In: Der Modelleisenbahner, Heft 2/1984
Einzelnachweise
- ↑ Deutsche Bahn AG: Ril 301, Modul 301.0201 Abschnitt 1 Absatz 19
- ↑ Die Signale der Deutschen Bundesbahn.Signalbuch (SB) DS 301; gültig vom 15. Dezember 1959 ( des vom 24. Dezember 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF) bahnstatistik.de, Kapitel „Schutzsignale (Sh)“, Unterkapitel „Signal Sh 4 – Knallsignal“
- ↑ R 300.1 - R 300.1 - A2024.pdf Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024. Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11,8 MB). R 300.1, Abschnitt 3.2 Erklärung der Begriffe
Auf dieser Seite verwendete Medien
railway signal.
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Deckungssignal an der Klappbrücke über den Querkanal im Stralsunder Hafengebiet. Das Nachtzeichen zeigt ein rotes Licht.
Ist das Fahrverbot aufgehoben, wird die Scheibe weggeklappt bzw. in der Nacht das rote Licht verdeckt. Das Signal zeigt in Freilage kein Nachtzeichen, die grüne Blende ist durch ein Blech ersetzt.
Autor/Urheber: Aisano, Lizenz: CC0
Zwergsignal ("Schotterzwerg") bei der Einfahrt in den Bahnhof Bad Aibling aus Richtung Rosenheim.
Sperrsignal Sh0
Autor/Urheber: Haraldmmueller, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Signals Sch102 with 1R102-104, R102-104, and Sch104 with 2R102-104 at Hadersdorf am Kamp, Austria
Autor/Urheber: members.aon.at, Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
ÖBB-Signal "Fahrverbot aufgehoben"
Sperrsignal (neu) mit abgeblendeter linker Rotoptik
Autor/Urheber: Christian Liebscher, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Bf Oberhausen West: Formsperrsignal (Hs) 41 in Gleis 41. Während das Formsperrsignal Sh 0/1 als Flankenschutz für Ausfahrten aus Gl 44/45 dient, ist die Kombination von Wartezeichen (Ra 11) und Lichtsperrsignal (Sh 1) als Zustimmung für den Rangierbetrieb erforderlich.
Ks-Signalschirm in Vollbestückung mit Signalbild Hp 0 + Sh 1 bzw. Ra 12
Sperrsignal Sh1