Schutzherrschaft
Die Schutzherrschaft ist eine rechtliche Befugnis von Staaten oder internationalen Organisationen zur Ausübung von staats- oder völkerrechtlichen Interessen (etwa als Hoheitsrecht) über fremdes Gebiet.
Sie kann verschiedenen Formen annehmen:
- Protektorat,
- Mandat,
- Treuhandsystem oder
- Kolonie.