Schnorcheltauchabzeichen

Ein Schnorchler beobachtet einen Schwarzspitzen-Riffhai

Ein Schnorcheltauchabzeichen ist im Allgemeinen ein Tauchabzeichen, das auf den Tauchschein vorbereiten soll. Im Gegensatz zu den Rettungsschwimmabzeichen hat jede Organisation verschiedene Abzeichen in verschiedenen Schwierigkeitsstufen. Als Bestätigung für eine bestandene Prüfung erhält man meist eine Urkunde und einen Stoffaufnäher.

Deutschland

In Deutschland wird das Deutsche Schnorcheltauchabzeichen (DSTA) durch die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und das Deutsche Schnorchelabzeichen in den Stufen I, II und III durch die Wasserwacht abgenommen. Die Prüfungen bestehen jeweils aus einem praktischen Teil, in dem man den Umgang mit Tauchmaske, Flossen und Schnorchel erlernen soll, und einem theoretischen Teil, in dem man die wichtigsten Verhaltensregeln und Grundlagen der Tauchphysik, sowie die wichtigsten Unterwasserzeichen erlernen soll.

Prüfungsbedingungen der DLRG

Stoffabzeichen der DLRG

Bei der DLRG ist das Schnorcheltauchabzeichen Voraussetzung für die DLRG-Einsatztaucherausbildung, kann aber auch einzeln erworben werden.

Voraussetzungen:

Praktische Prüfung (muss komplett in ABC-Ausrüstung absolviert werden):

  • 600 m Flossenschwimmen (davon 200 m in Bauch-, Rücken- und Seitlage)
  • 200 m Flossenschwimmen mit einer Flosse und Armbewegung
  • 30 m Streckentauchen ohne Startsprung
  • 30 Sekunden Zeittauchen
  • in mindestens 3 m Tiefe Tauchermaske abnehmen, wieder aufsetzen und ausblasen
  • dreimal innerhalb von einer Minute 3 m tief tauchen
  • Kombinierte Übung:
    • 50 m Flossenschwimmen in Bauchlage mit Armtätigkeit einmal 3 bis 5 m tief tauchen und Heraufholen eines 5 kg schweren Tauchringes
    • 50 m Schleppen eines Partners
    • 3 Minuten Vorführen der HLW

Theoretische Prüfung:

  • schriftliche Prüfung
  • Demonstration und Erläuterung der wichtigsten Unterwasserzeichen (Pflichtzeichen)

Prüfungsbedingungen der Wasserwacht

Stufe I

Das Deutsche Schnorchelabzeichen der Stufe I ist Teil der Ausbildung zum Junior-Wasserretter der Stufe I.

Voraussetzung:

Praktische Prüfung:

  • mindestens 100 m, maximal 200 m Flossenschwimmen ohne Zeitbegrenzung und ohne Pause, davon mindestens 50 m, maximal 100 m in Brustlage und mindestens 50 m, maximal 100 m in Rückenlage
  • mindestens 50 m, maximal 100 m Schnorchelschwimmen ohne Startsprung mit ABC-Ausrüstung; dabei viermaliges Abtauchen und Heraufholen je eines kleinen Tauchringes, Wasser nicht tiefer als 2,50 m
  • abtauchen auf 1,80 m bis 2,50 m Tiefe, Tauchermaske unter Wasser Fluten (Abnehmen und Aufsetzen sind hier noch nicht verlangt) und unter der Wasseroberfläche ausblasen bzw. entleeren. Die Tauchermaske sollte beim Austauchen leer sein
  • mindestens 25 m, maximal 50 m Abschleppen im Achselgriff; Retter schwimmt mit Flossen, Geretteter schwimmt ohne Flossen
  • mindestens 10 m, maximal 12 m Streckentauchen in ABC-Ausrüstung
  • mindestens 10 Sekunden, maximal 15 Sekunden Zeittauchen
  • "richtiges" Abtauchen (kopf- oder fußwärts), bis maximal 2,50 m und heraufholen eines kleinen Gegenstandes (zum Beispiel: Tauchring)

Theoretische Prüfung:

  • Atmung, Überatmung, und Pendelatmung
  • Wasserdruck und Wassertemperatur
  • Ursache und Erkennen von Verletzungen der Schädelhöhle
  • Grundausrüstung
  • Schnorcheltechnik: Tauchmaske, Flossen, Schnorchelbeschaffenheit, Wirkung, Pflege

Stufe II

Das Deutsche Schnorchelabzeichen der Stufe II ist Teil der Ausbildung zum Junior-Wasserretter der Stufe II.

Voraussetzungen:

  • bestandene Prüfung des Schnorchelabzeichens der Stufe I

Praktische Prüfung:

  • mindestens 100 m, maximal 200 m mit einer Flosse schwimmen ohne Zeitbegrenzung, Armbewegung ist dabei zulässig
  • mindestens 150 m, maximal 200 m Schnorchelschwimmen ohne Startsprung mit ABC-Ausrüstung, dabei sechsmaliges richtiges Abtauchen und Heraufholen je eines kleinen Tauchringes; das Wasser ist dabei nicht tiefer als 3 m und muss jeweils der Schnorchel ausgeblasen werden
  • Tauchermaske unter Wasser fluten und unter der Wasseroberfläche ausblasen bzw. entleeren; die Tauchermaske sollte beim Austauchen leer sein
  • 50 m Abschleppen im Achselgriff, Retter schwimmt mit Flossen, Geretteter schwimmt ohne Flossen
  • mindestens 15 m, maximal 18 m Streckentauchen ohne Startsprung und ohne ABC-Ausrüstung
  • mindestens 15 Sekunden, maximal 30 Sekunden Zeittauchen mit geringer örtlicher Veränderung
  • 3 – 5 m Tieftauchen und Heraufholen eines kleinen Gegenstandes (zum Beispiel: Tauchring)
  • dreimaliges Tieftauchen in ABC-Ausrüstung (3 – 5 m) mit Ausblasen des Schnorchels
  • 20 m Anschwimmen mit ABC-Ausrüstung, dabei auf mindestens 3 m Tiefe abtauchen und einen Gegenstand dabei bergen und diesen an Land zurückbringen
  • mindestens 450 m, maximal 600 m Schnorchelschwimmen, davon jeweils mindestens 150, maximal 200 m in Bauch-, Rücken- und Seitenlage
  • Sprung vom Beckenrand mit ABC-Ausrüstung (wie Paketsprung, Schritt nach vorn)
  • Kettensuche mit ABC-Ausrüstung (Systemsuche)

Theoretische Prüfung (zusätzlich zu Stufe I):

  • Wiederholung der Atmung, Überatmung und Pendelatmung
  • Sauerstoffüberdruck im Gehirn (Auftauchblackout)
  • Verletzungen: Sonnenbrand, Unterkühlung, Lungenriss, Kreislaufüberlastung
  • Krämpfe
  • Apnoetauchen: maximale Tauchtiefe abhängig vom Lungenvolumen usw.
  • örtliche Bestimmungen (Rettungsboje mitführen)

Stufe III

Das Deutsche Schnorchelabzeichen der Stufe III ist Teil der Ausbildung zum Junior-Wasserretter der Stufe III.

Voraussetzungen:

  • bestandene Prüfung des Schnorchelabzeichens der Stufe II

Praktische Prüfung:

  • mindestens 400 m, maximal 500 m mit einer Flosse schwimmen ohne Zeitbegrenzung, Armbewegung ist dabei zulässig
  • 100 m Schnorchelschwimmen ohne Startsprung mit ABC-Ausrüstung, dabei sechsmaliges Abtauchen und *Heraufholen je eines kleinen Tauchringes; Wassertiefe dabei möglichst 3 m; dabei jeweils den Schnorchel ausblasen
  • auf mindestens 2 m Abtauchen; Tauchermaske unter Wasser abnehmen und wieder aufsetzen und unter der Wasseroberfläche ausblasen; die Tauchermaske sollte beim Austauchen leer sein
  • mindestens 25 m, maximal 30 m Streckentauchen mit Startsprung ohne ABC-Ausrüstung
  • mindestens 2 × 25 m, maximal 4 × 25 m Streckentauchen, mit einer Pause von je 2 Minuten
  • mindestens 30 Sekunden, maximal 45 Sekunden Zeittauchen mit einer Ortsveränderung von mindestens 10 m

5 m Tieftauchen und Heraufholen von zwei 5 kg schweren Tauchringen; anschließend die Ringe 15 Sekunden über Wasser halten

  • 50 m Anschwimmen ohne ABC-Ausrüstung, abtauchen, aus mindestens 2 m Tiefe eine Person hochbringen, 25 m abschleppen und an Land bringen
  • mindestens 800 m, maximal 1000 m Schnorchelschwimmen, davon mindestens 500 m in Bauchlage und jeweils mindestens 150 m in Rücken- oder Seitenlage
  • Sprung aus 1 m Höhe (oder vom Startblock) mit ABC-Ausrüstung (Schritt- oder Paketsprung)
  • Systemsuche, Kettentauchen, Zieltauchen mindestens 15 m, maximal 20 m an der Leine, Halbkreistauchen, an der Leine versetzt um einen Halben Meter (kleines Gebiet absuchen)

Theoretische Prüfung (zusätzlich zu Stufe II):

  • Verletzungen: Barotrauma (medizinische Ausdrücke), Stimmritzenkrampf, Trommelfellriss
  • örtliche Bestimmungen (Boje mitführen)
  • Hand- und Leinenzeichen (OK, Abtauchen, Auftauchen, Austauchen)
  • Arten der Systemsuche

Österreich

Das Österreichische Schnorcheltauchabzeichen, die Schnorchelprüfung wird durch die Österreichische Wasserrettung (ÖWR) abgenommen. Die Prüfung besteht ebenfalls wie das Deutsche Schnorcheltauchabzeichen aus einem praktischen Kursteil, der einschließlich der entsprechenden Prüfungen in 6 Übungseinheiten à 30 min aufgeteilt werden soll und einem theoretischen Teil der in 3 Übungseinheiten à 30 min erarbeitet werden soll.

Prüfungsbedingungen der ÖWR

Voraussetzung:

  • Mindestalter 10 Jahre
  • ärztliches Tauchtauglichkeitsattest für Schnorcheltauchen
  • vor Kursbeginn müssen die Teilnehmer ihre Schwimmkenntnisse nachweisen

Praktische Prüfung:

  • 200 m Schnorcheln, davon 100 m im Kraulstil und 100 m in Rückenlage ohne Armtätigkeit (mit ABC-Ausrüstung)
  • 3 m tief Freitauchen (mit ABC-Ausrüstung)
  • 15 m Streckentauchen (mit ABC-Ausrüstung)
  • Maske und Schnorchel aus 2 m Tiefe heraufholen; die Maske ist unter Wasser auszublasen
  • beherrschen der Technik des Schwimmens mit der ABC-Ausrüstung
  • stilgerechtes Abtauchen (mit ABC-Ausrüstung)
  • richtiger Einstieg bzw. Sprung ins Wasser mit der ABC-Ausrüstung
  • 10 m Schnorcheln und auf ca. 2 m Tiefe die gleiche Strecke zurücktauchen; diese Übung ist fünfmal hintereinander durchzuführen (mit ABC-Ausrüstung)
  • wichtige Handzeichen für Schnorchler
  • 50 m Abschleppen eines Schnorchelkameraden (mit ABC-Ausrüstung)

Theoretische Prüfung:

  • Gerätekunde (Grundausrüstung) für Schnorcheltaucher
  • physikalische Grundlagen (Luft, Druck, Archimedes)
  • medizinisches Wissen bezüglich Schnorcheltauchen (Trommelfell, Druckausgleich, Hyperventilation, Wärmehaushalt, Krampf)
  • Sicherheitsregeln

Schweiz

Prüfungsbedingungen der SLRG

Der jugendliche Freitaucher in der Schweiz ist ähnlich dem Deutschen Schnorcheltauchabzeichen und der Österreichischen Schnorchelprüfung. Er wird in der Schweiz durch die Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) ausgebildet. Dabei erhält jeder Teilnehmer eine Grundausbildung im Freitauchen und Schwimmen. Wichtige Kursbestandteile sind: • sicherer Umgang mit Flossen, Maske und Schnorchel • Erläuterung der verschiedenen Einwirkungen der Tiefe auf den menschlichen Körper • kennen der Sicherheitsregeln im Tauchen • Repetition in Nothilfe

Voraussetzungen:

Praktische Prüfung (muss komplett in ABC-Ausrüstung absolviert werden):

  • 200 m Schwimmen
  • 200 m Stilschwimmen mit Ausrüstung
  • Rettungsschwimmen
  • Abtauchen fuß- und kopfwärts auf 2,5 m Tiefe
  • Streckentauchen 15 m
  • Tellertauchen (Heraufholen von 6 Tellern aus einer Tiefe von 2,5 m)
  • Fußsprung mit Ausrüstung aus 50 cm Höhe
  • Orientierungsübungen unter Wasser

Theoretische Prüfung:

Schwimmtests von Swimsports

Swimsports, der Zusammenschluss aller Schwimmsportverbände der Schweiz, hat mit den Schweizerischen Schwimmtests ein umfassendes methodisch-didaktisches Konzept zum Schwimmen lernen entwickelt. Von den 60 verschiedenen Tests befassen sich 8 mit dem Thema „ABC-Tauchen“ (Flossen, Tauchermaske und Schnorchel). Die Anforderungen sind an der Praxis ausgerichtet und sehr vielseitig und fordern Anfänger bis Fortgeschrittene. Hier zwei Beispiele:

Test 1

50 m Schwimmen, korrekte Benutzung von Maske und Schnorchel, 50 m Schwimmen mit ABC-Ausrüstung, 10 m Streckentauchen, Rolle vorwärts mit anschließendem Schwimmen, Abfaller rückwärts mit Maske.

Test 8

100 m Flossenschwimmen (Frauen 63, Männer 60 Sekunden), 400 m schwimmen mit Wechselatmung, 90 m schwimmen 10 m tauchen Opfer aus 3 m Tiefe retten 50 m transportieren bergen und beatmen, 3 mal 30 Sekunden tauchen mit 10 Sekunden Pause, Quadrat tauchen mit 6 m Seitenlänge in 3 m Tiefe, Wettkampf-Rollwende 10 m vom Beckenrand in 15 Sekunden.

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Stoffabzeichen eines Schnorcheltauchabzeichens der DLRG