Schulentwicklungsplanung

Von Schulentwicklungsplanung spricht man, wenn Schulbehörden, also staatliche Schulämter sowie Schulträger, wie kreisfreie Städte oder Landkreise oder ein anderes den Schulträgern übergeordnetes Organ, langfristige Planungen für die bedarfsgerechte Entwicklung der schulischen Angebote in ihren Zuständigkeitsbereichen aufstellen. Solche gesetzlich pflichtige Planungsaufgaben haben in Deutschland ihre Rechtsgrundlage in Landesgesetzen (Schulgesetze der Länder) und können dementsprechend von Bundesland zu Bundesland verschieden ausfallen. Schulentwicklungspläne können durch die zuständigen Gemeindevertretungen bzw. Kreistage nach Beschlussfassung Rechtskraft erlangen. In den deutschen Stadtstaaten ist die Schulentwicklungsplanung Angelegenheit der Landesverwaltung.

Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung in der äußeren Schulverwaltung ist die Sicherung des benötigten Schulraumes nach Richtlinienvorgaben und die Bereitstellung der Sachmittel (Ausstattung, Lehr- und Lernmittel), um ein leistungsfähiges Schulsystem zu ermöglichen. Auch die Gestaltung des Schulangebotes ist Aufgabe des Schulträgers: Die erforderlichen Gebäude und Sachmittel müssen rechtzeitig für den Unterricht zur Verfügung stehen. Über Prognosen der zu erwartenden Schülerzahlentwicklungen auf der Grundlage der amtlichen Schulstatistik und der Melderegisterdaten sollen notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen bereits im Vorfeld erkannt werden, um rechtzeitig Entwicklungsprozesse einzuleiten.[1][2][3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Schulentwicklungsplanung und Schulstatistik. Stadt Bonn, abgerufen am 24. August 2017.
  2. Deutsche Gesellschaft für Bildungsverwaltung e. V., Herbert Schnell: Perspektiven der Bildungsverwaltung in Deutschland. online auf www.dgbv.de
  3. Horst Weishaupt: Demografie und regionaleSchulentwicklung. In: Zeitschrift für Pädagogik, Jg. 55 (2009), Heft 1, S. 56–72. online auf www.pedocs.de