Schuhzurichtung

Mit einer Schuhzurichtung ist in erster Linie eine orthopädische Schuhzurichtung gemeint, die ein Orthopädieschuhmacher oder Orthopädietechnik-Mechaniker durchführt.[1] Bei den orthopädischen Schuhzurichtungen wird ein vorhandene Konfektionsschuh so gestaltet, dass Fußbeschwerden gemindert oder beseitigt werden.[2]

Eine orthopädische Schuhzurichtung ist in den meisten Fällen in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig. Sie sind im Hilfsmittelverzeichnis erfasst und beschrieben sie sind in der Produktgruppe 31 Schuhe hinterlegt:

  • Arbeiten am Absatz (Hilfsmittelnummer: 31.03.04.0XXX)
  • Arbeiten zur Schuherhöhung (Hilfsmittelnummer: 31.03.04.1XXX)
  • Arbeiten an der Sohle (Hilfsmittelnummer: 31.03.04.2XXX)
  • Arbeiten zur Entlastung, Stützung, Polsterung und Schaftveränderung

Arbeiten am Absatz

  • Einseitige Absatzverlängerung
  • Einseitige Absatzverbreiterung
  • Keilabsatz
  • Abrollabsatz
  • Anbringen eines vorhandenen Schuhbügels

Arbeiten zur Schuherhöhung

  • Verkürzungsausgleich am Absatz (innen oder außen)
  • Verkürzungsausgleich im Sohlen und Absatzbereich
  • Einseitige Sohlenranderhöhung (innen- oder außenseitig)
  • Entfernung einer Schuherhöhung

Arbeiten an der Sohle

  • Rolle mit rückversetztem Auftritt (Zehen-, Ballen-, Mittelfuß-, Richtungs- und Titenlöscherrolle)
  • Ausgleichsrolle für die Gegenseite
  • Schmetterlingsrolle mit Absatzangleichung
  • Schmetterlingsrolle mit zusätzlicher Weichbettung der Mittelfußköpfchen

Arbeiten zur Entlastung, Stützung, Polsterung und Schaftveränderung

  • Einarbeitung einer Stufenentlastung
  • Einarbeitung einer Haglundfersenentlastung oder Vorfußrückenpolster
  • Schuhbodenversteifung
  • Schuhbodenverbreiterung
  • Ein- oder zweiseitige Schaftversteifung
  • Anbringen von Klett-, Reiß- oder Schnallenverschlüssen

Einzelnachweise

  1. Orthopädische Schuhzurichtungen, was hat es damit auf sich? (Nicht mehr online verfügbar.) In: Orthopädie Magazin. Archiviert vom Original am 18. Juni 2018; abgerufen am 2. Juni 2023.
  2. Broschüre Tingelhoff