Schoss (Steuer)
Schoss (der; mit kurzem Vokal) ist eine bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts[1] in Nord- und Mitteldeutschland gebräuchliche Bezeichnung für Steuerabgaben, insbesondere Vermögenssteuern.[2] Das mittelhochdeutsche schoz, mnd., mndl. schot geht auf das germanische Wort sceutan („schießen“) zurück. In den Wörtern „Vorschuss“, „Zuschuss“ oder „etwas dazuschießen“ hat es sich bis heute erhalten. Der Schoss wurde (meist) von Beauftragten des städtischen Rates, wie den Stadtschreibern oder Unterstadtschreibern, die später teilweise als Schösser oder Schottherrn bezeichnet wurden, eingetrieben.[3]
In vielen Städten[4] (Lübeck, Goslar, Hildesheim, Stendal, Quedlinburg, Köln) wurde eine fixe Kopfsteuer-Abgabe der Vorschoss von einer proportionalen Vermögensteuer, dem Hauptschoss oder Schwörschoss (etwa 1,3 %), unterschieden.[5] Notiert wurden diese städtischen Abgaben in den Steuerregistern (Schossregistern).[6]
Daneben existieren zahlreiche weitere Schossarten, wie der unter König Friedrich Wilhelm I. in Ostpreußen eingeführte Generalhufenschoß, eine besondere Grundsteuer. Auf dem Lande wurden Erbregister geführt, die außer dem Schoss, auch Erb- und/oder Burgschoss genannt, noch weitere Abgaben wie den Erbzins und die dem Grundherrn zustehenden Frondienste nennen. Als wichtige Quelle der Bevölkerungs- und Sozialgeschichte im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit bilden sie die Grundlage für die Analyse der Sozialstruktur und Sozialtopografie.[7]
Literatur
- Erläuterungen als Abgabe im Deutschen Rechtswörterbuch
- Eberhard Isenmann: Schoss. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 7. LexMA-Verlag, München 1995, ISBN 3-7608-8907-7, Sp. 1542 f.
Weblinks
- Monika M. Schulte: Einblicke in die Mindener Stadtkasse des 16. Jahrhunderts: Ältestes Schossregister vom 29. September 1528 Webseite der Stadt Minden, abgerufen am 7. Februar 2021.
Anmerkungen
- ↑ Beispielsweise wurde in Bremen die Steuer unter diesem Namen noch bis ins 19. Jahrhundert erhoben. Vgl. Neueste durch Rath und Bürgerschaft im Jahre 1804 vereinbarte Schoßordnung, Bremen 1805.
- ↑ Stichwort Schoß Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 12.
- ↑ Vgl. Adalbert Erler: Bürgerrecht und Steuerpflicht im mittelalterlichen Städtewesen mit besonderer Untersuchung des Steuereides. Frankfurt am Main 1939.
- ↑ Eine längere Auflistung in: Thomas Wozniak: Zu den Esslinger Steuerbüchern der Jahre 1384 und 1456 – Sozialtopographische Auswertungsperspektiven. In: Mark Mersiowsky, Anja Thaller, Joachim J. Halbekann (Hrsg.): Schreiben–Verwalten–Aufbewahren. Neue Forschungen zur Schriftlichkeit im Spätmittelalterlichen Esslingen. Ostfildern 2018, S. 81–106, hier S. 84.
- ↑ Eberhard Isenmann: Die Deutsche Stadt im Mittelalter 1150–1550. 2. Auflage. Wien u. a. 2012, S. 532.
- ↑ Rolf Sprandel: Schosslisten. In: Rolf Sprandel (Hrsg.): Quellen zur Hanse-Geschichte. Darmstadt 1982, S. 68–72.
- ↑ Thomas Wozniak: Quedlinburg im 14. und 16. Jahrhundert. Ein sozialtopographischer Vergleich. Berlin 2013.